Das Wichtigste in Kürze
- Eine Gaube schafft Stehhöhe und Licht — und erweitert die voll anrechenbare Wohnfläche, weil sie die Dachschräge lokal aufhebt.
- Die Bauform ist selten frei wählbar: Bebauungsplan und Gestaltungssatzung geben Typ, Größe und Anordnung oft vor.
- Der nachträgliche Einbau ist regelmäßig genehmigungspflichtig, weil er die äußere Gestalt des Gebäudes verändert.
Eine Gaube ist der wirksamste Eingriff, um ein Dachgeschoss nutzbar zu machen. Sie schafft Stehhöhe genau dort, wo die Schräge sonst den Raum verengt, bringt senkrechtes Licht statt Oberlicht und macht aus einer Abstellfläche einen Wohnraum.
Sie ist zugleich der Eingriff, bei dem die wenigsten Gestaltungsfreiheiten bestehen — denn sie verändert das Erscheinungsbild des Gebäudes von außen sichtbar.
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Was eine Gaube bewirkt
Eine Gaube ist ein aus der Dachfläche herausragender Aufbau mit eigenem Dach und senkrechter Fensterfront. Sie hebt die Dachschräge auf dem Bereich ihrer Breite auf und schafft dort volle Raumhöhe.
Für die Wohnfläche ist das unmittelbar relevant. Die Wohnflächenverordnung rechnet Grundflächen ab zwei Metern lichter Höhe vollständig an — im Gaubenbereich ist diese Höhe gegeben, während dieselbe Fläche ohne Gaube unter der Schräge nur zur Hälfte oder gar nicht zählen würde. Wie sich diese Staffelung insgesamt auswirkt, beschreibt der Beitrag zu Kniestock und Drempel.
Der zweite Effekt ist der Lichteinfall. Ein senkrechtes Gaubenfenster belichtet den Raum tiefer als ein flach liegendes Dachflächenfenster gleicher Größe — dafür lässt letzteres bei gleicher Fläche insgesamt mehr Licht ein. Beide Lösungen haben ihren Platz.
Die gängigen Bauformen
Die Bauformen unterscheiden sich vor allem in der Dachform des Aufbaus — und damit in Herstellungsaufwand, Raumgewinn und Wirkung auf die Fassade.
Schleppgaube
Die einfachste und häufigste Form. Ihr Dach ist eine einzelne, flach geneigte Fläche, die aus der Hauptdachfläche „herausgezogen" wird. Sie ist konstruktiv unkompliziert, vergleichsweise günstig und lässt sich über größere Breiten ausführen. Weil ihre Neigung geringer ist als die des Hauptdachs, braucht sie ausreichend Höhe im Bestand.
Giebel- oder Satteldachgaube
Sie trägt ein kleines Satteldach, dessen Giebel nach vorn zeigt. Optisch markanter als die Schleppgaube und meist schmaler, dafür mit höherem Konstruktionsaufwand — es entstehen zusätzliche Kehlen im Anschluss an das Hauptdach.
Walmdachgaube
Eine Variante der Giebelgaube, bei der die vordere Giebelfläche abgewalmt, also ebenfalls geneigt ist. Sie wirkt zurückhaltender und wird häufig dort eingesetzt, wo das Hauptdach selbst ein Walmdach ist.
Fledermausgaube
Die aufwendigste Form: ein geschwungener Aufbau ohne gerade Kanten, der weich aus der Dachfläche hervortritt. Sie ist handwerklich anspruchsvoll und entsprechend teuer, dafür gestalterisch unaufdringlich — weshalb sie in Gestaltungssatzungen historischer Ortskerne gelegentlich ausdrücklich zugelassen ist, wo andere Formen es nicht sind.
Trapez- und Rundgaube
Die Trapezgaube hat schräg zulaufende Seitenwände, die Rund- oder Tonnengaube ein halbrund gewölbtes Dach. Beide sind Sonderformen, die vor allem gestalterisch gewählt werden.
Abgrenzung: das Zwerchhaus
Häufig mit einer großen Gaube verwechselt, aber baulich etwas anderes: Ein Zwerchhaus setzt bündig auf der Außenwand auf und ist damit eine Fortsetzung der Fassade nach oben, kein Aufbau auf der Dachfläche. Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei — sie hat Folgen für Abstandsflächen und für die Frage, ob ein Vollgeschoss entsteht.
Woran die Genehmigung hängt
Der nachträgliche Einbau einer Gaube verändert die äußere Gestalt des Gebäudes und ist deshalb regelmäßig genehmigungspflichtig. Verfahrensfreie Konstellationen gibt es je nach Landesbauordnung, sie sind aber die Ausnahme.
Geprüft wird typischerweise dreierlei. Erstens die gestalterischen Festsetzungen: Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen schreiben häufig vor, welche Gaubenform zulässig ist, wie breit sie sein darf, welchen Anteil der Dachfläche sie einnehmen darf und welchen Abstand sie zu Ortgang und First einhalten muss.
Zweitens die Abstandsflächen. Eine Gaube kann je nach Größe und Landesrecht eigene Abstandsflächen auslösen — besonders relevant bei grenznaher Bebauung.
Drittens die Höhenentwicklung. Große Aufbauten können dazu führen, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet wird, was auf die zulässige Geschosszahl durchschlägt.
Wo diese Vorgaben stehen und wie sie zu lesen sind, behandelt der Beitrag zum Bebauungsplan lesen. Welche Unterlagen der Antrag braucht, listet die Übersicht zu den Unterlagen für den Bauantrag.
Der nachträgliche Einbau im Bestand
Eine Gaube in ein bestehendes Dach einzubauen ist mehr als ein Ausschnitt in der Dachfläche — es ist ein Eingriff in die Tragkonstruktion.
Der Dachstuhl trägt über die Sparren ab. Für die Gaubenöffnung müssen Sparren unterbrochen werden, und deren Last ist über sogenannte Wechsel auf die benachbarten Sparren umzuleiten. Je breiter die Gaube, desto mehr Sparren sind betroffen und desto größer die Lasten, die die verbleibenden aufnehmen müssen. Ein Standsicherheitsnachweis gehört deshalb regelmäßig zu den Antragsunterlagen.
Bei älteren Dachstühlen kommt hinzu, dass die vorhandene Konstruktion nicht immer für zusätzliche Lasten ausgelegt ist und der Zustand des Holzes erst nach dem Öffnen sichtbar wird. Beides sind typische Gründe, warum sich der Aufwand während der Ausführung ändert.
Praktisch heißt das: Die Machbarkeit sollte vor der Entwurfsplanung geklärt sein, nicht danach. Grundlage dafür ist ein belastbarer Bestandsplan — wie er entsteht, beschreibt der Beitrag zum Aufmaß einer Bestandsimmobilie.
Gaube oder Dachflächenfenster?
Die Alternative ist berechtigt und wird oft zu spät geprüft. Ein Dachflächenfenster liegt in der Dachebene, verändert die Kubatur nicht und ist deshalb häufig genehmigungsrechtlich einfacher sowie deutlich günstiger.
Was es nicht leistet: zusätzliche Stehhöhe. Die Dachschräge bleibt, wo sie ist — und damit auch die Beschränkung der anrechenbaren Wohnfläche.
Die Entscheidung ist damit weniger eine Geschmacks- als eine Zweckfrage. Geht es um Licht, genügt das Dachflächenfenster. Geht es um nutzbaren Raum und Wohnfläche, führt an der Gaube kein Weg vorbei.
Häufige Fragen
Welche Arten von Dachgauben gibt es?
Die gängigsten sind die Schleppgaube mit flach geneigtem Einzeldach, die Giebel- oder Satteldachgaube mit nach vorn zeigendem Giebel, die Walmdachgaube mit abgewalmter Vorderseite und die aufwendige Fledermausgaube ohne gerade Kanten. Hinzu kommen Sonderformen wie Trapez- und Rundgaube. Ein Zwerchhaus ist trotz ähnlicher Wirkung keine Gaube, weil es bündig auf der Außenwand aufsetzt.
Ist für eine Dachgaube eine Genehmigung nötig?
In aller Regel ja. Der nachträgliche Einbau verändert die äußere Gestalt des Gebäudes und ist deshalb genehmigungspflichtig. Verfahrensfreie Konstellationen sieht das Landesrecht vereinzelt vor, sie sind aber die Ausnahme und an enge Voraussetzungen geknüpft.
Wie wirkt sich eine Gaube auf die Wohnfläche aus?
Sie hebt die Dachschräge auf der Breite des Aufbaus auf und schafft dort volle Raumhöhe. Da die Wohnflächenverordnung Grundflächen ab zwei Metern lichter Höhe vollständig anrechnet, wird Fläche voll anrechenbar, die unter der Schräge nur zur Hälfte oder gar nicht gezählt hätte.
Was prüft die Behörde bei einer Gaube?
Vor allem drei Punkte: die gestalterischen Festsetzungen aus Bebauungsplan und Gestaltungssatzung, also zulässige Form, Breite, Flächenanteil und Abstände zu Ortgang und First; die Abstandsflächen, die eine Gaube je nach Größe und Landesrecht auslösen kann; sowie die Höhenentwicklung, weil große Aufbauten dazu führen können, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt.
Gaube oder Dachflächenfenster — was ist besser?
Das hängt vom Ziel ab. Ein Dachflächenfenster liegt in der Dachebene, ist günstiger und genehmigungsrechtlich meist einfacher, lässt bei gleicher Fläche mehr Licht ein, schafft aber keine zusätzliche Stehhöhe. Wer nutzbaren Raum und anrechenbare Wohnfläche gewinnen will, braucht eine Gaube.
Gaube planen und genehmigen lassen
Form, Breite und Anordnung sind meist vorgegeben — welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten, entscheidet sich vor dem Entwurf. Wir prüfen die Festsetzungen und erstellen die Bauvorlagen.
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