Teilungserklärung in Oranienburg — Grundbuch und Bauaufsicht liegen beide vor Ort

Eine Teilungserklärung wandelt ein Gebäude in mehrere selbstständig verkehrsfähige Eigentumseinheiten um. Sie legt fest, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist, verteilt Miteigentumsanteile und regelt das Zusammenleben der künftigen Gemeinschaft. Notariell beurkundet, im Grundbuch vollzogen — und dazwischen liegt der Teil, der praktisch am häufigsten Zeit kostet: die bautechnischen Anlagen.

Zwei Konstellationen führen in Oranienburg besonders oft zu diesem Schritt. Die eine ist das Mehrfamilienhaus in der historischen Kernstadt, dessen Wohnungen bislang gemeinsam gehalten wurden und nun einzeln veräußert werden sollen. Die andere ist die Einliegerwohnung, die im Zuge des Wohnungsmangels nachträglich im Souterrain oder Dachgeschoss entstanden ist und nun eigenständig verkauft oder beliehen werden soll.

Anders als in vielen Brandenburger Nachbargemeinden liegen die beiden entscheidenden Stellen für Oranienburger Eigentümerinnen und Eigentümer nicht in unterschiedlichen Städten: Sowohl das Amtsgericht Oranienburg als Grundbuchamt als auch der Fachbereich Bauordnung und Kataster des Landkreises Oberhavel, der die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt, haben ihren Sitz in Oranienburg selbst — auch wenn es sich um zwei rechtlich getrennte Behörden handelt.

Wann eine Aufteilung sinnvoll wird

Der Anlass ist selten baulicher, meist wirtschaftlicher oder familiärer Natur:

  • Ein Mehrfamilienhaus in der Kernstadt soll wohnungsweise verkauft werden.
  • Eine nachträglich ausgebaute Einliegerwohnung soll eigenständig veräußert oder beliehen werden.
  • Nach einem Erbfall soll eine Immobilie real unter mehreren Beteiligten geteilt werden.
  • Ein Neubauprojekt in einem wachsenden Ortsteil wird von Beginn an als Eigentumswohnungen konzipiert.
  • Eine gemischt genutzte Immobilie aus Wohnen und ehemaligem Gewerbe soll eigentumsrechtlich getrennt werden.
Was vor dem Notartermin geklärt sein muss

Der eigentliche Inhalt einer Teilungserklärung entsteht nicht am Notartisch, sondern bei der Bauaufnahme davor. Drei Größen entscheiden über die spätere Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft, und alle drei müssen feststehen, bevor beurkundet wird. Die erste sind die Miteigentumsanteile, die üblicherweise aus dem Flächenverhältnis der Einheiten abgeleitet werden. Beruhen sie auf geschätzten oder veralteten Zahlen, verteilt die Gemeinschaft über Jahrzehnte Kosten nach einem Schlüssel, der nicht stimmt — eine Korrektur verlangt später die Zustimmung aller Beteiligten. Die zweite ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die der Aufteilungsplan vornimmt: Jeder Raum, der dort keiner Einheit eindeutig zugeordnet ist, gehört im Zweifel allen gemeinsam. Bei älteren Häusern in der Oranienburger Kernstadt betrifft das häufig Keller- oder Speicherbereiche, die über Jahre stillschweigend von einer Partei allein genutzt wurden, ohne dass dies je vertraglich geregelt worden wäre. Die dritte Größe ist speziell für Oranienburg relevant: Liegt das Gebäude innerhalb der Erhaltungssatzung der historischen Innenstadt, prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Abgeschlossenheitsprüfung zusätzlich, ob durch die Aufteilung neue, außen sichtbare Zugänge oder Trennwände nötig werden, die ihrerseits die Wirkung auf das Ortsbild berühren könnten — ein Punkt, der außerhalb der Innenstadt schlicht entfällt.

Die zwei rechtlichen Wege zur Aufteilung

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Ausgangslagen:

Teilung durch eine Alleineigentümerin oder einen Alleineigentümer

Die Erklärung wird einseitig gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben. Der übliche Weg bei einem Mehrfamilienhaus, das bislang einer Person oder Gesellschaft gehört.

Vertragliche Einräumung unter mehreren Eigentümern

Gehört das Grundstück bereits mehreren Personen, räumen sie sich gegenseitig Sondereigentum an bestimmten Einheiten ein — typisch nach einem Erbfall.

Abgeschlossenheitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung

In beiden Fällen bestätigt der Landkreis Oberhavel vorab die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten. Ohne diese Bescheinigung nimmt das Amtsgericht keine getrennten Grundbuchblätter an.

Gemeinschaftsordnung als Kernstück

Kostenverteilung, Instandhaltung und Nutzungsrechte werden hier geregelt — der Teil, den das Notariat rechtlich gestaltet.

Welche Bauunterlagen zusammenkommen

Ohne diese Anlagen kommt keine Teilungserklärung zum vollständigen Vollzug:

  • Aufteilungsplan

    Grundrisse aller Geschosse mit durchlaufender Nummerierung, aus der die Zuordnung jedes Raums zu einer Einheit hervorgeht.

  • Schnitte, wo mehrere Ebenen betroffen sind

    Bei Einheiten über zwei Geschosse verlangt die Bauaufsicht regelmäßig eine zusätzliche Schnittdarstellung für die Abgeschlossenheitsprüfung.

  • Flächenberechnung je Einheit

    Getrennt für jede Wohnung ausgewiesen, weil sich daraus die Miteigentumsanteile ergeben.

  • Kennzeichnung des Gemeinschaftseigentums

    Treppenhaus, Hausanschlussraum und gemeinsam genutzte Flure werden im Plan eindeutig markiert.

  • Angaben zu Außenflächen

    Bei Sondernutzungsrechten an Gartenanteilen oder Stellplätzen wird ein eigener Freiflächenplan beigefügt.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Vom Fachbereich Bauordnung und Kataster des Landkreises erteilt, auf Grundlage des eingereichten Aufteilungsplans.

Wie Oranienburger Aufteilungen in der Praxis aussehen

Mehrfamilienhaus in der historischen Mittelstadt

Sechs Wohnungen sollen einzeln verkauft werden. Innenstadtlage bedeutet zusätzlich die Prüfung möglicher Fassadenwirkungen der Aufteilung.

Nachträglich ausgebaute Souterrainwohnung

Vor der Aufteilung ist zu klären, ob der Raum überhaupt als Wohnung genehmigt wurde — sonst steht die Nutzungsänderung zuerst an.

Neubauprojekt im Ortsteil Malz

Die Aufteilung wird bereits während der Bauphase vorbereitet, sodass Bescheinigung und Grundbucheintrag kurz nach Fertigstellung folgen können.

Zweifamilienhaus nach einem Erbfall

Zwei Geschwister wollen künftig getrennte Einheiten statt einer gemeinsamen Erbengemeinschaft — die Flächen werden vor der Beurkundung neu ermittelt.

Wie wir die Aufteilung vorbereiten

Unsere Arbeit endet dort, wo die notarielle Gestaltung beginnt:

  1. Bestand aufnehmen

    Alle Einheiten und Gemeinschaftsflächen werden vermessen — Grundlage für Aufteilungsplan und Flächenberechnung zugleich.

  2. Abgeschlossenheit prüfen

    Wir beurteilen, ob jede Einheit über einen eigenen, verschließbaren Zugang verfügt, und benennen nötige Nacharbeiten.

  3. Aufteilungsplan zeichnen

    Mit durchlaufender Nummerierung und klarer Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  4. Bescheinigung beim Landkreis beantragen

    Die Unterlagen gehen an den Fachbereich Bauordnung und Kataster; Rückfragen beantworten wir aus den Zeichnungen heraus.

  5. An das Notariat übergeben

    Plan, Bescheinigung und Flächenberechnung bilden die Anlagen, mit denen anschließend beurkundet und beim Amtsgericht Oranienburg eingetragen wird.

Was den Vorbereitungsaufwand bestimmt

Vier Größen erklären, warum der Umfang von Fall zu Fall schwankt:

  • Zahl der geplanten Einheiten

    Jede Einheit braucht eine eigene Flächenermittlung, eine eigene Nummerierung und eine eigene Abgeschlossenheitsprüfung.

  • Klarheit der baulichen Trennung im Bestand

    Wo Zugänge oder Leitungen gemeinsam genutzt werden, ist die Abgrenzung aufwendiger als bei baulich sauber getrennten Geschossen.

  • Lage innerhalb der Erhaltungssatzung

    Sind für die Abgeschlossenheit sichtbare Änderungen an der Fassade nötig, kommt eine zusätzliche Prüfebene hinzu.

  • Umfang der Regelung von Außenflächen

    Garten-, Stellplatz- und Zufahrtsflächen als Sondernutzungsrechte sind ein eigener Planungsschritt.

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