Schallschutz

Schallschutz umfasst die baulichen Anforderungen zur Begrenzung von Luft- und Trittschall zwischen Wohneinheiten sowie gegenüber der Umgebung — geregelt vor allem in der DIN 4109.

Er ist etwas anderes als der Immissionsschutz: Schallschutz betrifft die bauliche Trennung zwischen Einheiten desselben Gebäudes, Immissionsschutz die Auswirkungen einer Nutzung auf die Nachbarschaft von außen — etwa Lärm durch Anlieferverkehr oder Gastronomiebetrieb.

Bei einer Nutzungsänderung treffen beide Themen häufig gleichzeitig auf: Wird aus einer Wohnung ein Gewerbe, verändert sich sowohl die bauliche Trennung zu Nachbareinheiten als auch die Wirkung nach außen — schon eine frühzeitige fachliche Einschätzung kann absehbare Konflikte mit der Nachbarschaft vermeiden.

Ein klassischer Fall: Wird ein Altbau-Dachgeschoss zu einer zusätzlichen Wohneinheit ausgebaut, verlangt die Trennung zur bestehenden Wohnung darunter oft eine nachträgliche Schallschutzertüchtigung, die im ursprünglichen Bestand schlicht nicht vorgesehen war.

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