Bemaßte Ansichten in Ulm — von der schlichten Nachkriegsfassade bis zum Fischerviertel-Fachwerk

Grundriss, Schnitt, Ansicht und Lageplan bilden zusammen den vollständigen Plansatz, den der Ulmer Bürgerservice Bauen sehen will – die Ansicht allein blendet dabei alles bis auf einen Ausschnitt aus: die äußere Erscheinung des Gebäudes. Genau darin liegt in Ulm eine besondere Schwierigkeit, weil selten so unterschiedliche Fassadenwelten so eng beieinanderliegen. Die nach 1944 neu errichtete Innenstadt trägt überwiegend schlichte, kaum verzierte Nachkriegsfassaden. Ein paar Straßen weiter, im Fischerviertel an der Blau, dominiert historisches Fachwerk mit offen sichtbarer Ständerkonstruktion, und auf den Höhen von Michelsberg und Kuhberg stehen die massiven, seit 2001 denkmalgeschützten Werke der Bundesfestung. Eine Ansicht, die diesen Unterschied ignoriert, mag formal vollständig sein – die eigentlich entscheidenden Fassadendetails fehlen ihr trotzdem.

Was eine Ansicht für Ulm zeigen muss

Ansichten unterliegen denselben formalen LBOVVO-Grundregeln wie der übrige Plansatz, richten den inhaltlichen Fokus aber auf die äußere Erscheinung:

  • Der Maßstab liegt üblicherweise bei 1:100, mit durchgehender Bemaßung von Höhen, Breiten und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Material und Farbe müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens eine Rolle spielen – etwa die Putzfarbe an einer Nachkriegsfassade oder das sichtbare Fachwerk eines historischen Gebäudes.
  • Werden an einer bestehenden Fassade Bauteile entfernt oder neu geplant, müssen beide Kategorien eindeutig unterscheidbar dargestellt sein.
  • An Denkmalen und geschützten Gesamtanlagen der Altstadt braucht die Ansicht zusätzliche Sorgfalt bei Fensterteilung und historischen Gliederungselementen.
Denkmalschutz: wann die Fassade zusätzlich geprüft wird

In Ulm treffen zwei besonders schützenswerte Fassadenkategorien aufeinander: die zwischen 1842 und 1859 errichteten, seit 2001 denkmalgeschützten Bauwerke der Bundesfestung auf Michelsberg und Kuhberg sowie die nach § 19 Denkmalschutzgesetz geschützten Gesamtanlagen der Altstadt, etwa im Fischerviertel oder im Bereich nördlich des Münsters. Für Einzeldenkmale und geschützte Ensembles verlangt das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) neben der baurechtlichen Prüfung häufig eine eigene denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, sobald sich das äußere Erscheinungsbild ändert – ein neuer Fensterausschnitt, ein anderer Anstrich oder eine energetische Außendämmung können darunterfallen. Genau diese Ansicht ist es, an der sich beide Prüfungen gemeinsam festmachen. Bei den überwiegend schlichten Fassaden der nach 1944 wiederaufgebauten Innenstadt liegt der Schwerpunkt dagegen woanders: Denkmalrechtliche Fragen treten selten auf, dafür verlangt die im Vergleich zur Vorkriegszeit oft geringere Deckenhöhe der 1950er-Jahre-Bauten eine besonders genaue Bemaßung, damit ein späterer Umbau wie ein Dachausbau realistisch geplant werden kann.

Neubau, Bestandsfassade oder Denkmal – drei Ausgangslagen

Ob eine Ansicht eine neue Fassade plant, eine gewöhnliche Bestandsfassade festhält oder ein geschütztes Gebäude betrifft, entscheidet über die Herangehensweise:

Neubau: alle Seiten aus einer Planung

Bei einem Neubau, etwa im entstehenden Quartier Am Weinberg, entstehen die Ansichten sämtlicher Fassadenseiten zusammen mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – Öffnungen, Materialien und Höhenlinien passen von Anfang an zusammen.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer Dachgaube an einem Nachkriegsgebäude braucht es zuerst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Seite. Weil die Bauakten der Bauverwaltung den Angriff von 1944 größtenteils überstanden, lässt sich der Bestand häufig direkt aus dem Archiv ableiten.

Denkmalgeschützte Fassade: zusätzliche Abstimmung

An einem Einzeldenkmal oder einem geschützten Ensemble, etwa im Fischerviertel oder an der Bundesfestung, wird die Ansicht so detailliert angelegt, dass sie sowohl der baurechtlichen als auch der denkmalschutzrechtlichen Prüfung standhält.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Ulm gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – verlangt wird ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab üblicherweise 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben je Seite.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen im gesamten Plansatz übereinstimmen und der Bürgerservice Bauen ohne Rückfrage prüfen kann.

  • Hinweis auf bestehenden Denkmalschutz

    Steht das Gebäude im Denkmalbuch, gehört es zu einem geschützten Ensemble oder zur Bundesfestung, fließt das von Anfang an in die Darstellung der Fassade ein.

  • Lagenachweis bei Donau-Nähe

    Bei Grundstücken nahe der Landesgrenze wird belegt, dass die dargestellte Fassade tatsächlich auf Ulmer Seite steht, bevor die LBOVVO-Vorgaben angewendet werden.

Bemaßte Ansichten in Ulm – Beispiele aus der Praxis

Balkonanbau an einer Nachkriegsfassade in der Innenstadt

Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die schlicht gegliederte Fassade eines Hauses aus den 1950er-Jahren einfügt – ohne die dekorativen Vorbauten, die bei älterer Bausubstanz zusätzliche Sorgfalt verlangen würden.

Fenstertausch im Fachwerkhaus des Fischerviertels

Die sichtbare Ständerkonstruktion und die historischen Fensterformate müssen so dargestellt sein, dass sich Bestand und geplante Änderung eindeutig unterscheiden lassen.

Bauliche Veränderung an einem Werk der Bundesfestung

An einem der zwischen 1842 und 1859 errichteten Festungsbauwerke auf Michelsberg oder Kuhberg verlangt die Ansicht besondere Sorgfalt bei Mauerwerk und Öffnungen, weil beide Teil der denkmalschutzrechtlichen Prüfung sind.

Neubau im Quartier Am Weinberg am Eselsberg

Sämtliche Fassadenseiten des neuen Wohngebäudes entstehen gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung, frei von den Rücksichten auf historische Substanz, die bei Innenstadt- oder Fischerviertel-Objekten hinzukommen.

So entsteht Ihre Ansicht für Ulm

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten bestimmen

    Es wird geklärt, welche Seiten das Vorhaben sichtbar betrifft und ob das Gebäude in einem denkmalgeschützten Bereich oder nahe der Landesgrenze liegt.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bauakte des Bürgerservice Bauen oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, besonders dort, wo ein Gebäude nach 1944 abweichend wiederaufgebaut wurde.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab üblicherweise 1:100, mit allen LBOVVO-Pflichtangaben und, sofern nötig, den Zusatzangaben zu Material und Farbe.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile über den gesamten Plansatz hinweg widerspruchsfrei bleiben.

  5. Für den Bürgerservice Bauen zusammenstellen

    Digital über das Landesportal ViBa-BW aufbereitet, bei Bedarf mit besonderem Blick auf einen bestehenden Denkmalschutz.

Was den Preis für eine Ansicht in Ulm beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist rascher erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist schneller als die Dokumentation einer historisch gewachsenen Bestandsfassade.

  • Detailtiefe bei Material und Farbe

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder gestalterisch sensiblen Vorhaben kommen oft zusätzliche Angaben zu Fassadenmaterial und Farbgebung hinzu, die bei schlichten Nachkriegsfassaden entfallen können.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, wird zuvor ein Aufmaß-Termin nötig.

Alle Leistungen in Ulm

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