Rettungsweg
Rettungswege sind die baurechtlich vorgeschriebenen Fluchtwege, über die Personen ein Gebäude im Gefahrfall selbstständig verlassen können — jede Nutzungseinheit braucht mindestens einen, meist zwei.
Der erste Rettungsweg führt in der Regel über einen notwendigen Treppenraum, der zweite ersatzweise über ein Fenster mit Anleiterstelle für die Feuerwehr oder einen weiteren baulichen Weg. Wie viele Rettungswege nötig sind und welche Anforderungen an ihre Breite und Ausstattung gelten, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab.
Genau deshalb wird die Rettungswegsituation bei einer Nutzungsänderung fast immer neu geprüft: Eine Wohnnutzung und eine gewerbliche Nutzung derselben Fläche stellen unterschiedliche Anforderungen an Fluchtweglänge und -breite, selbst wenn sich an der Bausubstanz nichts ändert.
Reicht die bauliche Substanz für einen zweiten Rettungsweg nicht aus, etwa weil ein Fenster zu klein oder zu hoch über dem Gelände liegt, wird oft ein zusätzlicher Sicherheitstreppenraum oder eine feste Außentreppe nötig — ein Kostenfaktor, der bei der Machbarkeitsprüfung früh mitgedacht werden sollte.
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