Bemaßte Ansichten in Rostock — Giebelfassade und Plattenbau-Fensterraster maßgenau dargestellt

Ein Grundriss zeigt, wie ein Gebäude von innen aufgeteilt ist. Eine Ansicht zeigt, wie es von außen wirkt – und genau darauf kommt es an, wenn sich an einer Rostocker Fassade etwas ändert. Die Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V) verlangt für Bauzeichnungen, zu denen auch Ansichten gehören, dieselben formalen Grundangaben wie für Grundriss und Schnitt. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Ansicht jedoch woanders: auf Höhen, Öffnungen, Fassadenmaterial und – gerade in der backsteingotisch geprägten Rostocker Altstadt – auf der Gliederung des Giebels. Wer stattdessen in einer der Großwohnsiedlungen wie Lütten Klein oder Evershagen an einer Plattenbaufassade etwas verändert, trifft auf ein völlig anderes Ausgangsbild: ein serielles, werkseitig festgelegtes Fensterraster, das sich über ganze Hausreihen wiederholt.

Was eine Ansicht für Rostock zeigen muss

Die BauVorlVO M-V stellt an Ansichten dieselben Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Maßstab: mindestens 1:100, größer, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Balkon gegenüber der bestehenden Plattenbau-Außenwand.
Denkmalbereich: die Ansicht als Prüfgegenstand des Denkmalschutzes

In den Denkmalbereichen Innenstadt und Steintor-Vorstadt braucht jede von außen sichtbare Veränderung an Fassade oder Dach nach § 7 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde; diese hört zuvor die Denkmalfachbehörde des Landes an. Die Ansicht liefert dafür die Darstellung, an der sich diese zusätzliche Prüfung festmacht – unabhängig davon, ob das bauordnungsrechtliche Verfahren nach § 63 oder § 64 LBauO M-V läuft.

Backsteingotik-Giebel oder Plattenbau-Raster – zwei Ausgangslagen für die Ansicht

Der Charakter der Fassade entscheidet, wie aufwendig die Ansicht in Rostock ausfällt:

Giebelhaus der Altstadt: kleinteilige Gliederung aufnehmen

Staffelgiebel, gestaffelte Fensterreihen und historisches Ziegelmauerwerk verlangen ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, bevor sich zu beseitigende und geplante Bauteile in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen. Teile der Altstadt wurden nach der Zerstörung im April 1942 in unterschiedlicher Bauweise wiederhergestellt – ein Grund mehr, die tatsächliche Fassade aufzunehmen statt eine ältere Bauakte ungeprüft zu übernehmen.

Plattenbau-Wohnungsbauserie: das serielle Raster als Grundlage

Bei einem Balkonanbau, einem Aufzugsanbau oder einer nachträglichen Fassadendämmung an einer Plattenbau-Wohnungsbauserie lässt sich das werkseitig festgelegte Fensterraster meist aus dem bekannten Typenplan übernehmen. Der eigentliche Bemaßungsaufwand konzentriert sich dann auf die einzelne, tatsächlich veränderte Stelle der Fassade.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Rostock gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben nach den Anforderungen der BauVorlVO M-V.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf Denkmalbereich oder Sanierungsgebiet

    Liegt das Gebäude im Denkmalbereich Innenstadt oder Steintor-Vorstadt oder im Sanierungsgebiet Stadtzentrum, wird dies bei der Darstellung der Fassade von Anfang an mitberücksichtigt.

Bemaßte Ansichten in Rostock – Beispiele aus der Praxis

Neue Schaufensteröffnung in einem Giebelhaus der Kröpeliner Straße

Die Ansicht zeigt, wie sich die geplante Öffnung in die historische Fassadengliederung einfügt – Grundlage sowohl für die bauordnungsrechtliche Prüfung als auch für die denkmalrechtliche Genehmigung im Denkmalbereich Innenstadt.

Balkonanbau an einer Plattenbau-Wohnungsbauserie in Lütten Klein

Die neue Balkonkonstruktion braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben gegenüber der unveränderten Nachbarfassade – bemaßt auf Grundlage des bekannten Typenrasters.

Dachgaube in einem Steintor-Vorstadt-Gründerzeithaus

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt und – im Denkmalbereich – auf die denkmalrechtliche Genehmigung.

So entsteht Ihre Ansicht für Rostock

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen – bei geschlossener Blockrandbebauung der Altstadt oft nur eine einzelne Fassade.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte beim Bauamt, Abteilung Bauordnung, oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung M-V.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für das Bauamt am Holbeinplatz zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über das MV-Serviceportal, gegebenenfalls ergänzt um die Unterlagen für eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Was den Preis für eine Ansicht in Rostock beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Fassadentyp: Giebelhaus oder serielle Wohnungsbauserie

    Eine kleinteilig gegliederte Backsteingotik-Fassade verlangt mehr Bemaßungsaufwand als eine sich wiederholende Plattenbau-Fassade mit bekanntem Typenraster.

  • Zusätzliche denkmal- oder sanierungsrechtliche Anforderungen

    In den Denkmalbereichen Innenstadt und Steintor-Vorstadt kommen zur bauordnungsrechtlichen Darstellung zusätzliche Angaben für die denkmalrechtliche Genehmigung hinzu.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

Alle Leistungen in Rostock

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