Wohnflächenberechnung in Radebeul — die Zahl, die jeder nachrechnet

Die Wohnfläche ist die meistgenannte Zahl einer Immobilie und zugleich die am häufigsten bestrittene. Sie steht im Inserat, im Kaufvertrag, im Mietvertrag und in den Unterlagen der Bank. Weicht sie von der tatsächlichen Fläche ab, wird das nicht nur unangenehm, sondern kann rechtliche Folgen haben.

Der Grund für die Streitanfälligkeit liegt darin, dass Wohnfläche keine reine Messgröße ist. Sie entsteht aus gemessenen Flächen und aus Wertungen: Was zählt voll, was anteilig, was gar nicht? Diese Wertungen stehen in einem Regelwerk, und je nachdem, welches angewendet wird, kommen für dasselbe Objekt unterschiedliche Zahlen heraus.

Im Radebeuler Bestand kommt beides zusammen. Ein Winzerhaus hat ein Obergeschoss unter der Schräge, ein Villenzimmer einen Erker, ein Anwesen eine überdeckte Veranda und einen Gewölbekeller, die Wohnung im Hang eine Terrasse, die größer ist als das Wohnzimmer. Genau an diesen Stellen entscheidet sich, ob die Zahl hält.

Wann Sie in Radebeul eine Wohnflächenberechnung brauchen

Überall dort, wo die Fläche vertragsrelevant wird:

  • Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses.
  • Bei Neuvermietung und bei einem Mieterwechsel.
  • Für Finanzierung, Beleihung und Wertermittlung.
  • Nach Umbau, Anbau oder Dachausbau.
  • Wenn eine bestehende Flächenangabe angezweifelt wird.
  • Für Nebenkostenabrechnungen, die nach Fläche umlegen.
Wo im Radebeuler Bestand die Fläche entsteht und verschwindet

Drei Bereiche entscheiden in Radebeul regelmäßig darüber, ob eine Flächenangabe standhält. Der erste ist das Dach. In ausgebauten Winzerhäusern und Villendachgeschossen liegt ein erheblicher Teil der Grundfläche unter der Schräge, und dort wird abgestuft angerechnet: unterhalb einer bestimmten lichten Höhe gar nicht, im mittleren Bereich anteilig, erst darüber voll. Das setzt voraus, dass die Höhen tatsächlich gemessen wurden — aus einem Grundriss allein lässt sich diese Abstufung nicht ableiten, und geschätzte Kniestockhöhen führen zu Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich. Der zweite Bereich sind die Freiflächen. Zu vielen Radebeuler Objekten gehören großzügige Terrassen, die sich in den Hang staffeln, dazu Balkone und Loggien. Sie gehen nach der Wohnflächenverordnung nur zu einem Teil ein, und dieser Anteil ist begrenzt. Wer sie voll mitrechnet, weil sie den Wohnwert prägen, produziert eine Zahl, die im Vertrag nicht trägt. Umgekehrt wäre es falsch, sie zu verschweigen; sie gehören ausgewiesen, aber getrennt. Der dritte Bereich sind die Nebenräume. Keller, Presshaus, Bodenraum und Werkstatt gehören in aller Regel nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie ausgebaut sind und genutzt werden. Gerade der gewölbte Weinkeller unter einem Winzerhaus verführt dazu, ihn mitzuzählen. Für die Vermarktung lässt er sich benennen und beschreiben — in der Wohnfläche hat er nichts verloren. Deshalb geben wir jede Berechnung raumweise heraus: mit Rohfläche, angewendeter Anrechnung und Ergebnis. Dann ist nachvollziehbar, wie die Zahl zustande kam, und sie lässt sich verteidigen.

Welche Grundlage angewendet wird

Zwei Regelwerke, die zu verschiedenen Ergebnissen führen:

Wohnflächenverordnung

Der Maßstab im Wohnungsmarkt: mit abgestufter Anrechnung von Dachschrägen und begrenztem Ansatz für Balkone und Terrassen.

DIN 277

Erfasst Grundflächen nach anderen Kategorien und kennt die Abschläge der Wohnflächenverordnung so nicht.

Ihre Entscheidung

Welche Grundlage gilt, legen Sie fest. Unsere Empfehlung ist die Wohnflächenverordnung, weil Mieter, Käufer und Banken damit rechnen.

Ausweisung der Nebenflächen

Terrasse, Balkon, Keller und Nebengebäude werden getrennt aufgeführt statt in die Wohnfläche gezogen.

Was in die Berechnung eingeht

  • Raumweise Aufmaßdaten

    Jede Wand einzeln gemessen, weil im Altbau rechte Winkel die Ausnahme sind.

  • Höhen unter der Dachschräge

    Ohne gemessene Höhen lässt sich die abgestufte Anrechnung nicht begründen.

  • Angaben zu Freiflächen

    Balkone, Loggien und Terrassen mit ihren Maßen und ihrer Zuordnung.

  • Abgrenzung der Nebenräume

    Welche Räume zur Wohnung gehören und welche nicht, muss vor der Berechnung feststehen.

  • Verwendungszweck

    Verkauf, Vermietung oder Finanzierung bestimmen, wie ausführlich das Ergebnis dokumentiert wird.

  • Vorhandene Flächenangaben

    Ältere Zahlen aus Vertrag oder Exposé nennen wir zum Vergleich, übernehmen sie aber nicht ungeprüft.

Typische Radebeuler Berechnungen

Ausgebautes Winzerhausdach

Ein großer Teil der Grundfläche liegt unter der Schräge und wird abgestuft angerechnet.

Villenwohnung mit Erker und Veranda

Erkerflächen zählen anders als eine überdeckte Veranda; beide werden getrennt hergeleitet.

Wohnung mit großer Hangterrasse

Die Terrasse geht nur begrenzt ein und wird gesondert ausgewiesen, damit die Zahl belastbar bleibt.

Haus mit Gewölbekeller

Der Keller wird beschrieben und bemaßt, gehört aber nicht in die Wohnfläche.

So entsteht die Berechnung

  1. Grundlage festlegen

    Sie entscheiden über das anzuwendende Regelwerk; wir erläutern die Folgen und empfehlen die Wohnflächenverordnung.

  2. Aufmessen oder Unterlagen prüfen

    Entweder wird vor Ort gemessen oder vorhandene Pläne werden auf Verwertbarkeit geprüft.

  3. Flächen ermitteln

    Jeder Raum wird einzeln erfasst, unter der Schräge zusätzlich in Höhenbereichen.

  4. Anrechnung anwenden

    Die Abschläge für Schrägen und Freiflächen werden nachvollziehbar eingetragen.

  5. Ergebnis übergeben

    Sie erhalten eine raumweise Aufstellung mit Herleitung, auf Wunsch zusammen mit dem Grundriss.

Was den Aufwand in Radebeul bestimmt

Zuschnitt der Räume und Zustand der Datenlage:

  • Anteil der Schrägen

    Ausgebaute Dachgeschosse verlangen zusätzliche Höhenaufnahmen und eine Aufteilung in Höhenbereiche.

  • Zahl und Zuschnitt der Räume

    Erker, Nischen und schiefe Wände erhöhen die Zahl der Teilflächen deutlich.

  • Umfang der Freiflächen

    Terrassen und Balkone werden gesondert erfasst und ausgewiesen.

  • Verfügbare Grundlage

    Liegt ein aktuelles Aufmaß vor, entfällt der Termin; sonst wird zuerst gemessen.

Alle Leistungen in Radebeul

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