Bauantrag in Pinneberg — bei der Stadt, nicht bei der Kreisverwaltung in Elmshorn
Wer in Pinneberg einen Bauantrag stellen will, sucht die zuständige Stelle oft zunächst an der falschen Adresse. Naheliegend wäre die Kreisverwaltung – schließlich ist Pinneberg Kreisstadt, und die Verwaltung des Kreises Pinneberg hat ihren Sitz ausgerechnet in Elmshorn. Zuständig für Bauvorhaben innerhalb der Pinneberger Stadtgrenzen ist aber weder der Kreis noch dessen Fachdienst Bauordnung in Elmshorn, sondern der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Pinneberg selbst. Grundlage ist § 57 Absatz 2 Satz 1 LBO, wonach Schleswig-Holstein die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde per Landesverordnung auf amtsfreie Gemeinden übertragen kann – und Pinneberg gehört, ebenso wie Elmshorn und Wedel, zu diesen Gemeinden.
Der zweite Stolperstein liegt im Bestand selbst. Rund um die Dingstätte und den 1844 eröffneten Bahnhof stehen mehrfach umgebaute Altbauten, in Eggerstedt und Thesdorf gewachsene Siedlungshäuser mit ausgebauten Dachgeschossen, und am Stadtrand ehemalige Betriebsgebäude des Pinneberger Baumschullands, die nie für eine andere Nutzung gezeichnet wurden. Ein Bauantrag im Bestand beginnt hier fast immer damit, dass jemand das Gebäude neu aufnimmt, statt sich auf vorhandene Zeichnungen zu verlassen.
Wann Sie in Pinneberg einen Bauantrag brauchen
Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, entscheidet sich nach der LBO und dem Planungsrecht des Grundstücks. Typische Anlässe in Pinneberg:
- Anbau oder Aufstockung eines Siedlungshauses in Eggerstedt oder Thesdorf.
- Ausbau des Dachgeschosses zu Aufenthaltsräumen, sobald dadurch Wohnfläche entsteht oder Rettungswege betroffen sind.
- Nutzungsänderung eines ehemaligen Baumschulgebäudes zu Wohn- oder Gewerbezwecken.
- Umbau oder Erweiterung eines Altbaus im historischen Innenstadtkern rund um die Dingstätte.
- Neubau auf einem Grundstück, das aus einer ehemaligen Baumschulfläche neu als Bauland ausgewiesen wurde.
Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO erspart der Bauherrschaft das förmliche Genehmigungsverfahren, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Vorhaben dessen Festsetzungen vollständig einhält. Widerspricht die Stadt nicht innerhalb eines Monats, darf gebaut werden. Für einen Neubau auf unbebautem Grund klingt das nach einer Abkürzung, und im Neubau ist es das oft auch. Bei einem Umbau im Bestand kippt die Rechnung: Ob ein Vorhaben die Festsetzungen wirklich einhält – Baugrenze, Geschossigkeit, Abstandsflächen –, lässt sich nur beurteilen, wenn die tatsächliche Lage und Kubatur des vorhandenen Gebäudes bekannt sind. Bei einem Siedlungshaus, das seit den 1960er-Jahren mehrfach erweitert wurde, oder bei einem ehemaligen Baumschulgebäude ohne Genehmigungsplan fehlt genau diese Grundlage. Die Freistellung nimmt der Bauherrschaft das behördliche Verfahren ab, nicht die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
Welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift
Die LBO kennt mehrere Wege zur Baufreigabe:
Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBO)
Kommt bei Wohngebäuden in Betracht, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Vorhaben dessen Festsetzungen einhält.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBO)
Der Regelfall für die meisten Wohnbauvorhaben, die nicht freigestellt sind, sofern der Entwurf von einer bauvorlageberechtigten Person stammt.
Baugenehmigungsverfahren (§ 64 LBO)
Greift bei Sonderbauten nach § 51 LBO und bei Vorhaben ohne bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder -verfasser.
Bauvoranfrage vorab
Kein eigenes Genehmigungsverfahren, sondern die verbindliche Klärung einer Einzelfrage – bei Pinneberger Baumschulflächen oft sinnvoll, um deren Bebaubarkeit vorab zu klären.
Welche Unterlagen für den Bauantrag zusammenkommen müssen
Der Umfang richtet sich nach dem Vorhaben. Diese Bestandteile fallen bei einem Umbau im Pinneberger Bestand nahezu immer an:
- Bestandspläne
Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes, wie es heute tatsächlich dasteht.
- Genehmigungsplanung
Dieselben Darstellungen für den geplanten Zustand, maßstäblich und vollständig beschriftet.
- Amtlicher Lageplan
Vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; er verortet das Vorhaben auf dem Grundstück und ist Grundlage der Abstandsflächenbetrachtung.
- Baubeschreibung
Beschreibt Bauweise, Nutzung und Konstruktion in Worten und muss zu den Zeichnungen widerspruchsfrei passen.
- Flächen- und Rauminhaltsberechnung
Grundflächen, Geschossflächen und Kubatur – Grundlage für die Prüfung der Ausnutzbarkeit und für die Gebührenberechnung.
- Abstandsflächennachweis
In der Innenstadt bei schmal geschnittenen Grundstücken und bei Anbauten an ohnehin grenznah stehende Siedlungshäuser besonders relevant.
Typische Pinneberger Ausgangslagen
Siedlungshaus in Eggerstedt mit undokumentiertem Dachausbau
Der Dachraum wurde in Eigenleistung zu Wohnraum ausgebaut, dokumentiert ist er nirgends. Für den geplanten weiteren Anbau muss zuerst der reale Bestand aufgenommen werden.
Umnutzung eines ehemaligen Baumschulgebäudes
Ein Betriebsgebäude soll zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Ohne Bauvorlagen aus der Errichtungszeit beginnt die Planung mit einer vollständigen Aufnahme des Bestands.
Altbau an der Dingstätte mit geplantem Umbau
Das mehrfach umgebaute Gebäude entspricht in seinem heutigen Grundriss nicht mehr der historischen Bauakte. Bestand und Planung müssen sauber getrennt dargestellt werden.
Neubau auf einer neu ausgewiesenen Baufläche
Auf einem ehemaligen Baumschulgrundstück gilt ein neuer Bebauungsplan. Vor der Planung lohnt die Prüfung, ob eine Genehmigungsfreistellung möglich ist oder das vereinfachte Verfahren greift.
So läuft die Vorbereitung ab
Wir bereiten den Bauantrag vollständig vor; eingereicht wird er mit Unterschrift und Stempel einer bauvorlageberechtigten Person.
- Vorhaben und Planungsrecht klären
Sie schildern das Vorhaben, wir klären, welches Verfahren greift und welche Festsetzungen für das Grundstück gelten.
- Bestand aufnehmen
Aufmaß vor Ort oder Auswertung vorhandener Unterlagen, wenn diese belastbar sind. Ergebnis sind maßhaltige Bestandspläne.
- Genehmigungsplanung erstellen
Bauzeichnungen für den geplanten Zustand, Flächen- und Rauminhaltsberechnung, Abstandsflächennachweis und Baubeschreibung.
- Paket auf Widerspruchsfreiheit prüfen
Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Baubeschreibung müssen zueinander passen – Widersprüche sind der häufigste Grund für Nachforderungen.
- Einreichung beim Fachdienst Bauaufsicht
Der vollständige Antrag geht an die Stadt Pinneberg als untere Bauaufsichtsbehörde, nicht an die Kreisverwaltung in Elmshorn.
Was den Aufwand eines Bauantrags in Pinneberg bestimmt
Der Aufwand hängt weniger vom Stadtteil ab als von der Ausgangslage der Unterlagen:
- Zustand der vorhandenen Pläne
Existieren verwertbare Bestandsunterlagen, verkürzt das die Vorbereitung erheblich. Bei ehemaligen Baumschulgebäuden ist das die Ausnahme.
- Zahl der undokumentierten Veränderungen
Jeder nachträgliche Dachausbau und jeder versetzte Zwischenwand-Verlauf muss aufgenommen und in die Planung eingearbeitet werden.
- Verfahrensart
Eine Genehmigungsfreistellung verlangt einen anderen Unterlagenumfang als ein vereinfachtes Verfahren oder ein Vollverfahren.
- Lage im Grundstück
Ein Vorhaben auf schmalem Innenstadtgrundstück oder in Gewässernähe erfordert eine genauere Betrachtung von Grenzen und Abstandsflächen.
Alle Leistungen in Pinneberg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Pinneberg ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie die Einreichung des Bauantrages ganz einfach hier.
