DIN 283

Bis 1983 gültige und dann ersatzlos zurückgezogene DIN-Norm zur Berechnung von Wohn- und Nutzflächen, die in älteren Kauf- und Mietunterlagen noch als Berechnungsgrundlage genannt wird.

Nicht zu verwechseln ist die DIN 283 mit der weiterhin gültigen DIN 277, die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken ermittelt. Beide Normen verfolgen unterschiedliche Zwecke: Die DIN 283 war auf den Wohnungsbau zugeschnitten, die DIN 277 beschreibt das gesamte Bauwerk. Seit der Zurückziehung existiert überhaupt keine DIN-Norm mehr für die Wohnfläche — diese Rolle übernahmen die II. Berechnungsverordnung und seit 2004 die Wohnflächenverordnung.

Praktisch relevant wird das beim Verkauf von Altbauten: In der Bauakte oder im Kaufvertrag steht dann eine Flächenaufstellung „nach DIN 283", ohne dass die zugrunde liegende Rechnung beiliegt. Die Zahl ist damit weder überprüfbar noch auf eine heute geltende Grundlage gestützt.

Ein Grenzfall sind alte Mietverträge, die ausdrücklich auf die DIN 283 verweisen. Da die Norm zurückgezogen ist, gibt es keine Stelle mehr, die ihre Auslegung klärt; in Rechtsprechung und Praxis wird für Wohnraum ohne abweichende Vereinbarung regelmäßig die Wohnflächenverordnung herangezogen. Vor einem Verkauf lohnt deshalb eine neue Berechnung auf aktueller Grundlage.

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