Abgeschlossenheitsbescheinigung in Pforzheim — vom Baurechtsamt der Stadt, nicht vom Enzkreis-Amt nebenan

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Pforzheim nicht nur eine, sondern zwei mögliche Anlaufstellen – je nachdem, wo genau das Grundstück liegt. Innerhalb der kreisfreien Stadt Pforzheim entscheidet ausschließlich das Baurechtsamt der Stadt in der Deimlingstraße 8. Für die umliegenden Enzkreis-Gemeinden ist stattdessen das Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz des Landratsamts zuständig – eine eigenständige Behörde, die ihren Sitz allerdings ebenfalls mitten in Pforzheim hat, nur wenige hundert Meter vom städtischen Amt entfernt. Wer sein Grundstück falsch verortet, landet schnell bei der falschen Stelle, obwohl beide Adressen in derselben Stadt liegen.

Was die Pforzheimer Bauaufsicht prüft

Die Prüfung folgt bundesweit denselben Kriterien – in Pforzheim kommt es vor allem darauf an, die richtige der beiden Behörden anzusprechen:

  • Geprüft wird ausschließlich, ob jede im Aufteilungsplan ausgewiesene Einheit baulich vollständig von den übrigen getrennt ist und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan; eine eigene Begehung vor Ort ist nicht die Regel.
  • Für umgenutzte Gebäude wie ehemalige Schmuckfabriken ergibt sich die Grundlage meist aus der Umbauplanung, für Wiederaufbau-Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
Zwei Behörden in derselben Stadt

Anders als in kreisfreien Städten mit klar abgegrenztem Umland verwaltet der Enzkreis, der Pforzheim selbst nicht umfasst, sein Amt für Baurecht dennoch mitten in der Stadt. Wer ein Grundstück in einer der angrenzenden Enzkreis-Gemeinden besitzt, muss den Antrag deshalb an das Landratsamt richten, obwohl die Adresse örtlich näher am städtischen Baurechtsamt liegen kann als an vielen anderen Landratsamts-Dienststellen. Für die Prüfung selbst macht das keinen Unterschied: Beide Behörden wenden dieselben Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes an, nur die Postadresse innerhalb des virtuellen Bauamts unterscheidet sich.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Umgenutztes Gebäude mit vorhandener Umbauplanung

Liegt bereits eine genehmigte Umbauplanung vor – etwa für die Aufteilung einer ehemaligen Fabrikhalle in Wohnungen –, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus einer eventuell noch vorhandenen Bauakte oder, bei vielen Wiederaufbaugebäuden der Regelfall, per Vor-Ort-Vermessung.

Welche Unterlagen für Ihre Pforzheimer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig davon, welche der beiden Behörden zuständig ist:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Behörde prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Digitaler Antrag über ViBa-BW

    Zu richten an das Baurechtsamt der Stadt Pforzheim oder das zuständige Amt des Enzkreises – je nach Lage des Grundstücks.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Pforzheim – Beispiele aus der Praxis

Umgenutzte Schmuckfabrik mit vielen neuen Einheiten

Nach dem Umbau in Wohnungen lässt sich die Bescheinigung anhand der bereits vorliegenden, digital erstellten Umbauplanung beantragen, ohne eine zusätzliche Vermessung.

Wiederaufbau-Mehrfamilienhaus ohne vorhandenen Plan

Für ein in den 1950er-Jahren errichtetes Haus wird der Aufteilungsplan erst per Vor-Ort-Vermessung erstellt, bevor die Bescheinigung beantragt werden kann.

Grundstück in einer Enzkreis-Gemeinde statt im Stadtgebiet

Ein Antragsteller reicht seinen Antrag versehentlich beim städtischen Baurechtsamt ein, obwohl das Grundstück in einer angrenzenden Enzkreis-Gemeinde liegt – zuständig ist stattdessen das Amt des Landratsamts, was den Vorgang durch die interne Weiterleitung verzögert.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Pforzheim ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Pforzheim kommt es vor allem darauf an, von Anfang an die richtige der beiden Behörden anzusprechen:

  1. Zuständigkeit klären: Stadt oder Enzkreis

    Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks – innerhalb der Stadtgrenzen das Baurechtsamt der Stadt, in den Enzkreis-Gemeinden das Amt des Landratsamts.

  2. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Umbauplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.

  3. Digitalen Antrag stellen

    Über ViBa-BW bei der zuständigen Behörde, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.

  4. Prüfung durch die zuständige Behörde

    Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz, anhand der eingereichten Zeichnung.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit der Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Pforzheim beeinflusst

Diese Punkte bestimmen den Aufwand unabhängig davon, welche Behörde zuständig ist:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den digital gestellten Antrag verlängern.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Eine bereits vorliegende Umbauplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung des Aufteilungsplans erheblich Zeit.

  • Richtige Zuständigkeit von Anfang an

    Ein Antrag an die falsche Behörde – Stadt statt Enzkreis oder umgekehrt – kostet vor allem Zeit, nicht zusätzliche Gebühren.

  • Auslastung der zuständigen Behörde

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der aktuellen Auslastung des jeweiligen Amts ab.

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