Bauantrag in Paderborn — zwischen städtischem Bauordnungsamt und hohem Grundwasserstand rund um die Paderquellen

Wer in Paderborn einen Bauantrag stellt, hat es trotz der Zugehörigkeit zum Kreis Paderborn mit einer eigenständigen Behörde zu tun: dem Bauordnungsamt der Stadt, das als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist – anders als in den übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises, für die stattdessen das kreiseigene Amt für Bauen und Wohnen entscheidet. Rechtsgrundlage bleibt landesweit die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren vier Verfahrensarten. Eine Besonderheit kommt in der Innenstadt hinzu, die andernorts kaum eine Rolle spielt: Der hohe Grundwasserstand rund um die mehr als 200 Paderquellen macht Keller und Tiefgaragen dort zu einem eigenen Prüfpunkt, der neben der eigentlichen Baugenehmigung eine gesonderte wasserrechtliche Abstimmung verlangen kann.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Paderborn?

Wie überall in Nordrhein-Westfalen bedarf nach § 60 Abs. 1 BauO NRW grundsätzlich jede Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Genehmigung; die §§ 61 bis 63 BauO NRW nehmen bestimmte Vorhaben davon aus oder erleichtern das Verfahren. Welcher der vier Wege für Ihr Paderborner Vorhaben greift, richtet sich nach Gebäudeklasse und Art des Vorhabens:

  • Verfahrensfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW – etwa Gartenhäuser oder Terrassenüberdachungen – kommen ohne Anzeige und ohne Genehmigung aus, müssen materielles Baurecht wie Abstandsflächen aber trotzdem einhalten.
  • Die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW steht Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet offen, wenn Erschließung und Bebauungsplankonformität gesichert sind – ein Weg ohne förmlichen Bescheid.
  • Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW ist der Regelfall für die meisten Wohn- und Nichtsonderbauten und prüft vorrangig planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze.
  • Für die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten bleibt nur das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW mit Beteiligung aller Fachstellen.
Grundwasser als eigener Prüfpunkt bei Keller und Tiefgarage

<p>Anders als das materielle Bauordnungsrecht selbst ist die Frage des Grundwassers in Paderborn kein Randthema der BauO NRW, sondern ein eigener, davon unabhängiger Genehmigungsschritt. Rund um die mehr als 200 Quellen, aus denen die Pader mitten in der Innenstadt entspringt, liegt der Grundwasserspiegel vielerorts so hoch, dass ein Keller oder eine Tiefgarage während der Bauzeit fortlaufend abgepumpt werden muss, um überhaupt trocken arbeiten zu können. Für die Einleitung dieses geförderten Grundwassers in den Regenwasserkanal hält die Stadt ein eigenes Genehmigungsverfahren bereit – ohne diese Zustimmung darf mit der Wasserhaltung auf der Baustelle nicht begonnen werden, unabhängig davon, ob die eigentliche Baugenehmigung schon vorliegt. Wer in der Innenstadt einen Bauantrag mit Unterkellerung plant, sollte diesen Abstimmungsschritt deshalb nicht erst während der Bauausführung, sondern bereits bei Kubaturplanung und Aufmaß mitdenken, weil die zu erwartende Absenkmenge und die Dauer der Wasserhaltung die Bauzeit spürbar beeinflussen können.</p>

Die vier Verfahrensarten im Detail

Alle vier Wege sind bundesweit in ihrer Grundstruktur vergleichbar, in Paderborn entscheidet zusätzlich, wie stark ein Vorhaben von der Grundwassersituation der jeweiligen Lage betroffen ist:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)

Bestimmte kleinere Vorhaben sind vollständig verfahrensfrei, solange sie keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen auslösen. Verfahrensfreiheit befreit nicht von geltendem Baurecht; die Bauaufsicht kann bei Verstößen weiterhin einschreiten.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, widerspricht ihm nicht und entsteht kein Sonderbau, reicht die Einreichung vollständiger Bauvorlagen ohne förmlichen Bescheid – nach Ablauf der Wartefrist darf gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Der Regelweg für die meisten Wohngebäude und andere Nicht-Sonderbauten. Geprüft werden vorrangig planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Erschließung; bei Unterkellerung in der Innenstadt kommt regelmäßig die Abstimmung zur Grundwasserhaltung hinzu.

Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Zwingend für große Sonderbauten mit umfassender Prüfung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen einschließlich Brandschutz und Standsicherheit.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Paderborn braucht

Unabhängig vom Verfahren müssen die eingereichten Bauvorlagen vollständig und auf das städtische Bauordnungsamt zugeschnitten sein. Zum Kern eines Bauantrags in Paderborn gehören:

  • Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks – geführt für das gesamte Kreisgebiet beim Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn, während das städtische Liegenschaftsamt die Vermessung für Grundstücke im Stadtgebiet selbst beauftragt.

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Erläuterung von Nutzung und Konstruktion; Maßstab und Detailtiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Je nach Gebäudeklasse und Vorhaben gefordert, bei Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer.

  • Einschätzung zur Grundwasserhaltung bei Unterkellerung

    Für Vorhaben mit Keller oder Tiefgarage in grundwassernahen Innenstadtlagen zusätzlich zur eigentlichen Bauvorlage: eine Einschätzung, wie viel Wasser während der Bauzeit anfällt und wie es abgeleitet werden soll.

  • Digitale Einreichung über das Serviceportal

    Eingereicht wird derzeit über das Digitale Serviceportal der Stadt mit assistenzgestützten elektronischen Formularen und PDF-Vordrucken; die landesweite Pflicht zur medienbruchfreien Einreichung über den BauCode NRW gilt ab dem 1. September 2026 auch für Paderborn.

Bauanträge in Paderborn – Beispiele aus der Praxis

Anbau am Einfamilienhaus außerhalb der Innenstadt

Ein Anbau ohne Unterkellerung fällt meist unter Gebäudeklasse 1 oder 2 und durchläuft das vereinfachte Verfahren, ohne dass die Grundwassersituation überhaupt zum Thema wird.

Neubau mit Tiefgarage nahe den Paderquellen

Ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt mit geplanter Tiefgarage braucht neben dem regulären Bauantrag frühzeitig die Abstimmung zur bauzeitlichen Wasserhaltung – ein Schritt, der in vielen anderen deutschen Städten schlicht entfällt.

Aufstockung eines Bestandsgebäudes

Eine zusätzliche Etage bleibt meist im vereinfachten Verfahren; seit der BauO-NRW-Novelle zum 1. September 2026 sinken für eine Aufstockung zur Wohnraumschaffung zudem einzelne Anforderungen an vorhandene Bauteile.

Umbau im Denkmalbereich Schloß Neuhaus

Seit August 2025 prüft das Bauordnungsamt bauliche Änderungen im dortigen historischen Ortskern zusätzlich anhand der Gestaltungsfibel zur Denkmalbereichssatzung – unabhängig von Gebäudeklasse und Verfahrensart.

So läuft Ihr Bauantrag in Paderborn ab

Der rechtliche Rahmen ist derselbe wie im übrigen Nordrhein-Westfalen. In Paderborn kommt es zusätzlich darauf an, frühzeitig zu klären, ob die Lage des Grundstücks eine Abstimmung zum Grundwasser erfordert:

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens und die Wahl des passenden Verfahrens nach der BauO NRW.

  2. Grundwassersituation bei Unterkellerung prüfen

    Ist ein Keller oder eine Tiefgarage in einer grundwassernahen Lage geplant, wird frühzeitig geklärt, ob eine gesonderte Genehmigung zur Wasserhaltung nötig wird.

  3. Bauvorlagen für das Bauordnungsamt zusammenstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden für das städtische Amt aufbereitet und über das Digitale Serviceportal eingereicht.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Das Amt prüft zunächst formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Anforderungen.

  5. Genehmigung oder Baubeginn

    Je nach Verfahren erhalten Sie den Bescheid oder es greift unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Genehmigungsfiktion; bei Unterkellerung darf mit der Wasserhaltung erst nach Erteilung der gesonderten Genehmigung begonnen werden.

Was den Preis für einen Bauantrag in Paderborn beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für Ihr konkretes Vorhaben:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau.

  • Unterkellerung in grundwassernaher Lage

    Liegt das Grundstück in der Innenstadt nahe den Paderquellen, kommt die Abstimmung zur bauzeitlichen Wasserhaltung als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa Standsicherheit oder Brandschutz.

  • Lage im Denkmalbereich Schloß Neuhaus

    Innerhalb des seit 2025 geschützten historischen Ortskerns prüft das Amt zusätzlich anhand der Gestaltungsfibel, was den Abstimmungsaufwand erhöht.

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