Bauantrag in Solingen — zwischen fünf Höhenrücken genehmigungsfähig geplant

Wer in Solingen einen Bauantrag stellt, hat es mit einer einzigen städtischen Behörde zu tun: dem Stadtdienst 63 – Bauaufsicht im Rathaus am Walter-Scheel-Platz 1, intern aufgeteilt in einen Nord- und einen Südbezirk. Rechtsgrundlage ist, wie im gesamten Land, die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Die Solinger Besonderheit liegt im Gelände: Die Stadt liegt nicht in einem einzigen Tal wie das benachbarte Wuppertal, sondern auf fünf weitgehend parallel verlaufenden Höhenrücken, getrennt von sechs tief eingeschnittenen, dicht bewaldeten Bachtälern. Gebaut wird überwiegend auf den Rücken selbst – dort, wo einst die eigenständigen Städte Solingen, Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald lagen, bevor sie sich am 1. August 1929 zur Großstadt zusammenschlossen. Seit Ende 2025 lässt sich ein Solinger Bauantrag zudem bereits vollständig digital über das landesweite Bauportal.NRW stellen – noch vor der Frist, ab der das zum 1. September 2026 in ganz Nordrhein-Westfalen verbindlich wird.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Solingen?

Auch in Solingen ist der Ausgangspunkt § 60 Abs. 1 BauO NRW: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen bedürfen grundsätzlich einer Baugenehmigung, soweit die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren im Einzelfall greift, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab:

  • Nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei bleiben kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder niedrige Einfriedungen – ohne Anzeige und ohne Genehmigung, aber nicht ohne die Pflicht, Abstandsflächen und sonstiges materielles Baurecht einzuhalten.
  • Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet kann die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW an die Stelle des förmlichen Verfahrens treten, sofern die Erschließung gesichert ist.
  • Der überwiegende Teil der Solinger Bauanträge durchläuft als Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW.
  • Nur die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten benötigen das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW mit Prüfung über alle Fachbereiche hinweg.
Bauen am Rand eines Bachtals

Anders als im benachbarten Wuppertal, wo weite Teile der Stadt unmittelbar an einem einzigen, steil ansteigenden Talhang liegen, konzentriert sich die Solinger Wohnbebauung überwiegend auf den fünf vergleichsweise ebenen Höhenrücken. Kritisch wird das Gelände dort, wo ein Grundstück zu einem der sechs dicht bewaldeten Bachtäler hin abfällt: Böschungssicherung, Zufahrt und ein Konzept für die Ableitung von Niederschlagswasser gehören dann häufiger zu den Bauvorlagen als auf einem Grundstück, das mittig auf einem Rücken liegt. Historisch gewachsen sind an diesen Bachläufen zudem die letzten erhaltenen Schleifkotten der Stadt, von denen mehrere unter Denkmalschutz stehen – wer ein Grundstück in einem der Solinger Bachtäler bebauen oder ein dort liegendes altes Gebäude erweitern möchte, sollte die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde deshalb von Beginn an mitplanen, unabhängig davon, ob das eigentliche Gebäude selbst geschützt ist.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Rechtlich ist die BauO NRW landesweit identisch – in Solingen entscheidet neben der Verfahrensart häufig zusätzlich die Lage des Grundstücks zwischen Rücken und Bachtal über den tatsächlichen Prüfaufwand:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)

Ein abschließender Katalog erlaubt kleinere Vorhaben ganz ohne Verfahren, etwa Gartenhäuser oder Terrassenüberdachungen. Verfahrensfreiheit befreit nicht von der Pflicht, geltendes Baurecht einzuhalten – auf einem Grundstück am Talrand bleiben Abstandsflächen und Böschungssicherheit trotzdem zu beachten.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet genügt die vollständige Bauvorlage beim Stadtdienst 63, wenn keine Befreiung nötig ist und die Erschließung feststeht – ein üblicher Weg für Einfamilienhäuser in den gewachsenen Solinger Wohnvierteln auf den Höhenrücken.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Der mit Abstand häufigste Weg in Solingen: Geprüft werden vorrangig planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Erschließung; bei Grundstücken mit Gefälle zum Bachtal kommt regelmäßig ein Blick auf Baugrund und Niederschlagswasserbeseitigung hinzu.

Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Zwingend für die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten, etwa größere Beherbergungs- oder Versammlungsstätten – mit umfassender Prüfung einschließlich Brandschutz und Standsicherheit über alle Fachbereiche hinweg.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Solingen braucht

Unabhängig vom Verfahren müssen die eingereichten Bauvorlagen vollständig sein und zum gewählten Weg passen. Zum Kern eines Bauantrags in Solingen gehören:

  • Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks und des geplanten Vorhabens, bei Grundstücken mit Gefälle idealerweise ergänzt um Höhenangaben.

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Erläuterung von Nutzung und Konstruktion – Maßstab und Detailtiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Standsicherheits- und Entwässerungsnachweis

    Je nach Gebäudeklasse und Grundstückslage gefordert – auf Grundstücken zum Bachtal hin oft Regel statt Ausnahme, auf einem Rücken mitten im Bestand meist entbehrlich.

  • Digitale Einreichung über das Bauportal.NRW

    Seit Ende 2025 lässt sich der Bauantrag beim Stadtdienst 63 vollständig digital stellen; Papierunterlagen bleiben bis zum verbindlichen Regelweg ab dem 1. September 2026 noch eine mögliche Alternative.

Bauanträge in Solingen – Beispiele aus der Praxis

Anbau an ein Einfamilienhaus auf einem der Höhenrücken

Ein Anbau auf vergleichsweise ebenem Baugrund durchläuft in aller Regel das vereinfachte Verfahren – ohne die zusätzlichen Nachweise, die ein Grundstück am Talrand verlangen würde.

Neubau am Rand eines Bachtals

Fällt das Grundstück zu einem der sechs Solinger Bachtäler hin ab, verlangt der Stadtdienst 63 im vereinfachten Verfahren häufig zusätzlich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung und einen Nachweis zur Standsicherheit von Böschungen.

Umbau eines ehemaligen Schleifkottens am Wasserlauf

Ein Umbau an einem der wenigen erhaltenen Kotten entlang der Bachläufe verbindet die bauordnungsrechtliche Prüfung fast immer mit der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, unabhängig davon, wie klein der bauliche Eingriff selbst ausfällt.

So läuft Ihr Bauantrag in Solingen ab

Ein Bauantrag folgt in Solingen demselben rechtlichen Rahmen wie in jeder anderen nordrhein-westfälischen Stadt – die konkrete Bearbeitung unterscheidet sich durch die Lage des Grundstücks zwischen Höhenrücken und Bachtal sowie durch die bereits digitale Einreichung.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens in eine der fünf Gebäudeklassen und die Wahl des passenden Verfahrens nach der BauO NRW.

  2. Gelände und Erschließung prüfen

    Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück auf einem Rücken oder zum Bachtal hin geneigt liegt – davon hängt ab, ob Böschungs- oder Entwässerungsnachweise nötig werden.

  3. Bauvorlagen über das Bauportal.NRW einreichen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die zusätzlich nötigen Nachweise gehen digital an den Stadtdienst 63, der sie je nach Grundstückslage dem Nord- oder Südbezirk zuordnet.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Das Amt prüft zunächst formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach inhaltlich die planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen; bei Bedarf mit gezielten Nachforderungen.

  5. Genehmigung oder Baubeginn

    Je nach Verfahren folgt der Genehmigungsbescheid oder, im vereinfachten Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen, eine Genehmigungsfiktion. Ab dem 1. September 2026 wird die elektronische Antragstellung über den BauCode NRW landesweit zum verbindlichen Regelweg.

Was den Preis für einen Bauantrag in Solingen beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag seriös nicht nennen – zu unterschiedlich sind die Vorhaben, die in Solingen eingereicht werden. Diese Faktoren bestimmen den tatsächlichen Aufwand:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau.

  • Lage zwischen Höhenrücken und Bachtal

    Ein Grundstück mit Gefälle zu einem der sechs Solinger Bachtäler bringt häufiger zusätzliche Nachweise zu Baugrund und Entwässerung mit sich als ein Grundstück mitten auf einem Rücken.

  • Lage in einem Denkmalbereich

    In Gräfrath oder an einem der erhaltenen Schleifkotten kommt die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde als eigener Prüfschritt hinzu.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht jedoch auf die gesetzlichen Prüffristen des Stadtdienstes 63.

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