Planprofi24 in Bremen
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Bremen — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Bremener Bauordnung.
Bremen ist der einzige Zwei-Städte-Staat Deutschlands: Das Land Bremen besteht aus den rund 65 Kilometer voneinander entfernten Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, dazwischen liegt niedersächsisches Gebiet. Anders als in den Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind beide Städte eigenständige Kommunen mit jeweils eigener Kommunalverfassung – gesetzgeberisch aber durch dasselbe Landesparlament erfasst, die Bremische Bürgerschaft. Für Bauanträge gilt: Eine einzige Landesbauordnung deckt beide Städte ab, während sich die ausführende Bauverwaltung vor Ort unterscheidet.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur im Zwei-Städte-Staat Bremen
Die Bremische Bürgerschaft ist zugleich Landtag des Landes Bremen und Stadtbürgerschaft der Stadtgemeinde Bremen: Von den 87 Sitzen entfallen 72 auf Bremen und 15 auf Bremerhaven. Bremerhaven wählt zusätzlich eine eigene, unabhängige Stadtverordnetenversammlung mit 48 Mitgliedern und verfügt mit seinem Magistrat über eine eigene Stadtverwaltung, während der Senat als Landesregierung zugleich die Verwaltung der Stadtgemeinde Bremen führt. Diese doppelte Kommunalverfassung ist möglich, weil die Landesverfassung beiden Stadtgemeinden ein eigenes Selbstverwaltungsrecht einräumt – und unterscheidet Bremen von den Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg, wo Stadt und Land vollständig zusammenfallen.
Oberste Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Landesgebiet ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Diese Zuständigkeit umfasst neben der Bauverwaltung der Stadtgemeinde Bremen auch die Stadt Bremerhaven, die allerdings mit einem eigenen Bauordnungsamt über eine eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde verfügt und ihre Bauanträge unabhängig von der Bremer Stadtverwaltung bearbeitet.
Bremische Landesbauordnung: ein Gesetz für zwei Städte
Rechtsgrundlage für Bauvorhaben ist im gesamten Land die Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Beschlossen wird sie von der Bürgerschaft als gemeinsamem Landesparlament für Bremen und Bremerhaven – anders als in einem Flächenland gibt es keine unterschiedlichen kommunalen Bausatzungen, sondern ein einheitliches Landesgesetz, das seit 2024 in aktualisierter Fassung gilt und von beiden Stadtgemeinden angewendet wird, wenn auch jeweils über eigene untere Bauaufsichtsbehörden vor Ort.
Auf Landesebene hat der Senat für 2026 zudem ein neues Landeswohnraumförderprogramm mit einem Volumen von 140 Millionen Euro aufgelegt, dessen Förderrichtlinien bis Ende 2030 gelten und mit dem rund 635 zusätzliche bezahlbare Wohnungen ermöglicht werden sollen. Die Mittel fließen zu 80 Prozent nach Bremen und zu 20 Prozent nach Bremerhaven; statt einer prozentualen Kostenförderung greifen künftig feste Pauschalen, und ein neuer Bodenwertausgleich soll geförderten Wohnungsbau auch in teureren Lagen ermöglichen.
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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Bauordnung und Besonderheiten in Bremen.
