Abgeschlossenheitsbescheinigung in Solingen — vom Stadtdienst 63 oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen
Für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung führen in Solingen zwei Wege zum selben Ziel. Der behördliche Weg läuft über den Stadtdienst 63 – Bauaufsicht, der intern zwischen einem Nord- und einem Südbezirk aufgeteilt ist, sodass die konkrete Zuständigkeit von der Lage des Grundstücks abhängt, nicht von einem der fünf historischen Stadtteile Solingen, Gräfrath, Höhscheid, Ohligs oder Wald. Wer diesen Weg aus Zeitgründen umgehen möchte, kann stattdessen einen staatlich anerkannten Sachverständigen beauftragen: § 85 Abs. 2 BauO NRW erlaubt in ganz Nordrhein-Westfalen, dass ein von der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer-Bau des Landes zugelassener Sachverständiger dieselbe Bescheinigung ausstellt, unabhängig davon, welchem Bezirk das Grundstück sonst zugeordnet wäre.
- Was bei der Prüfung in Solingen zählt
- Zwei Ausgangslagen im Detail
- Welche Unterlagen für Ihre Solinger Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Solingen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Solingen ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Solingen beeinflusst
Was bei der Prüfung in Solingen zählt
Egal, welchen der beiden Wege Sie wählen, richtet sich die inhaltliche Prüfung nach denselben bundesweiten Kriterien:
- Beurteilt wird allein, ob jede Einheit baulich vollständig von den anderen getrennt ist und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt – die geplante Nutzung selbst spielt für diese Prüfung keine Rolle.
- Grundlage bildet ausschließlich der eingereichte Aufteilungsplan; eine zusätzliche Begehung des Gebäudes gehört nicht zum Regelfall.
- Bei Neubauten lässt sich die beim Stadtdienst 63 bereits vorliegende Genehmigungsplanung meist unverändert verwenden, bei älteren Bestandsgebäuden muss der Aufteilungsplan eigens erstellt werden.
Die interne Aufteilung des Stadtdienstes 63 in einen Nord- und einen Südbezirk ändert nichts am Prüfungsmaßstab: Beide Bezirke legen dieselben Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes an denselben Aufteilungsplan an, unabhängig davon, ob das Gebäude im ehemaligen Solingen, Gräfrath, Höhscheid, Ohligs oder Wald liegt. Wer dennoch nicht auf einen freien Termin bei der Behörde warten möchte, muss das in Solingen auch nicht: Landesweit lässt § 85 Abs. 2 BauO NRW in Verbindung mit der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) zu, dass ein von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zugelassener Sachverständiger dieselbe Bescheinigung ausstellt. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts – geprüft wird derselbe Aufteilungsplan nach denselben Maßstäben –, wohl aber die Terminlage: Steht bereits ein Notartermin fest, greifen Eigentümer in der Praxis häufig zu dieser zweiten Option, um von der Auslastung des zuständigen Bezirks unabhängig zu bleiben. Seit Ende 2025 lässt sich der behördliche Antrag zudem über das Bauportal.NRW stellen, was die Übermittlung an den zuständigen Bezirk zusätzlich beschleunigt, ohne am eigentlichen Prüfungsmaßstab etwas zu ändern.
Zwei Ausgangslagen im Detail
Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, bestimmt maßgeblich den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:
Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung
Liegt dem Stadtdienst 63 bereits eine genehmigte Bauplanung vor, dient sie unmittelbar als Aufteilungsplan – die Prüfung erfolgt dann anhand bereits bekannter Unterlagen, ohne dass eine zusätzliche Vermessung nötig wird.
Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan
Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie zunächst entstehen: aus einer Bauakte des Stadtarchivs mit einem Stand vor 1950, aus der laufenden Akte des Stadtdienstes 63 oder, wenn beides nicht ausreicht, per Vor-Ort-Vermessung des tatsächlichen Bestands.
Welche Unterlagen für Ihre Solinger Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Unabhängig vom gewählten Weg bildet derselbe Kern die Grundlage des Antrags:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Trennung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die einzige Grundlage, anhand derer sowohl der Stadtdienst 63 als auch ein Sachverständiger prüft.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Beleg über das Eigentum an Grundstück beziehungsweise Gebäude, üblicherweise ein Grundbuchauszug.
- Antrag oder direkte Beauftragung
Formlos beim Stadtdienst 63 – Bauaufsicht oder als unmittelbare Beauftragung eines staatlich anerkannten Sachverständigen.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Solingen – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Gründerzeithauses in Ohligs
Für ein Mehrfamilienhaus im Südbezirk bewertet der zuständige Fachbereich den eingereichten Plan. Eine gesonderte Umwandlungsgenehmigung fällt in Nordrhein-Westfalen ohnehin nicht an.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die beim Stadtdienst 63 vorliegenden Bauunterlagen dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen
Steht der Notartermin bereits fest, beauftragen Eigentümer häufig einen staatlich anerkannten Sachverständigen, um von der Terminlage des zuständigen Bezirks unabhängig zu bleiben.
Aufteilung eines Fachwerkhauses im denkmalgeschützten Gräfrath
Weil ein solches Gebäude oft keine aktuelle Bauakte besitzt, wird zunächst per Aufmaß ein bemaßter Aufteilungsplan erstellt, bevor der Stadtdienst 63 oder ein Sachverständiger die bauliche Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen bestätigt.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Solingen ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Solingen kommt hinzu, dass Ihnen zwei gleichwertige Wege offenstehen:
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Weg wählen: Stadtdienst 63 oder Sachverständiger
Je nach gewünschtem Tempo fällt die Wahl auf die städtische Bauaufsicht oder auf einen staatlich anerkannten Sachverständigen.
- Antrag oder Beauftragung
Formlos beim Stadtdienst 63 oder direkt beim Sachverständigen, jeweils mit vollständigem Plan und Eigentumsnachweis.
- Prüfung der Abgeschlossenheit
Bewertet wird ausschließlich anhand des Plans, ob jede Einheit baulich vollständig getrennt ist.
- Bescheinigung an den Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Solingen beeinflusst
Neben der Wahl des Wegs bestimmen diese Faktoren den Aufwand:
- Gewählter Weg
Stadtdienst 63 und staatlich anerkannter Sachverständiger unterscheiden sich in Ablauf und Terminlage, führen aber zum selben Ergebnis.
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maße oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig vom gewählten Weg verlängern.
- Auslastung des zuständigen Bezirks oder Sachverständigen
Beide Wege schwanken zeitlich – eine verlässliche Einschätzung liefert nur die jeweils angefragte Stelle selbst.
- Zustand vorhandener Unterlagen
Ein direkt verwertbarer Plan aus einer Neubauplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit; fehlt eine Akte aus Stadtarchiv oder Stadtdienst 63, kommt zusätzlich eine Vor-Ort-Vermessung hinzu.
- Zahl der Einheiten im Aufteilungsplan
Je mehr Wohn- und Teileigentumseinheiten der Plan ausweisen muss, desto mehr Abgrenzungen sind zu prüfen, bevor die Bescheinigung erteilt werden kann.
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