Baumassenzahl (BMZ)
Die Baumassenzahl (BMZ) gibt nach der Baunutzungsverordnung an, wie viele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind — sie begrenzt damit das Bauvolumen und nicht die Fläche.
Der Unterschied zur Geschossflächenzahl ist entscheidend: Die GFZ addiert die Flächen der Vollgeschosse und unterstellt damit stillschweigend übliche Geschosshöhen. Die BMZ misst dagegen das umbaute Volumen und bleibt von der Zahl der Geschosse unabhängig. Deshalb wird sie vor allem dort festgesetzt, wo hohe Hallen entstehen — in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten —, während in Wohngebieten GRZ und GFZ die Regel bleiben.
Für Eigentümer und Käufer eines Gewerbegrundstücks ist die BMZ die Kennzahl, an der ein Vorhaben scheitern kann, obwohl die überbaute Fläche unproblematisch wäre. Sie steht in der Nutzungsschablone des Bebauungsplans; die Baumasse selbst wird nach den Außenmaßen der Gebäude ermittelt.
Ein Beispiel: Bei 2.000 Quadratmetern Grundstück und einer BMZ von 4,0 sind 8.000 Kubikmeter Baumasse zulässig. Eine acht Meter hohe Halle darf davon rund 1.000 Quadratmeter Grundfläche belegen — sofern Grundflächenzahl und Baugrenzen das ebenfalls hergeben. Wird dieselbe Halle für ein Hochregallager höher geplant, sinkt die zulässige Grundfläche entsprechend.
Bauantrag anfragen
Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt bauantrag bei Planprofi24 beauftragen.
