Kniestock und Drempel: die Höhe, die über die Wohnfläche im Dachgeschoss entscheidet

Von
Paulo Ferreira da Silva
Aktualisiert am:
08. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kniestock ist die niedrige Wand zwischen Geschossdecke und dem Punkt, an dem die Dachschräge ansetzt.
  • Er hebt die gesamte Dachschräge an — und verschiebt damit die Grenzen, ab denen Grundfläche halb oder voll zur Wohnfläche zählt.
  • Wenige Zentimeter machen mehrere Quadratmeter aus. Deshalb ist er baurechtlich reglementiert und nicht frei wählbar.

Zwei Dachgeschosse mit identischer Grundfläche und identischer Dachneigung können sich in der anrechenbaren Wohnfläche um mehrere Quadratmeter unterscheiden. Der Unterschied sitzt in einem Bauteil, das im Grundriss kaum auffällt und über das trotzdem die Wirtschaftlichkeit eines Ausbaus entscheidet.

Der Kniestock ist die Stellschraube des Dachgeschosses — und einer der wenigen Fälle, in denen sich Bauphysik, Baurecht und Wohnflächenrecht an genau einer Zahl treffen.

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Was der Kniestock ist

Der Kniestock ist der senkrechte Wandabschnitt im Dachgeschoss zwischen der Oberkante der Geschossdecke und dem Punkt, an dem die Dachkonstruktion ansetzt. Anschaulich: die Stelle, an der man im ausgebauten Dach an die Wand fassen kann, bevor die Schräge beginnt.

Ohne Kniestock trifft die Dachschräge unmittelbar auf den Fußboden. Mit Kniestock beginnt sie erst in einer gewissen Höhe — und die gesamte Schräge wandert um genau diesen Betrag nach oben.

Kniestock oder Drempel?

Beide Begriffe bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch dasselbe Bauteil und werden in Unterlagen austauschbar verwendet. Regional und in der Fachliteratur wird teils differenziert — etwa danach, ob der Wandabschnitt gemauert ist oder Teil der Holzkonstruktion.

Für die praktische Frage nach Wohnfläche und Genehmigung spielt die Unterscheidung keine Rolle. Entscheidend ist allein die Höhe und wo sie gemessen wird — und weil sich die Bezugspunkte je nach Landesbauordnung unterscheiden, gehört diese Angabe in jede Planunterlage.

Warum er über die Wohnfläche entscheidet

Die Wohnflächenverordnung staffelt die Anrechnung nach lichter Höhe: Ab zwei Metern wird die Grundfläche vollständig angerechnet, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unterhalb eines Meters gar nicht.

In einem Dachgeschoss verlaufen diese Grenzen als gedachte Linien parallel zur Traufe. Ein Kniestock verschiebt beide Linien nach außen — die Zone unter einem Meter schrumpft, die Vollanrechnungszone wächst. Und das an beiden Traufseiten gleichzeitig.

Ein Rechenbeispiel

Ein Dachgeschoss misst 10 mal 8 Meter bei 45 Grad Dachneigung. Bei einer Dachneigung von 45 Grad entspricht jeder Zentimeter Höhe genau einem Zentimeter horizontalem Abstand — das macht die Rechnung anschaulich.

Ohne Kniestock liegt die Zwei-Meter-Linie zwei Meter von der Traufe entfernt, die Ein-Meter-Linie einen Meter. Mit einem Kniestock von 80 Zentimetern rücken beide Linien um 80 Zentimeter nach außen.

Auf 10 Metern Raumlänge und an beiden Traufseiten ergibt das rund 16 Quadratmeter, die von der halben in die volle Anrechnung wandern, sowie weitere Fläche, die überhaupt erst anrechenbar wird. Unterm Strich verschiebt ein Kniestock von 80 Zentimetern die Wohnfläche in dieser Konstellation um deutlich mehr als zehn Quadratmeter.

Wie sich das in einer vollständigen Aufstellung niederschlägt, zeigt das Rechenbeispiel zur Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss.

Warum er nicht frei wählbar ist

Weil die Wirkung so groß ist, wird der Kniestock baurechtlich begrenzt — allerdings selten direkt.

Der übliche Weg führt über die Traufhöhe. Bebauungspläne setzen häufig eine maximale Traufhöhe fest, und der Kniestock geht voll in diese Höhe ein. Wer ihn erhöht, schiebt die Traufe nach oben und stößt irgendwann an die Festsetzung.

Hinzu kommt die Definition des Vollgeschosses. Die Landesbauordnungen knüpfen daran an, welchen Anteil eines Dachgeschosses eine bestimmte lichte Höhe aufweist. Ein hoher Kniestock kann dazu führen, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt — mit Folgen für die zulässige Zahl der Vollgeschosse und für die Geschossflächenzahl. Wie diese Festsetzungen zu lesen sind, erklärt der Beitrag zum Bebauungsplan lesen.

Die Kniestockhöhe ist damit keine reine Komfortentscheidung, sondern der Punkt, an dem Wohnflächengewinn und baurechtliche Grenzen aufeinandertreffen.

Im Bestand richtig messen

Bei bestehenden Gebäuden wird der Kniestock regelmäßig falsch aufgenommen, und der Fehler wirkt sich unmittelbar auf die Wohnflächenberechnung aus.

Die Verwechslung betrifft die Bezugspunkte. Die baurechtlich relevante Kniestockhöhe wird üblicherweise auf die Rohbaumaße bezogen — also auf die Oberkante der Rohdecke und auf den Ansatzpunkt der Dachkonstruktion. Was man im ausgebauten Zustand mit dem Zollstock misst, ist dagegen die fertige Wandhöhe von der Oberkante des Estrichs bis zum sichtbaren Beginn der Schräge.

Zwischen beiden liegen Fußbodenaufbau und Bekleidung, in der Summe oft 15 bis 20 Zentimeter. Wer den gemessenen Wert für den baurechtlich relevanten hält, unterschätzt den Kniestock — oder überschätzt ihn, je nach Richtung der Verwechslung.

Für die Wohnflächenberechnung selbst ist ohnehin nicht die Kniestockhöhe maßgeblich, sondern die lichte Höhe im fertigen Zustand: von Oberkante Fußboden bis Unterkante der fertigen Dachfläche. Genau diese Maße nimmt ein Aufmaß auf — der Beitrag zum Aufmaß einer Bestandsimmobilie beschreibt den Ablauf.

Nachträglich erhöhen

Bei Bestandsgebäuden mit niedrigem Kniestock — in älteren Häusern oft nur wenige Zentimeter — steht früher oder später die Frage im Raum, ob sich das ändern lässt.

Technisch ist es möglich: Das Dach wird abgetragen oder angehoben, der Kniestock aufgemauert, das Dach neu aufgesetzt. Der Eingriff ist erheblich und betrifft Statik, Dämmung und Anschlüsse.

Rechtlich ist eine Kniestockerhöhung fast immer genehmigungspflichtig, weil sie die äußere Gestalt und die Höhenentwicklung des Gebäudes verändert. Sie ist damit an dieselben Festsetzungen gebunden, die auch einen Neubau binden — und scheitert in der Praxis häufiger an der Traufhöhe als an der Bautechnik.

Wer den Ausbau erwägt, sollte deshalb zuerst die Festsetzungen prüfen und erst danach planen. Der Beitrag zur Bauvoranfrage beschreibt, wie sich diese Frage verbindlich vorab klären lässt.

Häufige Fragen

Was ist ein Kniestock?

Der senkrechte Wandabschnitt im Dachgeschoss zwischen der Oberkante der Geschossdecke und dem Punkt, an dem die Dachkonstruktion ansetzt. Ohne Kniestock trifft die Dachschräge unmittelbar auf den Fußboden; mit Kniestock beginnt sie erst in einer gewissen Höhe.

Ist Drempel dasselbe wie Kniestock?

Im allgemeinen Sprachgebrauch ja, beide Begriffe werden austauschbar verwendet. Regional und in der Fachliteratur wird teilweise danach unterschieden, ob der Wandabschnitt gemauert oder Teil der Holzkonstruktion ist. Für Wohnfläche und Genehmigung ist die Unterscheidung ohne Bedeutung.

Wie wirkt sich der Kniestock auf die Wohnfläche aus?

Er hebt die gesamte Dachschräge an und verschiebt damit die Linien, an denen die Wohnflächenverordnung die Anrechnung staffelt. Die Zone unter einem Meter schrumpft, die vollständig anrechenbare Zone wächst — und das an beiden Traufseiten. Bei einem Dachgeschoss von 10 mal 8 Metern und 45 Grad Neigung verschiebt ein Kniestock von 80 Zentimetern die Wohnfläche um mehr als zehn Quadratmeter.

Wie hoch darf ein Kniestock sein?

Eine unmittelbare Höhenbegrenzung gibt es meist nicht. Begrenzt wird er indirekt: über die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Traufhöhe, in die er voll eingeht, und über die Vollgeschossdefinition der Landesbauordnung, die ein Dachgeschoss ab bestimmten Höhenverhältnissen als Vollgeschoss einstuft.

Kann man einen Kniestock nachträglich erhöhen?

Technisch ja, indem das Dach abgetragen oder angehoben, der Kniestock aufgemauert und das Dach neu aufgesetzt wird. Der Eingriff betrifft Statik, Dämmung und Anschlüsse. Rechtlich ist die Erhöhung fast immer genehmigungspflichtig, weil sie die Höhenentwicklung des Gebäudes verändert — und scheitert in der Praxis häufiger an der festgesetzten Traufhöhe als an der Bautechnik.

Wohnfläche im Dachgeschoss belastbar ermitteln

Kniestock, Dachneigung und Gauben entscheiden gemeinsam über die anrechenbare Fläche. Wir nehmen das Dachgeschoss auf und liefern eine prüffähige Berechnung nach WoFlV.

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