Planprofi24 in Markkleeberg

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Markkleeberg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Markkleeberg beginnt dort, wo Leipzig endet – die Stadtgrenze verläuft streckenweise mitten durch zusammengewachsene Siedlungsgebiete, ohne dass irgendwo ein Ortsschild den Übergang markiert. Erstmals fassbar wird der Ort 1190, als ein gewisser Bere de Clebergk den Verkauf des Dorfes Altranstädt bezeugte; vermutlich saß er auf einer kleinen Wasserburg, aus der später das Rittergut und im 18. Jahrhundert das noch heute erhaltene Schloss Markkleeberg mit seinem barocken Torhaus hervorgingen. Stadtrecht erhielt der Ort erst 1934, als sich die Gemeinde Oetzsch-Markkleeberg mit dem Nachbarort Gautzsch zusammenschloss; zur Großen Kreisstadt stieg Markkleeberg zum 1. September 2000 auf. Mit den 1993 und 1994 eingemeindeten Ortsteilen Gaschwitz, Großstädteln, Wachau und Auenhain zählt die Stadt heute gut 25.300 Einwohner – mehr als je zuvor in ihrer Geschichte.

Im heutigen Ortsteil Wachau tobte am 16. Oktober 1813 die größte Reiterschlacht der Völkerschlacht bei Leipzig; das Herrenhaus des dortigen Rittergutes fiel später Kriegsschäden zum Opfer, sein Park mit dem von Johann Gottlob von Quandt errichteten Sarkophag besteht bis heute. Ein zweites, ganz anders gelagertes Kapitel begann gut anderthalb Jahrhunderte danach: Zwischen Markkleeberg und dem Leipziger Auwald förderte der Tagebau Cospuden bis in die 1990er-Jahre Braunkohle, bei einem für mitteldeutsche Verhältnisse günstigen Abraum-Kohle-Verhältnis von 2,7 zu 1. Nach dem Ende der Förderung wurde die Restgrube geflutet – als Modellprojekt zur EXPO 2000 entstand der Cospudener See, kurz darauf der benachbarte Markkleeberger See mit dem 2007 eröffneten Kanupark, dessen Wildwasserstrecke einst für Leipzigs Olympiabewerbung 2012 gebaut wurde und technisch mit Anlagen in Sydney oder London mithält. Der Stadtrat fasste diese Entwicklung 2018 im Leitbild „See.Stadt.Grün.“ zusammen.

Was das Bauen in Markkleeberg heute prägt, ist die Gleichzeitigkeit dreier sehr unterschiedlicher Bestände. Im Villenviertel von Oetzsch stehen gründerzeitliche Landhäuser wohlhabender Leipziger Familien, im Ortsteil Markkleeberg-Ost formen Plattenbauten aus der 1968 begonnenen Wasserturmsiedlung und dem Wohnungsbauprogramm von 1973 ganze Straßenzüge, und am Hafen von Cospuden entstehen mit dem Bebauungsplan „Quartier Cospuden“ neue Eigentumswohnungen direkt am Wasser. Dazu kommt der Zuzugsdruck aus dem benachbarten Leipzig: Vier S-Bahn-Stationen binden Markkleeberg an den Leipziger City-Tunnel an, und seit Jahren ziehen mehr Familien aus der Großstadt ins Umland als umgekehrt – ein Umland, zu dem Markkleeberg wegen seiner Seenlage und der kurzen Wege besonders zählt.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Markkleeberg

Anders als manche Große Kreisstadt in Sachsen hat Markkleeberg keine eigene Bauaufsichtsbehörde eingerichtet. Zuständig ist das Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Landkreis Leipzig mit Sitz in Grimma, nicht das Rathaus am Rathausplatz. Wer seinen Bauantrag am Ort persönlich abgeben möchte, findet dafür also keine Anlaufstelle in Markkleeberg selbst – die fachliche Prüfung von Bauantrag, Bauvoranfrage, Nutzungsänderung und Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt bei der Kreisverwaltung.

Diese Bündelung bringt einen praktischen Vorteil mit sich: Der Landkreis Leipzig hat das Baugenehmigungsverfahren vollständig digitalisiert. Anträge werden papierlos über eine digitale Verfahrensakte bearbeitet, bis zu 50 mitwirkende Fachbehörden – von der Denkmalpflege bis zur unteren Wasserbehörde – werden elektronisch beteiligt, und auch die fertige Baugenehmigung wird digital erteilt. Für Vorhaben in Markkleeberg bedeutet das kurze Wege trotz der räumlichen Distanz zur Kreisstadt Grimma.

Dieselbe Behörde ist zugleich untere Denkmalschutzbehörde nach § 4 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Bau- und Denkmalrecht laufen in Markkleeberg damit an einer einzigen Stelle zusammen, statt – wie in benachbarten Großen Kreisstädten üblich – auf Stadt und Landkreis verteilt zu sein. Wer ein Vorhaben an einem der eingetragenen Kulturdenkmale plant, klärt beides im selben Verfahren beim Landratsamt.

Bauordnung und Besonderheiten in Markkleeberg

Grundlage ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO) mit ihrer Stufung aus verfahrensfreien Vorhaben, der Genehmigungsfreistellung, dem vereinfachten und dem regulären Baugenehmigungsverfahren. Die Freistellung setzt einen Bebauungsplan voraus, dessen Festsetzungen eingehalten werden, gesicherte Erschließung und den Verzicht der Gemeinde auf ein Genehmigungsverfahren. Für Neubauvorhaben etwa im Bereich des Bebauungsplans „Quartier Cospuden“ am Hafen des Cospudener Sees kommt das regelmäßig in Betracht; in den älteren Ortslagen von Gautzsch, Oetzsch oder Wachau fehlt ein solcher Plan häufig, sodass sich die Zulässigkeit nach der vorhandenen Umgebung richtet.

Beim Denkmalschutz zeigt sich ein Bild, das von dem mancher Nachbarstädte abweicht: Eine flächendeckende Schutzsatzung für ganze Straßenzüge oder Villenviertel gibt es in Markkleeberg nicht. Geschützt sind einzelne, in den Denkmallisten der Ortsteile Gautzsch, Oetzsch, Großstädteln und Markkleeberg eingetragene Objekte – dazu zählen das Schloss Markkleeberg mit seinem Torhaus, mehrere Villen aus der Gründerzeit in Oetzsch und Zeugnisse der Völkerschlacht im Ortsteil Wachau. Ob ein konkretes Gebäude darunter fällt, lässt sich nur adressgenau über die Denkmalkarte des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen klären, nicht pauschal über die Lage im Ortsteil.

Eine dritte, Markkleeberg-typische Ebene betrifft Grundstücke im Umfeld der beiden Seen. Cospudener und Markkleeberger See liegen auf ehemaligem Tagebaugelände, dessen bergbauliche Sanierung – Grundwasserwiederanstieg, Böschungssicherung, Standsicherheit der aufgeschütteten Flächen – weiterhin von der Bergbausanierungsgesellschaft LMBV begleitet wird. Für Vorhaben in unmittelbarer Seenähe lohnt sich deshalb vorab die Klärung, ob und in welchem Umfang bergbaubedingte Auflagen für das konkrete Grundstück noch gelten, auch wenn die Wohn- und Gewerbestandorte an beiden Seen längst planungsrechtlich gesichert sind.

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