Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wiesbaden — von derselben Behörde, die auch über Denkmalschutz entscheidet

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Wiesbaden nur eine Anlaufstelle: die Bauaufsicht Wiesbaden (Amt 63) im Dezernat V, zentral zuständig für alle 26 Stadtteile. Was Wiesbaden von vielen anderen Städten unterscheidet, ist eine organisatorische Besonderheit mit praktischer Wirkung: Dieselbe Behörde fungiert zugleich als untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt. Für ein gewöhnliches Mehrfamilienhaus außerhalb der geschützten Bereiche macht das keinen Unterschied. Für ein Gebäude in der Gesamtanlage Kurviertel oder im Ensemble Rheingauviertel bedeutet es dagegen, dass Abgeschlossenheitsprüfung und eine möglicherweise zusätzlich nötige denkmalrechtliche Genehmigung nicht zwischen zwei Ämtern hin- und herlaufen, sondern bei derselben Stelle zusammenlaufen. Wie im gesamten Land gilt außerdem: Eine Alternative über einen öffentlich bestellten Sachverständigen, wie sie einige andere Bundesländer kennen, sieht das hessische Recht nicht vor – zuständig bleibt ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde.

Was die Bauaufsicht Wiesbaden bei der Abgeschlossenheit prüft

Die Prüfung folgt bundesweit denselben Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes – nur die zuständige Stelle und ihr organisatorischer Zuschnitt unterscheiden sich zwischen den Ländern und Kommunen:

  • Maßstab ist § 3 Abs. 2 WEG: Jede Einheit muss durch Wände und Decken vollständig von den anderen getrennt sein und einen eigenen, abschließbaren Zugang haben.
  • Ein zentrales Treppenhaus oder ein gemeinsamer Flur stehen dem nicht entgegen – entscheidend ist allein, dass sich jede Einheit für sich verschließen lässt, nicht das ganze Gebäude als Block.
  • Grundlage ist der eingereichte, bemaßte Aufteilungsplan; eine eigene Vor-Ort-Begehung durch die Behörde ist nicht die Regel.
  • Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
Eine Behörde für zwei Prüfungen

Anders als in Städten, in denen Bauaufsicht und Denkmalschutz bei getrennten Ämtern liegen, ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden organisatorisch Teil der Bauaufsicht selbst, ansässig im selben Haus am Gustav-Stresemann-Ring. Für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung außerhalb von Kurviertel und Rheingauviertel bleibt das ohne praktische Bedeutung – geprüft wird wie überall ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit anhand des Aufteilungsplans. Liegt das Gebäude dagegen in der Gesamtanlage Kurviertel oder im Ensemble Rheingauviertel und macht die Herstellung der Abgeschlossenheit bauliche Eingriffe nötig – etwa eine neue Trennwand oder einen zusätzlichen Zugang –, prüft dieselbe Behörde in ihrer zweiten Funktion zugleich, ob dieser Eingriff denkmalrechtlich zulässig ist. Beide Prüfungen bleiben rechtlich getrennte Verfahren mit eigenen Voraussetzungen; organisatorisch sprechen Antragstellerinnen und Antragsteller in Wiesbaden dafür nur mit einer Behörde statt mit zweien.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Ist die Bauplanung bereits genehmigt, entnehmen wir den Aufteilungsplan direkt daraus – die Bauaufsicht Wiesbaden prüft dann gegen Unterlagen, die ihr bereits vorliegen, eine erneute Vermessung entfällt.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus der Bauakte der Bauaufsicht, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo weder Akte noch Stadtarchiv weiterhelfen. Gerade bei Gebäuden in Kurviertel oder Rheingauviertel lohnt sich, denkmalrelevante Details gleich mit zu erfassen.

Welche Unterlagen für Ihre Wiesbadener Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig vom betroffenen Gebäudetyp:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Behörde prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Antrag bei der Bauaufsicht Wiesbaden

    Formlos an das Amt 63 im Gustav-Stresemann-Ring zu richten; bei Gebäuden in Kurviertel oder Rheingauviertel empfiehlt es sich, eine mögliche denkmalrechtliche Prüfung direkt mit anzusprechen.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Wiesbaden – Beispiele aus der Praxis

Umwandlung eines Rheingauviertel-Altbaus mit neuer Trennwand

Für zwei bislang zusammenhängende Einheiten wird eine neue Trennwand nötig. Weil das Gebäude im Ensemble Rheingauviertel liegt, prüft die Bauaufsicht Wiesbaden neben der Abgeschlossenheit zugleich, ob der Eingriff denkmalrechtlich zulässig ist – beides bei derselben Behörde.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen, eine denkmalrechtliche Prüfung entfällt außerhalb der geschützten Bereiche vollständig.

Mehrfamilienhaus in Klarenthal ohne Denkmalschutzbezug

Außerhalb von Kurviertel und Rheingauviertel bleibt die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein reines bauordnungsrechtliches Verfahren – die zweite Funktion der Bauaufsicht als Denkmalschutzbehörde wird hier gar nicht erst berührt.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wiesbaden ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Wiesbaden läuft alles über eine einzige Behörde – bei Bedarf auch für die denkmalrechtliche Prüfung:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.

  2. Lage zu Kurviertel und Rheingauviertel klären

    Liegt das Gebäude in einem der beiden geschützten Bereiche, wird frühzeitig geprüft, ob die geplante Abgeschlossenheit bauliche Eingriffe verlangt.

  3. Antrag bei der Bauaufsicht Wiesbaden stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, an das Amt 63 im Gustav-Stresemann-Ring.

  4. Prüfung anhand des Aufteilungsplans – bei Bedarf denkmalrechtlich ergänzt

    Die Behörde prüft die bauliche Abgeschlossenheit anhand der eingereichten Zeichnung und, falls einschlägig, zugleich die denkmalrechtliche Zulässigkeit etwaiger Eingriffe.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung – und, wo erforderlich, erteilter denkmalrechtlicher Genehmigung – ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wiesbaden beeinflusst

Weil eine einzige Behörde für beide möglichen Prüfungen zuständig ist, wirken sich in Wiesbaden vor allem diese Faktoren aus:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig von der Lage verlängern.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.

  • Ob eine denkmalrechtliche Prüfung hinzukommt

    Nur bei Gebäuden in der Gesamtanlage Kurviertel oder im Ensemble Rheingauviertel mit baulichen Eingriffen prüft die Bauaufsicht Wiesbaden zusätzlich in ihrer Funktion als Denkmalschutzbehörde.

  • Auslastung der Bauaufsicht Wiesbaden

    Da eine einzige Stelle für das gesamte Stadtgebiet und beide Prüfungen zuständig ist, wirkt sich deren aktuelle Auslastung unmittelbar auf die Bearbeitungsdauer aus.

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