Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ratingen — was sie bestätigt und was nicht

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein schmales Dokument mit großer Wirkung. Ohne sie legt das Grundbuchamt keine getrennten Wohnungsgrundbücher an, und ohne getrennte Grundbuchblätter lässt sich keine einzelne Wohnung verkaufen oder beleihen. Sie bestätigt, dass die geplanten Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind — also durch Wände und Decken vom Rest des Gebäudes getrennt und über einen eigenen, abschließbaren Zugang erreichbar.

Ausgestellt wird sie von der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Ratingen ist das Amt 61 – Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Abteilung 61.30, Sitz Minoritenstraße 2-6. Ein Umweg über den Kreis Mettmann ist nicht vorgesehen.

Der häufigste Irrtum betrifft die Reichweite. Die Bescheinigung sagt etwas über die bauliche Trennung aus — und sonst nichts. Ob die Wohnungen genehmigt sind, ob die Nutzung zulässig ist: All das prüft sie nicht. Gerade bei Ratinger Hofgebäuden, in denen im Lauf der Jahrzehnte Wohnraum entstanden ist, ohne dass ein Verfahren stattgefunden hätte, ist dieser Unterschied bedeutsam.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die Anforderungen sind überschaubar, aber sie werden ernst genommen:

  • Wände und Decken trennen die Einheit vollständig vom übrigen Gebäude.
  • Ein eigener, abschließbarer Zugang führt in die Einheit hinein.
  • Küche oder Kochnische, Bad und Toilette liegen innerhalb der Wohnung.
  • Jeder Nebenraum ist entweder einer Einheit oder dem Gemeinschaftseigentum zugewiesen.
  • Stellplätze sind dauerhaft markiert, nicht nur behelfsmäßig gekennzeichnet.
  • Die eingereichten Pläne entsprechen dem tatsächlichen Bauzustand.
Warum die Bescheinigung keine Genehmigung ersetzt

Manche Eigentümer lesen die Bescheinigung als eine Art amtliche Bestätigung, dass mit ihren Wohnungen alles in Ordnung ist. Das ist ein Trugschluss, der meist erst auffällt, wenn eine finanzierende Bank genauer hinschaut. Geprüft wird ausschließlich die bauliche Trennung: die Wände zwischen den Einheiten, der eigene Zugang, die Sanitärräume innerhalb der Wohnung, die Zuordnung der Nebenräume. Keine Rolle spielt dagegen, ob überhaupt ein Genehmigungsverfahren stattgefunden hat, ob die Räume als Aufenthaltsräume taugen oder ob ein zweiter Rettungsweg existiert. Für Ratingen ist genau dieser Unterschied oft entscheidend, weil im Stadtgebiet über Generationen Wohnraum entstanden ist, ohne dass jemand einen Antrag gestellt hätte – eine zweite Wohnung im früheren Wirtschaftsteil einer Hofstelle in Hösel, ein zum Zimmer ausgebauter Speicher über einem Fachwerkhaus am Markt, eine Einliegerwohnung in einem umgenutzten Nebengebäude in Lintorf. Baulich können solche Einheiten die Abgeschlossenheit ohne Weiteres erfüllen, formell aber ungenehmigt bleiben; die Bescheinigung würde trotzdem erteilt, das eigentliche Problem bliebe bestehen. Deshalb raten wir dazu, den Nutzungszustand zu klären, bevor die Aufteilung beginnt – notfalls über eine Nutzungsänderung, und lieber vor dem Verkauf als danach. Eine zweite, häufigere Stolperstelle ist simpler: Der eingereichte Plan muss mit dem übereinstimmen, was tatsächlich gebaut wurde. Steht das betroffene Gebäude in einem der fünf Ratinger Denkmalbereiche, kommt hinzu, dass jede bauliche Änderung zur Herstellung der Abgeschlossenheit – etwa eine neu durchbrochene Tür in einer bislang geschlossenen Fassade – vorab mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen ist. Wir messen deshalb zunächst das Gebäude auf und stellen den Antrag erst auf Grundlage dieses geprüften Zustands.

Wann die Bescheinigung in Ratingen beantragt wird

Vier typische Zeitpunkte im Ablauf einer Aufteilung:

Vor der notariellen Beurkundung

Der übliche Weg: Notariat und Grundbuchamt benötigen Bescheinigung und Pläne, um die Teilung überhaupt vollziehen zu können.

Bei bestehendem Gebäude ohne Umbau

Sind die Einheiten schon baulich getrennt, geht es nur noch um die prüffähige Dokumentation des Ist-Zustands.

Bei geplanten baulichen Änderungen

Entstehen die Einheiten erst durch den Umbau, orientiert sich die Bescheinigung an der geplanten Ausführung.

Bei Änderung einer bestehenden Aufteilung

Werden Einheiten zusammengelegt oder Nebenräume anders zugeordnet, braucht der geänderte Zustand eine neue Bescheinigung.

Was für den Antrag zusammengestellt wird

Der Antrag lebt von den Zeichnungen:

  • Aufteilungspläne aller Ebenen

    Durchgehend nummeriert und mit erkennbarer Kennzeichnung der Eigentumsarten in Grundriss, Schnitt und Ansicht.

  • Nachweis der Zugänge

    Der Plan muss erkennen lassen, dass jede Einheit einen eigenen abschließbaren Zugang besitzt.

  • Darstellung der Sanitär- und Küchenbereiche

    Erkennbar sein müssen Küche, Bad und Toilette innerhalb der jeweiligen Wohnung.

  • Zuordnung der Nebenräume

    Keller, Speicher und Garagen tragen dieselbe Nummer wie die Einheit, zu der sie gehören.

  • Angaben zum Grundstück

    Flurstücksnummer und Adresse ordnen den Antrag eindeutig dem richtigen Objekt zu.

Vier Ratinger Fälle

Zwei Wohnungen in einem Bürgerhaus am Markt

Baulich längst voneinander getrennt, doch der Keller hat keinen eigenen Zugang je Einheit — ein kleiner Umbau entscheidet über die Bescheinigung.

Einliegerwohnung in einem umgebauten Hofgebäude in Hösel

Baulich abgeschlossen, formell aber möglicherweise nie genehmigt. Vor der Aufteilung lohnt der Blick in die Nutzungshistorie.

Garagenhof an einem Mehrfamilienhaus in Lintorf

Nur eine dauerhaft angebrachte Markierung macht einen Stellplatz zur abgeschlossenen Einheit — eine verblasste Farblinie reicht nicht.

Dachgeschossausbau an der Östlichen Poststraße

Die Wohnung existiert noch nicht. Bescheinigung und Pläne stützen sich auf die geplante Ausführung, die im Denkmalbereich zusätzlich abgestimmt werden muss.

So läuft der Antrag ab

  1. Voraussetzungen prüfen

    Wir gleichen die geplanten Einheiten mit den Anforderungen ab und klären, ob die bisherige Nutzung überhaupt gedeckt ist.

  2. Gebäude aufmessen

    In einem Termin werden alle Ebenen samt Keller und Nebengebäuden erfasst.

  3. Antragsunterlagen erstellen

    Unsere Architekten zeichnen die Aufteilungspläne mit Nummerierung, Kennzeichnung und Flächenangaben.

  4. Einreichen und Rückfragen klären

    Der Antrag geht an Amt 61; bei Rückfragen zur Darstellung passen wir die Pläne direkt an.

Was den Aufwand in Ratingen beeinflusst

Der Antrag selbst ist schnell gestellt. Aufwand entsteht davor:

  • Zahl der Einheiten

    Mit jeder weiteren Einheit wachsen Zuordnung, Kennzeichnung und Flächenermittlung entsprechend mit.

  • Zustand der Abgeschlossenheit

    Müssen Zugänge oder Trennwände erst hergestellt werden, kommt Planungsarbeit vor die eigentliche Antragstellung.

  • Umfang der Nebenflächen

    Viele Kellerabteile, Garagen und Stellplätze bedeuten mehr Darstellungsaufwand und häufiger Rückfragen.

  • Lage in einem Denkmalbereich

    Bauliche Eingriffe zur Herstellung der Abgeschlossenheit brauchen dort zusätzlich eine denkmalrechtliche Freigabe.

Alle Leistungen in Ratingen

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