Planprofi24 in Thüringen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Thüringen — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Thüringener Bauordnung.

Kaum eine kreisfreie Stadt in Deutschland hat in den vergangenen 20 Jahren so viele Einwohnerinnen und Einwohner verloren wie Suhl im Thüringer Wald – rund ein Viertel, sinnbildlich für den demografischen Wandel, der weite Teile des rund 2,1 Millionen Menschen zählenden Freistaats prägt. Genau in dieses Umfeld hinein hat der Landtag zum Juli 2024 die Thüringer Bauordnung komplett neu gefasst und dabei vor allem das Bauen im Bestand erleichtert – von gelockerten Abstandsflächen bis zu vereinfachten Brandschutzanforderungen. Für Bauantrag, Umbau, Dachausbau und Nutzungsänderung in Thüringen gilt seither ein spürbar anderes Regelwerk als noch vor 2024.

Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Thüringen

Die Bauaufsicht in Thüringen ist ebenfalls dreistufig aufgebaut. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das für das Bauordnungsrecht zuständige Ministerium – nach der Kabinettsumbildung Ende 2024 das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI, vormals Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft), zu dessen Zuständigkeiten seither auch Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung zählen. Als obere Bauaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar eingesetzt; es unterstützt die unteren Bauaufsichtsbehörden fachlich, etwa durch Gutachten und Beratung, erteilt Ausführungsgenehmigungen und führt bautechnische Prüfungen durch.

Bei den unteren Bauaufsichtsbehörden liegt schließlich die konkrete Fallbearbeitung: den 17 Landkreisen und den fünf kreisfreien Städten Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar, zusammen 22 Behörden im Freistaat. Damit ein Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder eine Bauvoranfrage bearbeitet wird, ist stets der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in der das Baugrundstück liegt.

Neu gefasste Thüringer Bauordnung seit 2024

Grundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO), die der Landtag am 13. Juni 2024 komplett neu gefasst hat; die neue Fassung ist seit dem 19. Juli 2024 in Kraft. Anders als frühere Novellen war das keine punktuelle Anpassung, sondern eine umfassende Überarbeitung mit dem erklärten Ziel, das Baurecht praxisnäher, moderner und schneller zu machen. Kern der Reform ist das Bauen im Bestand: Die Abstandsflächenregelungen wurden gelockert, sodass Anbauten an bestehende Gebäude auch dann leichter möglich sind, wenn das Bestandsgebäude die eigentlich vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht einhält. Auch bei den Berechnungsgrundlagen für die Stellplatzpflicht und bei den Brandschutzanforderungen für Bestandsgebäude wurden spürbare Erleichterungen aufgenommen, die insbesondere Dachausbauten und Nutzungsänderungen begünstigen.

Seit dem 1. Januar 2025 ist zudem die elektronische Kommunikation mit den Bauaufsichtsbehörden rechtlich gestärkt: Baugenehmigungen können mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen und Verfahren vollständig digital durchgeführt werden, flankiert von der landesweiten Transferinitiative „Bauaufsicht Thüringen Digital“. Für Bauantrag, Dachausbau oder Nutzungsänderung in Thüringen lohnt sich seit der Neufassung ein genauer Blick auf die neuen Bestandsregelungen, da sich viele frühere Hürden dadurch spürbar verringert haben.

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