Baulastenverzeichnis
Register der Bauaufsichtsbehörde für Baulasten — freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, die nicht im Grundbuch stehen.
Eine Baulast entsteht typischerweise, wenn ein Nachbargrundstück Abstandsfläche, Stellplätze oder Erschließung für ein Vorhaben zur Verfügung stellt, das die Anforderungen aus eigener Kraft nicht erfüllt. Sie bindet das Grundstück dauerhaft, nicht nur die aktuelle Eigentümerin oder den aktuellen Eigentümer, und geht bei einem Verkauf automatisch mit über. Nicht jedes Bundesland führt ein Baulastenverzeichnis — Bayern etwa sichert vergleichbare Fälle über Dienstbarkeiten im Grundbuch.
Die vier häufigsten Baulastarten und wie man Einsicht beantragt: Baulast und Baulastenverzeichnis.
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