Planprofi24 in Schleswig-Holstein
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Schleswig-Holstein — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Schleswig-Holsteiner Bauordnung.
Schleswig-Holstein liegt zwischen Nord- und Ostsee und zählt mit rund 2,95 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, elf Kreisen und vier kreisfreien Städten zu den Flächenländern mit ausgeprägter Küstenlinie. Die Bauaufsicht ist zweistufig organisiert, und die Landesbauordnung wurde 2024 neu gefasst: mit spürbaren Erleichterungen beim Bauen im Bestand und – als Reaktion auf die schwere Ostsee-Sturmflut vom Oktober 2023 – schärferen Regeln für gefährdete Bestandsgebäude an der Küste. Wer in Schleswig-Holstein einen Bauantrag stellt, sollte beide Aspekte kennen.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Schleswig-Holstein
Die Bauaufsicht in Schleswig-Holstein ist zweistufig aufgebaut. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) mit Sitz in Kiel, das seit November 2025 von Ministerin Magdalena Finke geführt wird und die Fachaufsicht über die nachgeordnete Ebene ausübt.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie die elf Kreise, in denen die jeweiligen Landräte diese Aufgabe wahrnehmen. In einer Reihe größerer amtsfreier Gemeinden – etwa Elmshorn, Norderstedt, Rendsburg, Husum oder Pinneberg – wurde die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde per Landesverordnung auf die Gemeinde selbst übertragen. Für den konkreten Bauantrag ist damit meist die Kreisverwaltung oder die jeweilige Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung zuständig.
Bauordnung Schleswig-Holstein: neue Raumhöhen und Küstenschutz
Grundlage ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), zuletzt in der Fassung vom 5. Juli 2024 bekannt gemacht. Eine zentrale Neuerung betrifft die Mindestraumhöhen: Sie wurden auf 2,30 Meter für Regelgeschosse und 2,20 Meter für Dachgeschosse abgesenkt, was zusätzliche Dämmung oder eine Fußbodenheizung beim Bauen im Bestand erleichtert. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren gilt zudem eine Genehmigungsfiktion, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet.
Eine zweite, küstenspezifische Änderung folgte zum 13. Dezember 2024: Der neu gefasste § 58a LBO erlaubt es Bauaufsichtsbehörden seither, die Nutzung von Anlagen zu untersagen, wenn sich nachträglich eine Gefahr für Leib und Leben ergibt – ein Ergebnis der Erfahrungen aus der schweren Ostsee-Sturmflut vom Oktober 2023. Ergänzend gilt entlang der Seeküste grundsätzlich ein Bauverbot in einem 150 Meter breiten Streifen, mit Ausnahmen für Anlagen des Küsten- und Hochwasserschutzes.
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