Bemaßte Ansichten in Solingen — Fassaden zwischen bergischem Fachwerk und Backstein-Fabrik

Während Grundriss und Schnitt zeigen, wie ein Gebäude von innen aufgebaut ist, hält die Ansicht fest, wie es von außen wirkt: Fassadenmaterial, Fensterteilung, Gesimse und Höhen. In Solingen übernimmt diese Zeichnung häufig eine Aufgabe, die über die reine Bemaßung nach der BauPrüfVO NRW hinausgeht. Im komplett denkmalgeschützten Altstadtkern Gräfraths prägen bergische Fachwerkhäuser mit dem charakteristischen Dreiklang aus dunklem Gebälk, weißen Gefachen und Schieferverkleidung das Straßenbild – jede Veränderung an einer solchen Fassade braucht eine Ansicht, die zugleich der Unteren Denkmalbehörde als Beurteilungsgrundlage dient. Ein zweites Beispiel liefert das städtische Rasspe-Areal am Stöcken, wo die historischen Backsteingebäude der ehemaligen Schneidwarenfabrik entlang der Straße erhalten bleiben, während dahinterliegende Bereiche neu geordnet werden.

Was eine Ansicht für Solingen zeigen muss

Für Ansichten gelten dieselben formalen Grundanforderungen der BauPrüfVO NRW wie für andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Bemaßung sämtlicher Höhen und Öffnungen jeder dargestellten Fassadenseite, im Regelmaßstab 1:100 oder größer, sofern die Darstellung das verlangt.
  • Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind – bei den Fachwerkhäusern Gräfraths praktisch immer der Fall.
  • Bei Eingriffen in eine bestehende Fassade sind zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig voneinander zu unterscheiden.
Wenn dieselbe Fassade zwei Prüfungen durchläuft

Für ein gewöhnliches Wohnhaus außerhalb geschützter Bereiche reicht die formale Bemaßung nach der BauPrüfVO NRW aus. Anders in der komplett denkmalgeschützten Gräfrather Altstadt: Weil dort nahezu jedes Gebäude Teil des geschützten Ensembles ist, prüft zusätzlich zur Bauaufsicht die Untere Denkmalbehörde, ob eine geplante Veränderung mit dem historischen Erscheinungsbild vereinbar bleibt – vom Fenstersprossenmuster bis zur Farbe des sichtbaren Fachwerkgebälks. Für die Ansicht bedeutet das: Sie muss so genau sein, dass sich beide Prüfungen daran gleichzeitig durchführen lassen, statt nach einer ersten Rückmeldung der Denkmalbehörde nachgearbeitet zu werden. Eine vergleichbare, wenn auch andere Aufgabe stellt sich am Rasspe-Areal: Dort bleiben die historischen Backsteinfassaden der ehemaligen Schneidwarenfabrik entlang der Straße erhalten, während sich die Nutzung dahinter ändert – auch hier muss die Ansicht zeigen, welche Fassadenteile unverändert bleiben und welche neu entstehen.

Neubau oder historische Bestandsfassade – zwei Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine geschützte Bestandsfassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:

Neubau: alle Seiten aus der Planung

Bei einem Neubau auf einem der Solinger Höhenrücken entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung.

Bestandsfassade: Aufmaß mit Blick auf den Denkmalstatus

Bei einem Fachwerkhaus in Gräfrath oder einer historischen Werksfassade braucht es zunächst ein sorgfältiges Aufmaß der betroffenen Seite – Gesimshöhen, Fensterproportionen und Materialgrenzen müssen so erfasst sein, dass sich daraus sowohl die bauordnungsrechtliche als auch die denkmalfachliche Beurteilung ableiten lässt.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Solingen gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Regelmaßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Hinweis auf einen bestehenden Denkmalstatus

    Für ein Gebäude in Gräfrath oder am Rasspe-Areal wird die Ansicht so detailliert angelegt, dass sie auch für die Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde geeignet ist.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen und keine Widersprüche bei der Prüfung entstehen.

Bemaßte Ansichten in Solingen – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Fachwerkhaus in Gräfrath

Die Ansicht zeigt die historische Sprossenteilung im Vergleich zur geplanten Ausführung – Grundlage sowohl für die bauordnungsrechtliche Prüfung als auch für die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde.

Umnutzung einer Backsteinfassade am Rasspe-Areal

Die Ansicht dokumentiert, welche Teile der historischen Fabrikfassade erhalten bleiben und wie neue Öffnungen sich in das bestehende Fassadenraster einfügen.

Anbau an ein Wohnhaus auf einem Höhenrücken

Außerhalb geschützter Bereiche genügt die bemaßte Ansicht der betroffenen Fassadenseite nach den allgemeinen Vorgaben der BauPrüfVO NRW.

Dachgaube an einem Gründerzeithaus in Ohligs

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

So entsteht Ihre Ansicht für Solingen

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Status klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und steht das Gebäude in Gräfrath oder an einem anderen geschützten Standort?

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte aus Stadtarchiv oder Stadtdienst 63 oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Regelmaßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für Bauaufsicht und gegebenenfalls Denkmalbehörde zusammenstellen

    Digital aufbereitet für den Stadtdienst 63, bei Baudenkmälern ergänzt um die für die Untere Denkmalbehörde nötige Detailtiefe.

Was den Preis für eine Ansicht in Solingen beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten eines freistehenden Gebäudes.

  • Denkmalstatus des Gebäudes

    Bei einem Fachwerkhaus in Gräfrath oder einer geschützten Fabrikfassade braucht es zusätzliche Detailtiefe bei Material, Farbe und Gliederung.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung aus Stadtarchiv oder Stadtdienst 63, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

  • Zahl gewünschter Materialangaben

    Je detaillierter Fassadenmaterial und Farbgebung dokumentiert werden sollen, desto mehr Abstimmung mit vorhandenen Fotos oder historischen Angaben ist nötig.

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