Planprofi24 in Brandenburg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Brandenburg — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Brandenburger Bauordnung.
Brandenburg wächst vor allem dort, wo es an Berlin grenzt, während sich Regionen wie die Lausitz mitten im Kohleausstieg befinden und mit mehreren Milliarden Euro an Strukturfördermitteln von Bund und Land neu aufgebaut werden. Baurechtlich ist das Land unter anderem deshalb bemerkenswert, weil es – anders als mehrere Nachbarländer – keine obere Bauaufsichtsbehörde als Zwischenebene kennt und weil der Landtag mit dem vierten Änderungsgesetz zur Bauordnung im Juni 2026 Genehmigungsverfahren beschleunigt und zugleich die erst 2024 eingeführte Solarpflicht für Gewerbebauten wieder gestrichen hat. Wer in Brandenburg baut, saniert oder eine Nutzung ändert, sollte deshalb genau wissen, welche Fassung der Bauordnung aktuell gilt.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Brandenburg
Brandenburg ist eines der Bundesländer, in denen es zwischen oberster und unterer Ebene keine obere Bauaufsichtsbehörde gibt – anders als etwa in Sachsen oder Thüringen ist die Bauaufsicht hier nur zweistufig organisiert. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL); es verantwortet unter anderem das Bauordnungsrecht, Grundsatzfragen der Bautechnik, Bauprodukte und Bauarten sowie den bauordnungsrechtlichen Teil des Energieeinsparrechts und beaufsichtigt die unteren Bauaufsichtsbehörden direkt.
Für die landesweit einheitliche technische Umsetzung – etwa Prüfingenieure, Bauartgenehmigungen und Zulassungen im Einzelfall – hat das Ministerium Aufgaben an das Bautechnische Prüfamt im Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) übertragen. Wer einen Bauantrag tatsächlich bearbeitet, entscheidet sich erst auf der Ebene der unteren Bauaufsichtsbehörden: den 14 Landkreisen, den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel sowie einzelnen großen kreisangehörigen Städten, denen diese Aufgabe kommunalrechtlich übertragen wurde.
Brandenburgische Bauordnung: Solarpflicht-Aus und Bauturbo 2026
Grundlage ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Ein gutes Beispiel dafür, wie schnell sich Landesbauordnungen derzeit ändern können, ist die Solarpflicht: Seit dem 1. Juni 2024 mussten öffentlich oder überwiegend gewerblich genutzte Gebäude mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche nach § 32a BbgBO zu mindestens 50 Prozent mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden, auch bei vollständigen Dachsanierungen; Wohngebäude waren davon von Anfang an ausgenommen. Mit dem vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, das der Landtag am 19. Juni 2026 beschlossen hat, wurde diese Solarpflicht für Nichtwohngebäude wieder gestrichen – die Landesregierung begründet das mit dem Abbau „unnötiger Kostentreiber“ beim Bauen.
Die Streichung der Solarpflicht ist Teil eines größeren Pakets, mit dem Brandenburg den bundesweiten „Bauturbo“ umsetzt: Genehmigungsverfahren sollen schneller, digitaler und günstiger werden, seit dem 30. Juni 2026 gelten die meisten Regelungen bereits. Eine der wichtigsten Änderungen folgt zum 1. Januar 2027, wenn das bisherige Bauanzeigeverfahren durch eine Genehmigungsfreistellung ersetzt wird. Wer aktuell in Brandenburg baut oder saniert, sollte deshalb genau prüfen, welche Fassung der Bauordnung für das eigene Vorhaben gilt.
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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Bauordnung und Besonderheiten in Brandenburg.
