Auflage (Nebenbestimmung zur Baugenehmigung)

Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung zur Baugenehmigung, die dem Bauherrn zusätzlich ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt; die Genehmigung selbst bleibt wirksam, unabhängig davon, ob die Auflage erfüllt wird.

Darin liegt der Unterschied zur Bedingung, bei der die Wirksamkeit der Genehmigung selbst vom Eintritt eines Ereignisses abhängt. Von bloßen Hinweisen im Bescheid unterscheidet sich die Auflage dadurch, dass sie durchsetzbar ist und eigenständig angefochten werden kann, ohne die Genehmigung insgesamt anzugreifen.

Kaum eine Baugenehmigung kommt ohne Nebenbestimmungen aus. Typisch sind nachzureichende Nachweise sowie Vorgaben zu Stellplätzen, Brandschutz, Entwässerung oder Baumschutz. Wer den Bescheid nur bis zum Wort „genehmigt“ liest, übersieht sie und stellt erst bei der Abnahme fest, dass Unterlagen fehlen.

Beispiel: Die Genehmigung enthält die Auflage, die notwendigen Stellplätze vor Aufnahme der Nutzung herzustellen. Gebaut werden darf; erfüllt der Eigentümer die Auflage nicht, kann die Behörde sie mit Zwangsmitteln durchsetzen. Beim späteren Verkauf fällt eine offene Auflage auf, sobald ein Käufer die Bauakte einsieht.

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