Bemaßte Ansichten in Schwabach — die Blätter, auf die der Denkmalschutz schaut

Von allen Blättern eines Plansatzes werden die Ansichten am häufigsten unterschätzt und am gründlichsten geprüft. Das liegt daran, dass sie als Einzige zeigen, was ein Gebäude nach außen tut. Grundriss und Schnitt beschreiben Innenverhältnisse; die Ansicht beschreibt das, was Nachbarn sehen, was das Straßenbild prägt und worüber im Ensemblebereich entschieden wird.

In Schwabach hat das unmittelbare Folgen. Teile der Stadt stehen seit 1973 unter Ensembleschutz, darunter die Altstadt innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung sowie die Südliche Ringstraße und die Wittelsbacher Straße. Für von außen sichtbare Veränderungen an Fassade und Dachfläche ist dort die untere Denkmalschutzbehörde einzuschalten, unabhängig davon, ob nach der Bauordnung eine Genehmigung nötig wäre. Beurteilt wird diese Veränderung anhand der Ansicht.

Dazu tritt die Altstadtsatzung der Stadt, eine örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Baugestaltung und an Werbeanlagen. Sie regelt unter anderem Dachgauben nach Art, Größe und Material. Auch das entscheidet sich am Ansichtsplan — und zwar nur dann, wenn er bemaßt ist und die Bauteile so darstellt, wie sie ausgeführt werden sollen.

Wann Ansichten in Schwabach gebraucht werden

Immer dann, wenn sich das äußere Erscheinungsbild verändert oder beurteilt werden muss:

  • Bei jedem Bauantrag für Neubau, Anbau oder Aufstockung.
  • Beim Einbau oder der Veränderung von Dachgauben und Dachflächenfenstern.
  • Bei Fassadensanierungen, neuen Fenstern und geänderten Öffnungsformaten.
  • Bei Werbeanlagen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung.
  • Bei jeder Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Ensemblebereich.
  • Bei nachträglicher Außendämmung, die Fassadenproportionen verändert.
Warum eine unbemaßte Ansicht im Ensemblebereich nichts wert ist

Eine Ansicht ohne Maße ist ein Bild. Sie zeigt eine Absicht, aber sie belegt nichts. Für die Beurteilung im Ensemblebereich braucht es genau das Gegenteil: nachprüfbare Angaben. Wie hoch liegt die Traufe über dem anstehenden Gelände, und auf welchen Punkt bezieht sich diese Angabe? Wie breit ist die geplante Gaube, wie hoch ihre Front, wie weit steht sie von Ortgang und First entfernt, und wie verhält sie sich zu den Gauben der Nachbargebäude? Welche Formate haben die Fensteröffnungen, welche Teilung, welche Laibungstiefe? Erst wenn diese Angaben im Plan stehen, lässt sich die Frage beantworten, ob eine Maßnahme das Erscheinungsbild berührt und ob sie den Gestaltungsvorgaben entspricht. Bei Schwabacher Altstadthäusern kommt ein praktisches Problem hinzu. Diese Gebäude sind nicht rechtwinklig und nicht lotrecht. Traufhöhen laufen über die Fassadenlänge hinweg auseinander, Fensterachsen sitzen nicht auf gleichen Abständen, Sockel folgen dem Gefälle der Straße. Wer die Ansicht am Schreibtisch aus dem Grundriss konstruiert, erzeugt eine idealisierte Fassade, die mit dem Gebäude wenig zu tun hat — und bekommt spätestens dann ein Problem, wenn ein Bauteil eingepasst werden soll. Wir nehmen die Fassade deshalb vor Ort auf und zeichnen sie so, wie sie steht, mit den tatsächlichen Höhen und Achsabständen. Das ist der einzige Weg, auf dem eine geplante Veränderung realistisch beurteilt werden kann.

Welche Ansichten wofür

Der Zweck bestimmt Umfang und Detailtiefe:

Bestandsansichten

Die Fassade, wie sie heute ist — Grundlage für Sanierungsplanung, Bewertung und jede Abstimmung über Veränderungen.

Ansichten für die Bauvorlage

Alle Fassadenseiten im vorgeschriebenen Maßstab, mit Geländeverlauf, Höhenbezug und Materialangaben.

Gegenüberstellung Bestand und Planung

Zwei Ansichten nebeneinander, aus denen die Veränderung unmittelbar hervorgeht. Im Ensemblebereich der übliche Weg.

Detailansicht einzelner Bauteile

Für Gauben, Fenster oder Werbeanlagen in feinerem Maßstab, wenn die Ausführung selbst Prüfgegenstand ist.

Was in eine bemaßte Ansicht gehört

  • Höhenangaben mit Bezugspunkt

    Trauf-, First- und Sockelhöhen, bezogen auf einen benannten Punkt und nicht auf ein ungefähres Gelände.

  • Geländeverlauf entlang der Fassade

    Das anstehende Gelände in seinem tatsächlichen Verlauf, nicht als waagerechte Linie.

  • Öffnungen mit Achsmaßen

    Fenster und Türen mit Breite, Höhe, Brüstungshöhe und Abstand zueinander.

  • Dachaufbauten

    Gauben, Dachflächenfenster, Schornsteine und Aufständerungen mit ihren Abmessungen und Abständen.

  • Material- und Farbangaben

    Fassadenoberfläche, Dachdeckung, Fensterprofile — im Ensemblebereich Teil der Beurteilung.

  • Anschluss an die Nachbarbebauung

    In geschlossener Bauweise unverzichtbar, um die Wirkung im Straßenbild einschätzen zu können.

  • Kennzeichnung von Bestand und Änderung

    Bei Umbauten wird in der Ansicht sichtbar gemacht, was bleibt, was entfällt und was neu hinzukommt — sonst muss der Betrachter die beiden Zustände selbst vergleichen.

Ansichtsaufgaben aus Schwabach

Neue Gauben auf einem Altstadtdach

Größe, Form und Material werden an der Ansicht gemessen — hier entscheidet sich, ob die Satzungsvorgaben eingehalten sind.

Fensteraustausch in einem Ensemblegebäude

Teilung, Profilbreite und Laibung sind erhebliche Merkmale und gehören maßlich in den Plan.

Werbeanlage an einem Ladengeschäft

Im Geltungsbereich der Altstadtsatzung ein eigener Prüfgegenstand mit eigenen Anforderungen.

Aufstockung eines Wohnhauses im Ortsteil

Auch außerhalb der Altstadt entscheidet die Ansicht darüber, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt.

Hoffassade eines Rückgebäudes

Auch nicht einsehbare Seiten gehören in den Satz — an ihnen hängen Abstandsflächen, Belichtung und die Beurteilung neuer Öffnungen.

So entstehen die Ansichten

  1. Umfang klären

    Welche Seiten gebraucht werden und ob eine Gegenüberstellung von Bestand und Planung verlangt wird.

  2. Fassade aufmessen

    Unsere Architekten nehmen Höhen, Achsen und Öffnungen vor Ort auf, einschließlich des Geländeverlaufs.

  3. Ansichten konstruieren

    Gezeichnet wird aus demselben Datenbestand wie Grundriss und Schnitt, damit die Blätter zueinander passen.

  4. Gestaltungsvorgaben abgleichen

    In Ensemble- und Satzungsbereichen prüfen wir die geplanten Bauteile gegen die dort geltenden Anforderungen.

  5. Ausgabe

    Übergabe als maßstäbliches PDF, auf Wunsch zusätzlich als CAD-Datei.

Was den Aufwand für Ansichten bestimmt

Der Umfang folgt der Fassade, nicht der Grundfläche des Gebäudes:

  • Anzahl der Fassadenseiten

    Ein freistehendes Gebäude verlangt vier Ansichten, ein Reihenhaus je nach Lage zwei.

  • Gliederung der Fassade

    Erker, Gesimse, wechselnde Materialien und unregelmäßige Achsen erhöhen den Zeichenaufwand deutlich.

  • Lage im Schutzbereich

    Im Ensemble und im Geltungsbereich der Altstadtsatzung wird detaillierter gezeichnet und zusätzlich abgestimmt.

  • Höhenaufnahme vor Ort

    Wo der Geländeverlauf entlang der Fassade erfasst werden muss, kommt ein eigener Aufnahmeschritt hinzu.

Alle Leistungen in Schwabach

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Schwabach ansehen →

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