Abgeschlossenheitsbescheinigung in Recklinghausen — von der Stadt selbst, nicht vom Kreis Recklinghausen ausgestellt

Wer für eine Recklinghäuser Immobilie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht, wendet sich an die Stadt selbst und nicht an die Verwaltung des Kreises Recklinghausen: Obwohl Recklinghausen Kreisstadt ist, nimmt die Stadt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr eigenes Gebiet vollständig eigenständig wahr. Zuständig ist der Fachbereich 63 – Bauordnung im Technischen Rathaus, Westring 51. Geprüft wird ausschließlich, ob jede im Aufteilungsplan ausgewiesene Einheit baulich abgeschlossen ist – unabhängig davon, ob es sich um ein historisches Gebäude innerhalb des Wallrings oder ein jüngeres Mehrfamilienhaus in einem anderen Stadtteil handelt.

Was der Fachbereich 63 bei der Abgeschlossenheit prüft

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle unterscheidet sich zwischen Kommunen und Bundesländern:

  • Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, eine eigene Vor-Ort-Begehung ist nicht die Regel.
  • Maßgeblich ist, dass jede Einheit über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt und gegenüber Gemeinschaftsflächen und anderen Einheiten baulich klar abgegrenzt ist.
Eine Behörde, unabhängig vom Status als Kreisstadt

Recklinghausen ist große kreisangehörige Stadt und zugleich Kreisstadt des Kreises Recklinghausen – ein Status, der bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung leicht zu Verwechslungen führen kann. Zuständig bleibt aber ausschließlich der Fachbereich 63 der Stadtverwaltung, nicht die im selben Ort ansässige Kreisverwaltung: Der Kreis ist der Stadt gegenüber lediglich obere Bauaufsichtsbehörde und in dieser Funktion vor allem für Petitionen und Beschwerden zuständig, nicht für die laufende Bearbeitung von Aufteilungsplänen oder Bescheinigungen. Wer beide Verwaltungen verwechselt, verliert dadurch unnötig Zeit.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – der Fachbereich 63 prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus vorhandenen Unterlagen, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo diese nicht ausreichen oder einen längst überholten Zustand zeigen.

Welche Unterlagen für Ihre Recklinghäuser Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – der Fachbereich 63 prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Formloser Antrag beim Fachbereich 63

    Zu richten an den Fachbereich 63 – Bauordnung der Stadt Recklinghausen, Westring 51.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Recklinghausen – Beispiele aus der Praxis

Drei Situationen aus der Praxis:

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.

Historisches Bürgerhaus innerhalb des Wallrings

Weil ältere Unterlagen die Umbauten der vergangenen Jahrzehnte nicht zeigen, muss der Aufteilungsplan zunächst anhand des heutigen Bestands neu erstellt werden, bevor die Bescheinigung beantragt werden kann.

Kleines Zweifamilienhaus außerhalb der Altstadt

Bei überschaubarer Gebäudegröße genügt in der Regel ein einfacher, rasch erstellter Aufteilungsplan als Grundlage für die Bescheinigung.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Recklinghausen ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Recklinghausen ist stets die Stadt selbst zuständig, nicht die Kreisverwaltung:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert, mit klarer Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  2. Antrag beim Fachbereich 63 stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, Westring 51.

  3. Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit

    Der Fachbereich 63 prüft anhand der eingereichten Zeichnung, ob jede Einheit baulich abgeschlossen ist.

  4. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Recklinghausen beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang verlängern.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.

  • Lage innerhalb des Wallrings

    Bei Gebäuden in der Altstadt kann eine vorherige Vor-Ort-Vermessung nötig sein, bevor der Aufteilungsplan erstellt werden kann.

  • Zahl der aufzuteilenden Einheiten

    Je mehr Einheiten ein Gebäude hat, desto mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand entsteht im zugrundeliegenden Aufteilungsplan.

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