Bauzeichnung in Siegen — der koordinierte Plansatz aus einer Hand, geprüft von Bauaufsicht und Denkmalbehörde zugleich

Wer bei der Abteilung 4/3 eine Bauzeichnung einreicht, braucht praktisch nie ein einzelnes Blatt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Bündel aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – so verlangt es die BauPrüfVO NRW für jedes genehmigungspflichtige Vorhaben. Eine organisatorische Besonderheit Siegens verändert dabei, wie ein solcher Plansatz bearbeitet wird, sobald ein Baudenkmal wie Nikolaikirche oder Oberes Schloss in der Nähe liegt: Bauaufsicht und untere Denkmalbehörde sitzen hier nicht in getrennten Ämtern, sondern in derselben Abteilung. Wer zusätzlich an einem Grundstück zwischen der tiefer liegenden Unterstadt und der auf dem Siegberg errichteten Oberstadt baut, muss außerdem dafür sorgen, dass alle drei Zeichnungen denselben Höhenbezug verwenden – sonst lässt sich der tatsächliche Geländeversatz später nicht mehr nachvollziehen.

Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Verordnung schreibt vor, welche Angaben eine Bauzeichnung mindestens enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Grundsätzlicher Maßstab 1:100, größer, sofern es die Lesbarkeit der Eintragungen erfordert.
  • Bei Eingriffen in bestehende Gebäude müssen abzureißende und neu geplante Bauteile klar unterscheidbar sein, etwa durch unterschiedliche Linienstärken oder Farben.
  • Für die Darstellung der Nachbarbebauung reicht wahlweise der Maßstab 1:200 oder eine farbige Fotografie beziehungsweise Fotomontage.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen so erkennbar dargestellt sein, dass die Abteilung 4/3 ohne Rückfragen fachlich prüfen kann.
Eine Abteilung für zwei Prüfungen

In vielen Städten wandert eine Bauzeichnung für ein Vorhaben nahe einem Baudenkmal zwischen zwei getrennten Behörden hin und her, bevor beide Einvernehmen erklärt haben. In Siegen entfällt dieser Umweg, weil die Abteilung 4/3 sowohl die Bauaufsicht als auch die untere Denkmalbehörde stellt. Praktisch bedeutet das: Sind Nikolaikirche, Oberes Schloss oder ein anderes Baudenkmal betroffen, prüft dieselbe Stelle sowohl die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit als auch die Wirkung auf das historische Umfeld – meist anhand zusätzlicher Höhenangaben in Schnitt und Ansicht. Der Höhenbezug gewinnt an Bedeutung noch aus einem zweiten Grund: An den Hanglagen zwischen Unter- und Oberstadt liegt die Rückseite eines Gebäudes häufig auf spürbar anderem Geländeniveau als die Straßenfront, sodass ohne einen einheitlichen Bezugspunkt über alle drei Zeichnungen hinweg gar nicht erkennbar wäre, wie viele Geschosse von welcher Seite aus tatsächlich in Erscheinung treten. Für Bauherren bedeutet die organisatorische Zusammenlegung in der Praxis vor allem kürzere Wege: Rückfragen zur Höhenwirkung landen nicht erst nach Wochen bei einer zweiten, bislang unbeteiligten Behörde, sondern werden innerhalb desselben Vorgangs geklärt.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Neubau und Bestandseingriff stellen unterschiedliche Anforderungen an die Vorarbeit:

Neubau aus einem Guss

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstammen derselben Entwurfsplanung, sodass Maße und Höhenbezug von Beginn an zusammenpassen – bei Denkmalnähe werden zusätzliche Angaben gleich mitgeplant statt nachträglich ergänzt.

Umbau mit vorherigem Bestandscheck

Bei Eingriffen in ein bestehendes Gebäude braucht es zunächst eine verlässliche Bestandsgrundlage, gegen die sich die Neuplanung abgrenzen lässt – bei älteren Siegener Häusern liefert die häufig erst ein aktuelles Aufmaß. Ohne diesen Schritt bleibt unklar, ob eine geplante Wand tatsächlich tragend ist oder nachträglich eingezogen wurde.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Siegen gehört

Für die Einreichung braucht die Abteilung 4/3 ein Zusammenspiel mehrerer Zeichnungen:

  • Grundrisse jedes Geschosses

    Bemaßt im vorgeschriebenen Maßstab, mit allen nach BauPrüfVO NRW erforderlichen Eintragungen.

  • Schnitte und Ansichten im gleichen Maßstab

    Einheitlich beschriftet, damit Bauteile zwischen den Blättern eindeutig zuzuordnen sind.

  • Aktueller Lageplan

    Zeigt Vorhaben und Flurstück auf Grundlage des amtlichen Katasters.

  • Zusätzliche Höhenangaben bei Hanglage oder Denkmalnähe

    Nur erforderlich, wenn ein ausgeprägter Geländeversatz oder ein Baudenkmal in der Umgebung betroffen ist.

  • Baubeschreibung

    Ergänzt den Plansatz um textliche Angaben zu Nutzung, Konstruktion und Ausführung des Vorhabens.

Bauzeichnungen in Siegen – Beispiele aus der Praxis

Umbau in unmittelbarer Nähe des Oberen Schlosses

Weil dieselbe Abteilung sowohl Bauaufsicht als auch Denkmalbehörde ist, wird die Frage nach dem Einvernehmen zur Höhenwirkung innerhalb eines einzigen Vorgangs geklärt, statt zwei getrennte Verfahren zu durchlaufen.

Neubau an einer steilen Zufahrt

Der Plansatz führt denselben Höhenbezug über alle drei Zeichnungen, damit erkennbar bleibt, wie viele Geschosse das Gebäude von der Tal- und wie viele von der Bergseite aus zeigt.

Dachgeschossausbau in einem Altbau nahe der Universität

Weil ältere Bauaktenzeichnungen den heutigen Zuschnitt selten vollständig zeigen, liefert ein aktuelles Aufmaß die Grundlage, gegen die sich die neuen Bauteile eindeutig abgrenzen lassen.

Erweiterung eines Gewerbebetriebs außerhalb der historischen Kernstadt

Ohne Denkmalbezug und ohne ausgeprägte Hanglage beschränkt sich der Plansatz auf die üblichen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW, ohne zusätzliche Höhenangaben.

So entsteht Ihr Plansatz für Siegen

Jeder Arbeitsschritt setzt auf dem vorherigen auf:

  1. Ausgangslage sichern

    Je nach Fall stützen wir uns auf eine Akte der Abteilung 4/3 oder nehmen das Gebäude vor Ort auf.

  2. Grundrisse anlegen

    Bemaßt im vorgeschriebenen Maßstab, mit allen Pflichtangaben.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Konsequent an die Grundrisse angepasst; bei Hanglage oder Denkmalnähe um zusätzliche Höhenangaben ergänzt.

  4. Bestand und Neuplanung trennen

    Bei Eingriffen in vorhandene Bausubstanz eine zwingende Vorgabe, meist über unterschiedliche Linienarten gelöst.

  5. Einreichung vorbereiten

    Der fertige Plansatz geht mit Lageplan und Baubeschreibung über das Bauportal.NRW an die Abteilung 4/3.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Siegen beeinflusst

Die Ausgangslage des Gebäudes wiegt schwerer als der reine Zeichenaufwand. Vier Punkte fallen besonders ins Gewicht:

  • Neubau oder Bestandseingriff

    Ein Plansatz aus laufender Neubauplanung entsteht rascher als die Anpassung an ein Gebäude mit unklarer Vorgeschichte.

  • Hanglage des Grundstücks

    Der durchgängige Höhenbezug zwischen den Zeichnungen erhöht den Aufwand gegenüber einem ebenen Standort.

  • Nähe zu einem Baudenkmal

    Zusätzliche Höhenangaben für die interne denkmalschutzrechtliche Prüfung erhöhen den Aufwand gegenüber einem unauffälligen Grundstück.

  • Verfügbarkeit brauchbarer Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Zeichnung, wird zunächst ein Aufmaß-Termin nötig.

  • Größe und Struktur des Vorhabens

    Geschosszahl und Zahl der beteiligten Bauteile bestimmen, wie umfangreich der fertige Plansatz ausfällt.

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