Stellplatznachweis

Nachweis im Bauantrag, dass die nach Landesrecht und kommunaler Satzung erforderliche Zahl an Stellplätzen tatsächlich auf dem Grundstück (oder gesichert anderswo) vorhanden ist.

Wie viele Stellplätze ein Vorhaben braucht, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und häufig einer ergänzenden kommunalen Stellplatzsatzung, meist gestaffelt nach Zahl der Wohnungen oder Nutzungsart bei Gewerbe. Der Nachweis erfolgt üblicherweise im Freiflächenplan, mit Zufahrt und Rangierfläche — ein Stellplatz, der nicht anfahrbar ist, zählt nicht.

Lässt sich die geforderte Zahl auf dem eigenen Grundstück nicht unterbringen, bleiben zwei Wege: der Nachweis auf einem fremden Grundstück, abgesichert über eine Stellplatzbaulast, oder — wo die kommunale Satzung das vorsieht — eine Ablösezahlung an die Gemeinde anstelle der baulichen Herstellung.

Bei Umnutzungen wird der Stellplatznachweis oft zum eigentlichen Hindernis, nicht die Nutzungsänderung selbst: Ein Ladenlokal, das zu einer Arztpraxis wird, kann plötzlich einen höheren Stellplatzschlüssel auslösen als die bisherige Nutzung — mit der Folge, dass ein baurechtlich unkritisches Vorhaben allein am fehlenden Parkraum scheitert.

Stellplatznachweis als Teil des Freiflächenplans: Freiflächenplan.

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