Architektenstempel
Der Architektenstempel bestätigt, dass eine Berechnung oder Zeichnung von einer bauvorlageberechtigten Person geprüft und fachlich verantwortet wurde — für Banken und Behörden oft Voraussetzung.
Führen darf ihn nur, wer in die Architekten- oder Ingenieurkammer eines Bundeslandes eingetragen ist. Während die Bauvorlageberechtigung die zugrundeliegende Qualifikation beschreibt, ist der Stempel deren sichtbarer, dokumentenfester Nachweis auf dem konkreten Plan oder der Berechnung.
Für den Verkauf oder die Finanzierung einer Immobilie verlangen Banken eine gestempelte Wohnflächenberechnung häufig ausdrücklich, weil sie damit auf eine geprüfte, haftungsfähige Quelle verweisen können — für rein private Zwecke reicht dagegen oft auch eine Berechnung ohne Stempel.
Bauvorlageberechtigt sind dabei nicht nur Architektinnen, sondern je nach Bundesland und Vorhaben auch Bauingenieure mit entsprechender Kammereintragung — welcher Berufsstand für welches Vorhaben stempeln darf, regelt wiederum die jeweilige Landesbauordnung.
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