Wohnflächenberechnung in Schwabach — eine Zahl, die im Vertrag steht

Die Wohnfläche ist die meistgenannte und am seltensten geprüfte Zahl einer Immobilie. Sie steht im Mietvertrag, im Kaufvertrag, im Exposé, im Grundsteuerbescheid und in jeder Nebenkostenabrechnung, in der nach Fläche umgelegt wird. Und in erstaunlich vielen Fällen stammt sie aus einer Quelle, die niemand mehr benennen kann: einem alten Verkaufsprospekt, einer Verwaltungsliste oder einer Berechnung, deren Regelwerk unbekannt ist.

Das wird dann zum Problem, wenn jemand nachrechnet. Weicht die vereinbarte Fläche erheblich von der tatsächlichen ab, hat das rechtliche Folgen — im Mietverhältnis ebenso wie beim Verkauf. Und weil unterschiedliche Regelwerke zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, ist eine Zahl ohne Angabe ihrer Grundlage im Streitfall wenig wert.

In Schwabach kommt hinzu, dass der Bestand viele Flächen enthält, deren Anrechnung nicht selbsterklärend ist: ausgebaute Dachgeschosse mit Schrägen, ehemalige Werkstatt- und Lagerräume, die zu Wohnraum geworden sind, Anbauten und Zwischentrakte in Hofanlagen, Räume mit Höhen an der Grenze. Genau dort entscheidet das gewählte Regelwerk über nennenswerte Quadratmeter. Wir rechnen deshalb nach einem klar benannten Maßstab und legen jeden Schritt offen.

Wann in Schwabach eine belastbare Wohnfläche gebraucht wird

Überall dort, wo die Zahl rechtliche oder wirtschaftliche Folgen hat:

  • Beim Abschluss oder der Anpassung eines Mietvertrags.
  • Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses.
  • Nach einem Dachgeschossausbau oder der Umnutzung von Bestandsflächen.
  • Bei der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum.
  • Für die Umlage von Betriebskosten nach Fläche.
  • Wenn die überlieferte Zahl weder Quelle noch Regelwerk erkennen lässt.
Warum die Methode über das Ergebnis entscheidet

Es gibt nicht die eine Wohnfläche. Es gibt mehrere Regelwerke, die jeweils festlegen, welche Flächen zählen, welche nur anteilig und welche gar nicht. Die Wohnflächenverordnung ist im Wohnungsbereich der verbreitetste Maßstab; sie rechnet Räume unter Dachschrägen abhängig von der lichten Höhe gestaffelt an, berücksichtigt Balkone, Loggien und Terrassen nur zu einem Anteil und lässt Zubehörräume wie Keller und Abstellräume außerhalb der Wohnung außer Betracht. Eine Berechnung nach DIN 277 folgt einer anderen Logik und kommt regelmäßig zu einem höheren Wert, weil sie Flächen erfasst, die die Wohnflächenverordnung ausklammert. Beide Ergebnisse sind für sich genommen richtig — sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Falsch wird es erst, wenn eine Zahl ohne Angabe ihrer Grundlage verwendet wird. Genau das ist der Regelfall bei überlieferten Angaben, und genau daraus entstehen die Streitigkeiten. Unsere Empfehlung lautet deshalb: Rechnen Sie nach der Wohnflächenverordnung, weil sie im Miet- und Kaufkontext den üblichen Maßstab bildet und weil ihre Anrechnungsregeln nachvollziehbar dokumentiert werden können. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen — wenn für Ihren Zweck ein anderes Regelwerk sinnvoller ist, rechnen wir danach und schreiben es in die Unterlagen. In den Schwabacher Altbauten wirkt sich diese Wahl besonders deutlich aus, weil dort viele Flächen unter Schrägen liegen und weil umgenutzte Werkstatt- und Nebenräume oft an der Grenze zwischen Wohnfläche und Zubehörfläche stehen.

Die gängigen Regelwerke im Vergleich

Welche Grundlage in Frage kommt und was sie bedeutet:

Wohnflächenverordnung

Der übliche Maßstab bei Miete und Verkauf. Staffelt Flächen unter Schrägen nach lichter Höhe und rechnet Freisitze nur anteilig an.

DIN 277

Erfasst Grund- und Nutzungsflächen des gesamten Bauwerks. Führt bei Wohnungen zu höheren Werten und dient anderen Zwecken.

Ältere Regelwerke aus Altverträgen

In Bestandsverträgen finden sich noch Berechnungen nach früheren Vorschriften. Für eine Neuberechnung selten die passende Wahl.

Vertraglich vereinbarte Abweichung

Auch möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn die Vereinbarung eindeutig formuliert und im Vertrag festgehalten ist.

Woraus die Berechnung entsteht

  • Aufmaß aller Räume

    Raum für Raum aufgenommen, mit Wandstärken, Nischen und Vorsprüngen.

  • Höhenaufnahme unter Schrägen

    Die Lage der maßgeblichen Höhenlinien im Dachraum, ohne die keine gestaffelte Anrechnung möglich ist.

  • Erfassung der Freisitze

    Balkone, Loggien, Dachterrassen mit ihren Maßen und ihrer Zuordnung zur Wohnung.

  • Abgrenzung der Zubehörräume

    Keller, Speicher und Abstellräume außerhalb der Wohnung werden gesondert ausgewiesen.

  • Nachvollziehbare Aufstellung

    Je Raum die Grundfläche, der Anrechnungsfaktor und das Ergebnis — prüfbar Zeile für Zeile.

Schwabacher Konstellationen

Ausgebautes Dachgeschoss im Altbau

Die Wohnfläche hängt vollständig an den gemessenen Höhen unter der Schräge — hier liegen die größten Abweichungen.

Ehemaliger Werkstattraum als Wohnfläche

Ob die Fläche als Wohnfläche zählt, entscheidet sich an Höhe, Belichtung und der genehmigten Nutzung.

Wohnung mit Zwischentrakt

In Hofanlagen gehören Verbindungsbauteile und Vorräume oft zur Wohnung, tauchen in alten Angaben aber nicht auf.

Neubauwohnung vor der Vermietung

Auch hier lohnt die eigene Berechnung, weil Bauträgerangaben nicht immer auf demselben Regelwerk beruhen.

So entsteht Ihre Berechnung

  1. Regelwerk festlegen

    Wir besprechen den Zweck und empfehlen die Wohnflächenverordnung; die Entscheidung treffen Sie und wir halten sie fest.

  2. Aufmaß vor Ort

    Unsere Architekten nehmen alle Räume auf, einschließlich der Höhen unter Schrägen und der Freisitze.

  3. Flächen ermitteln

    Jede Fläche wird einzeln berechnet und mit dem zutreffenden Anrechnungsfaktor versehen.

  4. Aufstellung übergeben

    Sie erhalten eine prüfbare Aufstellung mit Angabe des Regelwerks, dazu auf Wunsch den zugehörigen Grundriss.

  5. Abweichungen einordnen

    Weicht das Ergebnis von der bisher verwendeten Angabe ab, erklären wir, woher die Differenz kommt — meist sind es Schrägen, Freisitze oder falsch zugeordnete Nebenräume.

Was den Aufwand bestimmt

Nicht die Wohnungsgröße allein, sondern die Zahl der Sonderfälle:

  • Anzahl der Räume und Einheiten

    Jede Einheit wird einzeln aufgenommen und einzeln gerechnet; bei Mehrfamilienhäusern summiert sich das.

  • Flächen unter Dachschrägen

    Sie verlangen eine Höhenaufnahme und eine gestaffelte Berechnung statt eines einfachen Rechtecks.

  • Freisitze und Sonderflächen

    Balkone, Loggien und Terrassen werden gesondert erfasst und anteilig angesetzt.

  • Zustand der Ausgangsunterlagen

    Fehlen brauchbare Pläne, ist das Aufmaß der erste und umfangreichste Schritt.

Alle Leistungen in Schwabach

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