Brüstungshöhe (BRH)
Die Brüstungshöhe ist der Abstand von Oberkante Fertigfußboden bis zur Unterkante der Fensteröffnung; im Grundriss steht sie meist als Kürzel „BRH“ mit Maßangabe am Fenster.
Sie beschreibt allein den unteren Rand der Öffnung. Deren Oberkante ergibt sich erst zusammen mit der Fensterhöhe und wird über die Sturzhöhe beschrieben — beide Angaben werden regelmäßig verwechselt, weil sie am selben Fenster stehen. Bemaßt ist dabei üblicherweise die Rohbauöffnung, nicht das fertig eingebaute Fenster.
Entscheidungsrelevant wird die Brüstungshöhe in zwei Zusammenhängen: Ab einer bestimmten Absturzhöhe verlangen die Landesbauordnungen eine Absturzsicherung, und ein Fenster kann nur dann als zweiter Rettungsweg dienen, wenn Öffnungsmaße und Brüstungshöhe die landesrechtlichen Anforderungen erfüllen. Beides ist Ländersache und im Einzelfall zu prüfen.
Im Alltag entscheidet dieselbe Zahl über deutlich Profaneres: ob eine Küchenzeile unter dem Fenster durchläuft, ob man sitzend hinausschauen kann und ob ein Heizkörper unter die Brüstung passt. Beim Dachgeschossausbau ist sie häufig der Punkt, an dem die Fensterplanung noch einmal geändert wird.
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