Bauzeichnung für Schwabach — der Plan, mit dem die Behörde arbeitet

Zwischen einer Zeichnung und einer Bauzeichnung liegt ein formaler Unterschied. Die eine zeigt, wie ein Gebäude aussieht. Die andere ist ein Dokument in einem Verwaltungsverfahren: Sie muss bestimmte Inhalte in bestimmter Darstellung und in einem vorgegebenen Maßstab enthalten, sie muss mit den übrigen Bauvorlagen zusammenpassen, und sie muss von einer bauvorlageberechtigten Person verantwortet werden. Fehlt eine dieser Eigenschaften, ist der Antrag unvollständig — unabhängig davon, wie gut die Zeichnung gestaltet ist.

Für Schwabacher Vorhaben kommt eine zweite Anforderung dazu, die viele unterschätzen. Weil in der Altstadt neben dem Landesrecht eine eigene Gestaltungssatzung der Stadt gilt und der Ensembleschutz mitspricht, wird dort nicht nur beurteilt, ob ein Bauteil zulässig ist, sondern auch, wie es aussieht. Eine Dachgaube, die im Plan nur als Rechteck angedeutet ist, lässt sich nicht beurteilen — die Satzung macht Vorgaben zu Art, Größe und Material, und was der Plan nicht zeigt, muss nachgereicht werden.

Wir zeichnen deshalb nicht auf Verdacht, sondern nach dem Verfahren, in dem der Plan verwendet wird, und nach der Lage des Gebäudes. Grundlage ist im Bestand immer ein eigenes Aufmaß, denn eine Bauzeichnung, die von falschen Maßen ausgeht, wird spätestens auf der Baustelle zum Problem.

Wofür in Schwabach Bauzeichnungen verlangt werden

Überall dort, wo ein Vorhaben behördlich beurteilt oder handwerklich umgesetzt wird:

  • Beim Bauantrag und bei der Vorlage im Freistellungsverfahren.
  • Bei der Bauvoranfrage, wenn die Frage eine bauliche Darstellung braucht.
  • Bei Nutzungsänderungen, für die alter und neuer Zustand zu zeigen sind.
  • Bei denkmalrechtlichen Abstimmungen im Ensemblebereich.
  • Als Ausführungsgrundlage für Handwerksbetriebe.
  • Für Aufteilungspläne und Abgeschlossenheitsanträge in eigener Form.
Warum Grundriss, Schnitt und Ansicht nur gemeinsam funktionieren

Wer bei einer Bauzeichnung spart, spart meistens am Schnitt oder an den Ansichten — mit der Begründung, der Grundriss zeige doch alles Wesentliche. Das stimmt nicht, und in Schwabach stimmt es besonders nicht. Der Grundriss beantwortet Fragen in der Fläche: Wie groß sind die Räume, wo sitzen Wände und Öffnungen. Er sagt nichts über Höhen. Ob ein Dachraum als Aufenthaltsraum taugt, ob eine Gaube die Vorgaben der Gestaltungssatzung einhält, wie das Gebäude an das anstehende Gelände anschließt, ob eine Erdgeschossfläche über dem maßgeblichen Wasserstand liegt — all das steht im Schnitt und in den Ansichten. Kommt dann noch ein mehrteiliges Anwesen dazu, wie es in der Schwabacher Innenstadt üblich ist, wird die Sache erst richtig unangenehm: Vorderhaus und Hofgebäude haben eigene Geschosshöhen, und ohne einen Schnitt, der beide erfasst, lässt sich nicht sagen, ob ein geplanter Durchgang überhaupt auf einer Ebene liegt. Der eigentliche Wert eines vollständigen Plansatzes liegt aber woanders: Er ist in sich widerspruchsfrei. Weil alle drei Darstellungsarten aus einem gemeinsamen Datenbestand entstehen, fällt jede Unstimmigkeit schon beim Zeichnen auf und nicht erst, wenn die Sachbearbeitung im Bauordnungsamt zwei Blätter nebeneinanderlegt. Rückfragen aus der Behörde entstehen erfahrungsgemäß seltener an schwierigen Details als an Widersprüchen zwischen Plänen, die niemand abgeglichen hat.

Welche Zeichnungen zu welchem Zweck

Der Verwendungszweck bestimmt Maßstab und Detailtiefe:

Bauvorlagen für das Verfahren

Im vorgeschriebenen Maßstab, mit den Angaben, die die Bauvorlagenverordnung verlangt, und mit Unterschrift der bauvorlageberechtigten Person.

Bestandszeichnung

Dokumentiert das Gebäude, wie es ist. Ausgangspunkt für Umbauplanung, Bewertung und Verwaltung.

Zeichnung für die Denkmalabstimmung

Mit erhöhter Darstellungstiefe an Fassade und Dach, weil dort über das Erscheinungsbild entschieden wird.

Ausführungsnahe Zeichnung

Detaillierter Maßstab für die handwerkliche Umsetzung, abgeleitet aus demselben Plansatz.

Was eine Bauzeichnung enthalten muss

  • Grundrisse aller betroffenen Geschosse

    Bemaßt, mit Wandstärken, Öffnungen, Raumnutzungen und den Angaben zur Konstruktion.

  • Mindestens ein aussagekräftiger Schnitt

    Durch Treppenraum und Dach geführt, mit lichten Höhen und dem Geländeanschluss.

  • Ansichten aller Fassadenseiten

    Mit Öffnungen, Materialien, Dachaufbauten und dem Anschluss an die Nachbarbebauung.

  • Maßstab, Nordpfeil und Legende

    Ohne diese Angaben ist ein Blatt keine Bauvorlage, sondern eine Skizze.

  • Kennzeichnung von Bestand und Änderung

    Bei Umbauten die übliche farbliche Unterscheidung, damit erkennbar bleibt, was neu ist.

  • Schrift- und Unterschriftsfeld

    Mit Angaben zum Vorhaben, zur Bauherrschaft und zur verantwortlichen Entwurfsverfassung.

Zeichenaufgaben aus Schwabach

Gaube auf einem Altstadthaus

Hier entscheidet die Darstellung: Ohne Detail zu Größe, Form und Material lässt sich die Satzungskonformität nicht beurteilen.

Anbau an ein Wohnhaus im Ortsteil

Klarer Fall, aber der Anschluss an den Bestand muss maßlich stimmen — das gelingt nur mit vorherigem Aufmaß.

Umbau eines Hofgebäudes

Zwei Bauteile, versetzte Geschosse, unregelmäßige Sandsteinwände: der Schnitt ist hier das wichtigste Blatt.

Bestandsdokumentation für die Verwaltung

Ein durchgezeichneter Plansatz, auf den bei jedem künftigen Vorgang zurückgegriffen werden kann.

Wie die Zeichnungen entstehen

  1. Verwendungszweck festlegen

    Verfahren, Adressat und Prüfmaßstab bestimmen, welche Blätter in welcher Tiefe gebraucht werden.

  2. Bestand aufnehmen

    Im Bestand messen unsere Architekten vor Ort auf, statt aus Unterlagen zu übernehmen, deren Richtigkeit ungeprüft ist.

  3. Modell aufbauen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten entstehen aus einem gemeinsamen Datenbestand und bleiben dadurch untereinander stimmig.

  4. Auf Vorgaben prüfen

    Wir gleichen die Darstellung mit den Anforderungen des Verfahrens und, in der Altstadt, mit den Gestaltungsvorgaben ab.

  5. Ausgeben und übergeben

    Sie erhalten den Plansatz im geforderten Format, auf Wunsch zusätzlich als CAD-Datei für die Weiterverarbeitung.

Was den Zeichenaufwand in Schwabach bestimmt

Vier Größen entscheiden über den Umfang der Arbeit:

  • Zahl der erforderlichen Blätter

    Ein einzelner Grundriss ist etwas anderes als ein vollständiger Satz mit Schnitten und vier Ansichten.

  • Geometrie des Gebäudes

    Verwinkelte Altbauten, mehrere Bauteile und unregelmäßige Wandstärken erhöhen den Aufwand deutlich.

  • Geforderte Detailtiefe

    In Ensemblebereichen wird an Fassade und Dach genauer gezeichnet als anderswo.

  • Vorhandene Grundlagen

    Wo kein brauchbares Aufmaß vorliegt, ist die Aufnahme des Bestands der erste Arbeitsschritt.

Alle Leistungen in Schwabach

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