Bemaßte Ansichten in Siegen — dieselbe Fassade zeigt von der Talseite mehr als von der Bergseite
Von allen Zeichnungen im Bauantrag ist die Ansicht die einzige, die überhaupt etwas über das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verrät – Grundriss und Schnitt zeigen Raumaufteilung und Konstruktion, aber keine Fassade. In Siegen kommt an vielen Adressen eine Eigenheit des Geländes hinzu: Weil die Straßen zwischen Unter- und Oberstadt teils erheblich ansteigen, zeigt ein und dasselbe Haus von der talwärts gelegenen Straße häufig ein zusätzliches Geschoss, das von der Bergseite aus im Gelände verschwindet. Für die Ansicht bedeutet das zwei getrennt zu zeichnende Fassaden statt einer gemeinsamen Vorderansicht. Liegt das Vorhaben zudem nahe einem Baudenkmal wie Nikolaikirche oder Oberem Schloss, kommen Angaben zu Material und Farbe hinzu, welche die – organisatorisch mit der Bauaufsicht zusammengelegte – untere Denkmalbehörde für ihr Einvernehmen prüft.
Was eine Ansicht für Siegen zeigen muss
Für Ansichten gelten dieselben Grundregeln wie für den übrigen Plansatz, mit Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab grundsätzlich 1:100, größer, wenn die Darstellung es erfordert – wie bei Grundriss und Schnitt.
- Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Fassadenänderungen müssen bestehende und neu geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar bleiben.
Ein Hanggrundstück zwischen Unter- und Oberstadt bringt für die Ansicht eine Besonderheit mit sich, die im flachen Gelände gar nicht erst auftritt: Weil das Erdreich an der Rückseite höher ansteht als an der Straßenfront, verschwindet ein Geschoss, das von unten betrachtet voll sichtbar ist, von oben betrachtet teilweise oder ganz im Gelände. Für die Bauvorlage folgt daraus eine klare Konsequenz – Tal- und Bergseite werden als zwei eigenständige Ansichten gezeichnet, jeweils mit demselben Höhenbezug wie der zugehörige Schnitt, damit die Abteilung 4/3 nachvollziehen kann, wie viele Geschosse von welcher Straße aus tatsächlich sichtbar sind. Wo zusätzlich ein Baudenkmal in der Nähe liegt, kommt eine zweite Anforderung hinzu: Material, Farbton und das Verhältnis von Fenster- zu Wandfläche müssen so genau dargestellt sein, dass sich die Wirkung auf das historische Umfeld beurteilen lässt. Wer beide Anforderungen von Beginn an zusammendenkt, statt sie nacheinander abzuarbeiten, erspart sich bei der Einreichung Rückfragen: Die talseitige Ansicht mit ihrem zusätzlichen Geschoss verlangt ebenso viel Sorgfalt wie die material- und farbgetreue Darstellung der historisch relevanten Fassadenseite.
Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine vorhandene Fassade dokumentiert wird, wirkt sich unmittelbar auf den Aufwand aus:
Neubau mit beiden Fassadenseiten aus einer Planung
Tal- und Bergansicht entstehen zusammen mit Grundriss und Schnitt aus derselben Entwurfsplanung, sodass der Höhenunterschied von Anfang an konsistent dargestellt ist.
Bestandsfassade mit vorherigem Aufmaß
Bei Fenstertausch oder Fassadendämmung an einem älteren Gebäude liefert erst ein aktuelles Aufmaß die tatsächliche Fensterteilung, die aus historischen Bauaktenzeichnungen selten zuverlässig hervorgeht. Gerade an Hanglagen zeigt sich dabei oft erst vor Ort, wie stark sich Tal- und Bergseite tatsächlich unterscheiden.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Siegen gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein mit Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansicht jeder betroffenen Fassadenseite
Bemaßt im vorgeschriebenen Maßstab, an Hanglagen für Tal- und Bergseite getrennt dargestellt.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen widerspruchsfrei bleiben.
- Material- und Farbangaben bei Denkmalnähe
Nur erforderlich, wenn ein Baudenkmal in der unmittelbaren Umgebung liegt – Grundlage für das denkmalschutzrechtliche Einvernehmen.
- Fotodokumentation des Bestands
Zusätzliche Fotos helfen bei Umbauten, den heutigen Fassadenzustand vor Beginn der Arbeiten eindeutig festzuhalten.
Bemaßte Ansichten in Siegen – Beispiele aus der Praxis
Wohnhaus an einer steilen Zufahrt
Die talseitige Ansicht zeigt ein zusätzliches Untergeschoss, das von der Bergseite aus komplett im Gelände liegt – beide Fassaden werden getrennt und mit gemeinsamem Höhenbezug dargestellt.
Fassadensanierung nahe dem Oberen Schloss
Zusätzlich zu Höhen und Öffnungen fragt die untere Denkmalbehörde nach Putzfarbe und Fensterprofil, um die Wirkung auf das historische Umfeld einschätzen zu können.
Neue Dachgaube bei einem Umbau nahe der Universität
Die von der Straße sichtbare Gaube erhält eine eigene, mit dem zugehörigen Schnitt abgestimmte Ansicht samt Höhen- und Breitenangabe.
Neubau in ebenem Gelände außerhalb der Hanglagen
Ohne Geländeversatz genügt eine einzige Ansicht je Fassadenseite, sodass sich der Zeichenaufwand gegenüber einem Hanggrundstück deutlich reduziert.
So entsteht Ihre Ansicht für Siegen
Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf:
- Betroffene Fassaden bestimmen
Klärung, welche Seiten sichtbar betroffen sind und ob Hanglage oder Denkmalnähe zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.
- Grundlage sichern
Bauakte der Abteilung 4/3 oder aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nach Zuverlässigkeit der vorhandenen Unterlagen.
- Ansicht bemaßt anlegen
Im vorgeschriebenen Maßstab, bei Hanglage für Tal- und Bergseite getrennt.
- Material- und Farbangaben ergänzen
Nur bei Denkmalnähe – als Grundlage für die interne denkmalschutzrechtliche Prüfung.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen und Höhen zwischen allen Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
Was den Preis für eine Ansicht in Siegen beeinflusst
Die Fassadenbreite allein sagt wenig über den Aufwand aus. Entscheidender sind:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenfassade ist rascher erledigt als mehrere Seiten eines freistehenden Gebäudes.
- Hanglage des Grundstücks
Die getrennte Darstellung von Tal- und Bergseite mit gemeinsamem Höhenbezug erhöht den Aufwand gegenüber ebenem Gelände.
- Nähe zu einem Baudenkmal
Zusätzliche Material- und Farbangaben für die denkmalschutzrechtliche Prüfung erhöhen den Aufwand.
- Verfügbarkeit brauchbarer Bauakten
Ohne verwertbare Bestandszeichnung wird zunächst ein Aufmaß an der Fassade nötig.
- Zahl der geplanten Fassadenänderungen
Mehrere gleichzeitige Änderungen, etwa Fenstertausch und neue Dämmung, verlangen mehr Abstimmung als eine einzelne Maßnahme.
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