Bauantrag in Ratingen — eigenes Amt, fünf Denkmalbereiche zusätzlich zu prüfen

Ratingen entscheidet über Bauanträge selbst. Als große kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann nimmt die Stadt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde eigenständig wahr, zuständig ist Amt 61 – Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Abteilung 61.30. Seit dem 1. September 2026 gilt dabei der reformierte BauCode NRW mit erweiterten genehmigungsfreien Bereichen, einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren und der elektronischen Einreichung als gesetzlichem Regelfall.

Für einen erheblichen Teil des Ratinger Stadtgebiets kommt zum bauordnungsrechtlichen Verfahren ein zusätzlicher Prüfschritt hinzu: der Denkmalschutz. Fünf Denkmalbereichssatzungen – Ortskern, Östliche Poststraße, Südliche Bahnstraße, Graf-Adolf-Straße und Alt-Homberg – schützen das äußere Erscheinungsbild ganzer Straßenzüge. Innerhalb dieser Bereiche braucht ein Vorhaben, das die Fassade oder das Dach betrifft, regelmäßig die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde, unabhängig vom bauordnungsrechtlichen Verfahren.

Wer außerhalb dieser Bereiche baut, etwa im Gewerbegebiet Ratingen-West oder in den Neubaugebieten der eingemeindeten Ortsteile, hat es dagegen meist mit dem klassischen Dreiklang aus Genehmigungsfreiheit, vereinfachtem Verfahren und regulärem Genehmigungsverfahren zu tun.

Wann Sie in Ratingen ein Verfahren brauchen

Nicht jedes Vorhaben, aber deutlich mehr als vermutet:

  • Bei Neubau, Anbau und Aufstockung.
  • Bei Nutzungsänderungen, auch ohne bauliche Veränderung.
  • Beim Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum.
  • Bei Eingriffen in tragende Bauteile.
  • Bei Maßnahmen an der Außenhülle innerhalb der fünf Denkmalbereiche.
  • Bei Vorhaben, die von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweichen.
Wo in Ratingen zwei Verfahren gleichzeitig laufen

Für die meisten Vorhaben reicht das bauordnungsrechtliche Verfahren allein: Amt 61 prüft Planungsrecht, Abstandsflächen und die übrigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen, und je nach Einstufung entscheidet ein vereinfachtes oder ein reguläres Genehmigungsverfahren über den weiteren Weg. In den fünf Ratinger Denkmalbereichen kommt aber ein zweites, eigenständiges Verfahren hinzu, das parallel läuft und nicht automatisch mit dem ersten erledigt ist. Innerhalb der Denkmalbereichssatzung Ortskern etwa – dem Bereich rund um Marktplatz, Kirche St. Peter und Paul und die erhaltenen Wehrtürme der mittelalterlichen Stadtbefestigung – ist jede von außen sichtbare Veränderung an Fassade oder Dach mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen, und zwar unabhängig davon, ob das einzelne Gebäude selbst in der Denkmalliste steht oder nur innerhalb des geschützten Ensembles liegt. Dieselbe Logik gilt für die gründerzeitlichen Straßenzüge an Östlicher Poststraße, Südlicher Bahnstraße und Graf-Adolf-Straße sowie für den alten Ortskern von Homberg. Wer ein Vorhaben in einem dieser Bereiche plant, sollte deshalb beide Prüfebenen von Anfang an mitdenken: Ein Fenstertausch, der bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wäre, kann im Denkmalbereich trotzdem eine gesonderte Erlaubnis brauchen. Umgekehrt ersetzt eine denkmalrechtliche Zustimmung nicht die bauordnungsrechtliche Prüfung, sobald diese ausgelöst wird – etwa weil sich durch den Umbau die Nutzung ändert oder eine Abweichung von Abstandsflächen entsteht. Für Vorhaben außerhalb der fünf Denkmalbereiche, etwa in den Neubaugebieten von Breitscheid oder im Gewerbegebiet Ratingen-West, entfällt diese zweite Ebene, und es bleibt beim regulären bauordnungsrechtlichen Verfahren nach dem seit dem 1. September 2026 geltenden BauCode NRW mit seinem erweiterten genehmigungsfreien Bereich und der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren. Wir stellen deshalb für jedes Ratinger Vorhaben zuerst fest, in welchem Bereich das Grundstück liegt, bevor wir den Verfahrensweg planen.

Welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift

Die Wahl ist teils vorgegeben, teils Ihre Entscheidung:

Genehmigungsfrei

Der BauCode NRW hat diesen Bereich erweitert. Genehmigungsfrei heißt nicht anforderungsfrei — die materiellen Vorschriften gelten weiter.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Der Regelfall bei Wohngebäuden: geprüft wird ein begrenzter Katalog, mit Genehmigungsfiktion bei Fristablauf.

Reguläres Genehmigungsverfahren

Bei Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen, etwa größeren Beherbergungs- oder Versammlungsstätten.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Zusätzlich zum bauordnungsrechtlichen Verfahren nötig, sobald ein Vorhaben in einem der fünf Ratinger Denkmalbereiche das äußere Erscheinungsbild berührt.

Welche Unterlagen zusammenkommen müssen

  • Amtlicher Lageplan

    Auf Katastergrundlage, mit dem Vorhaben, den Abstandsflächen und der Erschließung.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten aller betroffenen Geschosse und Seiten im vorgeschriebenen Maßstab.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt Vorhaben, Bauweise und Nutzung in der vorgegebenen Form.

  • Berechnungen

    Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Nutzungsflächen und je nach Vorhaben weitere Nachweise.

  • Nachweis der Erschließung

    Zufahrt, Wasser, Abwasser und Stellplätze müssen gesichert sein.

  • In den Denkmalbereichen: zusätzliche Darstellung

    Materialangaben und Detailmaße der Fassade für die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde.

Typische Ratinger Ausgangslagen

Fenstertausch am Marktplatz

Bauordnungsrechtlich unproblematisch, denkmalrechtlich im Ortskern trotzdem abstimmungspflichtig.

Anbau im Neubaugebiet in Breitscheid

Ein qualifizierter Bebauungsplan gilt, die Festsetzungen werden eingehalten — der klassische Fall für ein zügiges Verfahren.

Aufstockung eines Bürogebäudes in Ratingen-West

Hier entscheidet das Planungsrecht des Gewerbegebiets, keine denkmalrechtliche Prüfung ist nötig.

Dachgeschossausbau an der Östlichen Poststraße

Neue Aufenthaltsräume und neue Dachöffnungen im gründerzeitlichen Denkmalbereich führen regelmäßig in ein doppeltes Abstimmungsverfahren.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Grundlagen klären

    Bebauungsplan, Lage zu einem der fünf Denkmalbereiche und Planungsrecht entscheiden gemeinsam über den Weg.

  2. Bestand aufnehmen

    Im Bestand die Voraussetzung für jede Zeichnung — im Denkmalbereich zusätzlich mit Material- und Detailangaben.

  3. Verfahren wählen

    Genehmigungsfrei, vereinfacht oder regulär — je nach Einstufung des Vorhabens.

  4. Unterlagen erstellen

    Zeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen entstehen im eigenen Haus und werden gegeneinander geprüft.

  5. Einreichen und Fristen führen

    Elektronisch über das Bauportal.NRW, mit Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren bei Fristablauf.

Was den Aufwand eines Bauantrags in Ratingen bestimmt

Vorhaben, Verfahren und die Ausgangslage im Bestand:

  • Umfang des Vorhabens

    Ein Anbau erzeugt weniger Zeichnungen und Nachweise als eine Aufstockung mit veränderter Dachform.

  • Lage in einem Denkmalbereich

    Innerhalb der fünf Ratinger Denkmalbereiche kommt zusätzliche Darstellung und Abstimmung hinzu.

  • Gewähltes Verfahren

    Die Unterlagen unterscheiden sich kaum, der Abstimmungsaufwand schon — vor allem bei Abweichungen.

  • Zustand des Bestands

    Fehlende oder veraltete Altpläne aus den vor 1975 eigenständigen Ortsteilen machen eine neue Aufnahme nötig.

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