Wohnflächenberechnung in Solingen — von der Gründerzeit in Ohligs bis zum Fachwerkhaus in Gräfrath normgerecht gerechnet
Solingen entstand erst am 1. August 1929 aus fünf zuvor eigenständigen Städten – Solingen, Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald –, die jeweils auf einem eigenen Höhenrücken lagen und entsprechend unterschiedlich gebaut haben. In Ohligs dominiert dichte Gründerzeitbebauung mit großzügigen Geschosshöhen, im komplett denkmalgeschützten Altstadtkern Gräfraths stehen niedrigere bergische Fachwerkhäuser, und entlang der sechs Bachtäler finden sich bis heute vereinzelt umgebaute Schleifkotten mit kleinteiligem Zuschnitt. Dieselbe Grundfläche kann deshalb je nach Baujahr und Bauweise zu spürbar unterschiedlichen Wohnflächen führen, sobald Dachschrägen, Deckenhöhen und Nebenräume in die Rechnung eingehen. Für Verkauf, Finanzierung oder ein neues Mietverhältnis lohnt sich deshalb ein Blick darauf, welches Regelwerk überhaupt greift und wie der jeweilige Solinger Gebäudetyp darauf reagiert.
- Welche Berechnungsgrundlage für Ihre Solinger Immobilie gilt
- Die vier Berechnungsgrundlagen im Vergleich
- Welche Unterlagen Ihre Wohnflächenberechnung in Solingen braucht
- Wohnflächenberechnungen in Solingen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Solingen ab
- Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Solingen beeinflusst
Welche Berechnungsgrundlage für Ihre Solinger Immobilie gilt
Welches Regelwerk zum Einsatz kommt, ist keine bloße Formalie: Für dieselbe Dachwohnung in einem Fachwerkhaus liefert jede Grundlage eine andere Zahl. Ausschlaggebend sind Nutzungsart, Vertragsverhältnis und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
- Bei Wohnraum greift regelmäßig die WoFlV, obwohl sie laut § 1 Abs. 1 unmittelbar nur für den geförderten Wohnungsbau gilt – für frei finanzierte Objekte übernimmt der Bundesgerichtshof sie als Auslegungshilfe, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
- Steht dagegen das Bauwerk selbst im Mittelpunkt – etwa bei einem zu Wohn- und Ausstellungszwecken umgebauten Schleifkotten, bei einer Kostenermittlung oder bei gemischt genutzten Flächen –, kommt die DIN 277 zum Zug; für reinen Wohnraum ergibt sie durchweg größere Flächenwerte.
- Bei Mietverträgen, die vor dem 1. Januar 2004 unterschrieben wurden, bleibt der damals maßgebliche Ansatz der Zweiten Berechnungsverordnung bestehen – entscheidend ist laut Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17. Oktober 2023, Az. VIII ZR 61/23) das Datum des Vertrags, nicht das Baujahr des Hauses.
- Haben sich die Vertragsparteien ausdrücklich auf ein bestimmtes Regelwerk verständigt, bindet diese Wahl vollständig – ein Herauspicken einzelner Regeln aus zwei verschiedenen Normen ist unzulässig.
Weil Solingen erst 1929 aus fünf eigenständigen Städten zusammenwuchs, stehen innerhalb desselben Stadtgebiets deutlich unterschiedliche Bautraditionen nebeneinander, die sich unmittelbar auf die Anrechnung nach § 4 WoFlV auswirken. Ein Gründerzeithaus in Ohligs bringt oft großzügigere Geschosshöhen mit als ein bergisches Fachwerkhaus im Altstadtkern von Gräfrath, wo niedrigere Deckenhöhen und ein flacherer Dachstuhl die für die Wohnfläche entscheidende 1-Meter- und 2-Meter-Grenze schneller erreichen. Bei einem ausgebauten Dachraum in einem solchen Fachwerkhaus muss zudem geklärt sein, ob der Raum überhaupt als Aufenthaltsraum genehmigt ist; ohne diesen Nachweis fällt die Fläche vollständig heraus, unabhängig von Ausbaustandard und Heizung. Ähnlich verhält es sich bei einem zu Wohnzwecken umgebauten Schleifkotten an einem der Solinger Bachläufe: Die historische, oft unregelmäßige Wandkonstruktion verlangt eine raumweise Erfassung nach lichten Maßen, bei der sich Vormauerungen und Nischen kaum pauschal schätzen lassen.
Die vier Berechnungsgrundlagen im Vergleich
Statt kleiner Detailunterschiede trennt die vier Regelwerke ein grundsätzlich anderer Blickwinkel auf dasselbe Gebäude:
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Verordnung stammt vom 25. November 2003 und ist seit Jahresbeginn 2004 in Kraft. Maßgeblich sind die lichten Maße hinter der fertigen Wandverkleidung – bei dickwandigen Fachwerk- oder Bruchsteinkonstruktionen ein deutlicher Unterschied zu einer Berechnung über die Außenkanten des Gebäudes.
DIN 277 in der Fassung 2021-08
Diese Norm unterscheidet Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche, kennt aber weder den Begriff Wohnfläche noch eine Abstufung nach Raumhöhe – eine Fläche unter der Dachschräge geht deshalb vollständig ein, unabhängig davon, wie niedrig sie ist.
Zweite Berechnungsverordnung samt DIN 283 im Altbestand
Wurde bis zum 31. Dezember 2003 nach den §§ 42 bis 44 der II. BV gerechnet, gilt dieser Ansatz fort, solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die längst zurückgezogene DIN 283 spielt nur noch eine Rolle, wo sie im Vertrag ausdrücklich genannt wird.
Vertraglich festgelegtes Regelwerk
Verständigen sich die Parteien auf eine bestimmte Grundlage, gilt sie in vollem Umfang. Der Bundesgerichtshof hat eine Vermischung zweier Regelwerke ausdrücklich ausgeschlossen (Urteil vom 17. April 2019, Az. VIII ZR 33/18).
Welche Unterlagen Ihre Wohnflächenberechnung in Solingen braucht
Je besser die Ausgangslage dokumentiert ist, desto weniger muss anschließend am Objekt nachgemessen werden. Typischerweise hilfreich sind:
- Bemaßte Grundrisse aller Wohnebenen
Nützlich ist eine Zeichnung mit fortlaufenden Maßketten oder wenigstens einem verlässlichen Maßstab; eine Planung in Rohbaumaßen taugt dagegen nicht, weil die WoFlV den fertigen, bekleideten Raum misst.
- Höhenlinien im ausgebauten Dachgeschoss
In Fachwerkhäusern mit niedrigerem Dachstuhl entscheidet die lichte Höhe über die Anrechnung; eingetragene 1-Meter- und 2-Meter-Linien machen den Schnitt für diesen Zweck entbehrlich.
- Nachweis der zugelassenen Nutzung bei Kotten-Umbauten
Für einen zu Wohnzwecken umgebauten Schleifkotten belegt eine Baugenehmigung oder eine dokumentierte Umbaugeschichte, dass ein Raum tatsächlich als Aufenthaltsraum dienen darf.
- Bauakte aus Stadtarchiv oder Stadtdienst 63
Fehlen eigene Pläne, verwahrt das Stadtarchiv Solingen Bauakten mit einem Stand vor 1950, während der Stadtdienst 63 – Bauaufsicht die jüngeren Vorgänge führt; verlangt werden dabei ein aktueller Eigentumsnachweis und, für Dritte, eine Vollmacht.
Wohnflächenberechnungen in Solingen – Beispiele aus der Praxis
Gründerzeitwohnung in Ohligs
Die großzügigen Geschosshöhen der Gründerzeit lassen die Wohnräume überwiegend vollständig in die Berechnung eingehen, während Balkone nach § 4 Nr. 4 WoFlV gesondert bewertet werden.
Dachgeschossausbau in einem Fachwerkhaus in Gräfrath
Unter der flacheren Dachschräge zählt jeder Raumteil ab 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter überhaupt nicht – bei den niedrigeren historischen Deckenhöhen wirkt sich das schneller aus als in einem heutigen Neubau.
Umgebauter Schleifkotten an einem Bachtal
Die unregelmäßige, oft niedrige Wandkonstruktion verlangt eine raumweise Erfassung nach lichten Maßen; ein pauschaler Ansatz über die Außenfläche würde die tatsächliche Wohnfläche verfälschen.
Zusammengelegte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus
Werden zwei Einheiten zu einer verbunden, verschieben sich Flure und Wohnungsgrenzen – maßgeblich für die neue Fläche ist ausschließlich der heute tatsächlich gebaute Zustand.
So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Solingen ab
Fachlich unterscheidet sich der Weg nicht von anderen Städten. In Solingen kommt es früh darauf an, welchem der fünf historischen Baustile ein Gebäude entspricht:
- Zweck klären und Regelwerk festlegen
Je nachdem, ob eine Finanzierung, ein Kaufvertrag oder ein Mietverhältnis den Anlass bildet, bestimmt sich die anzuwendende Grundlage – bei Wohnraum in der Regel die WoFlV.
- Vorhandene Pläne prüfen
Bestandspläne aus Stadtarchiv oder Stadtdienst 63 werden auf Maßketten und Übereinstimmung mit dem tatsächlich gebauten Zustand geprüft; bei Abweichungen ist eine neue Erfassung unumgänglich.
- Fehlende Grundlagen beschaffen oder aufmessen
Genügt das vorhandene Material nicht, wird die passende Akte angefragt oder es wird direkt vor Ort im fertiggestellten Zustand gemessen, wie es der Ansatz der Verordnung verlangt.
- Räume erfassen und Anrechnung anwenden
Jeder Raum und jeder Raumabschnitt wird gesondert erfasst; Nischen und feste Einbauten richten sich nach § 3 WoFlV, Höhenzonen und Nebenflächen gehen anteilig ein.
- Ergebnis mit nachvollziehbarem Rechenweg liefern
Übergeben werden Flächenangaben je Raum, die verwendeten Anrechnungsfaktoren und die Gesamtsumme, auf Wunsch mit Architektenstempel.
Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Solingen beeinflusst
Ein einheitlicher Preis würde dem vielseitigen Solinger Baubestand nicht gerecht – zwischen einer Gründerzeitwohnung in Ohligs und einem umgebauten Schleifkotten liegt ein spürbarer Unterschied im Rechenaufwand:
- Zahl der Räume und Wohneinheiten
Eine einzelne Wohnung lässt sich zügig durchrechnen. Ein Haus mit mehreren Geschossen und Nebenräumen braucht dagegen für jede Einheit einen eigenen Rechenweg.
- Zustand der vorhandenen Unterlagen
Bereits bemaßte, aktuelle Pläne aus Archiv oder Bauaufsicht senken den Aufwand deutlich. Fehlen brauchbare Maßketten, kommen Aktenrecherche oder ein Vor-Ort-Termin hinzu.
- Historischer Baustil des Gebäudes
Ein individuell geschnittener Kotten oder ein niedrigeres Fachwerkhaus verlangt mehr Sorgfalt bei der Erfassung als ein regelmäßig geschnittenes Gründerzeithaus.
- Dachschrägen und Nebenflächen
Höhenzonen müssen sauber abgegrenzt, Nebenflächen jeweils einzeln bewertet werden – ein ausgebautes Dachgeschoss mit niedrigem Kniestock braucht mehr Rechenschritte als eine Etagenwohnung mit durchgehend gleicher Raumhöhe.
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