Bemaßte Ansichten in Oranienburg — für den Bauantrag und die Erhaltungssatzung
Eine bemaßte Ansicht zeigt, wie ein Gebäude von außen wirkt: Höhen, Fensteröffnungen, Traufe und First, Materialien und Farben. Für den Bauantrag ist sie neben Grundriss und Schnitt eines der drei tragenden Elemente der Bauvorlage — in Oranienburg mit einer zusätzlichen Aufgabe, sobald das Grundstück in der historischen Innenstadt liegt.
Für die barocke Altstadt westlich der Havel und die im 18. und 19. Jahrhundert gewachsene Mittelstadt gilt seit 1994 eine städtebauliche Erhaltungssatzung, erweitert 2006 um das ehemalige Kasernenareal nordwestlich des Schlosses. Innerhalb dieses Bereichs beurteilt die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel bei jeder Fassadenänderung, wie sich das Vorhaben ins Ortsbild einfügt — unabhängig davon, ob das einzelne Gebäude selbst denkmalgeschützt ist. Eine Ansicht, die hier eingereicht wird, muss deshalb mehr zeigen als nur die eigenen Maße: Sie muss die Nachbarbebauung und die prägenden Merkmale der Straßenfassade erkennbar machen.
Außerhalb der Innenstadt, in den Ortsteilen und den neu entstehenden Wohngebieten, entfällt diese zusätzliche Prüfung — die grundsätzliche Anforderung an Vollständigkeit und Maßstäblichkeit bleibt aber gleich.
Wann bemaßte Ansichten gebraucht werden
Ansichten werden immer dann verlangt, wenn sich am Äußeren eines Gebäudes etwas ändert:
- Bei Neubau, Anbau oder Aufstockung, weil sich die äußere Erscheinung des Gebäudes verändert.
- Bei Dachausbauten mit neuen Gauben oder veränderter Dachneigung.
- Bei Fassadenänderungen innerhalb der Erhaltungssatzung, auch ohne Vergrößerung des Gebäudes.
- Bei einer Nutzungsänderung, wenn neue Fenster oder Zugänge entstehen sollen.
- Als Teil des vollständigen Bauantrags, zusammen mit Grundriss und Schnitt.
Außerhalb der Erhaltungssatzung genügt eine Ansicht in der Regel, wenn sie das eigene Gebäude korrekt und vollständig darstellt. Innerhalb der historischen Innenstadt reicht das nicht. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dort, wie sich eine geplante Veränderung in die Straßenfassade und die umgebende Bebauung einfügt — Traufhöhe, Fassadengliederung, Fensterformate und Materialität werden im Zusammenhang mit den Nachbargebäuden beurteilt, nicht isoliert. Für die Bauvorlage bedeutet das, dass eine bemaßte Ansicht innerhalb dieses Bereichs häufig um eine Straßenabwicklung ergänzt wird: eine Darstellung, die das eigene Gebäude im Kontext der angrenzenden Fassaden zeigt. Wer diesen zusätzlichen Bezug nicht mitliefert, muss ihn auf Nachforderung der Behörde nachreichen — ein Schritt, der sich mit einer vorausschauenden Planung vermeiden lässt. Bei Vorhaben außerhalb der Innenstadt, etwa in den Ortsteilen oder in neu entstehenden Wohngebieten wie Malz, entfällt diese zusätzliche Prüfebene, und die Ansicht konzentriert sich auf das Gebäude selbst und seine unmittelbaren Abstandsflächen. Wer diesen Unterschied kennt, spart sich unnötige Detailarbeit an Stellen, wo sie nicht verlangt wird, und investiert die Sorgfalt genau dort, wo die Bauaufsicht tatsächlich genauer hinsieht.
Wie die Ansichten erstellt werden
Der Aufwand richtet sich nach Lage und Vorhaben:
Ansichten aus dem Aufmaß
Alle vier Fassadenseiten werden nach der Vor-Ort-Aufnahme gezeichnet, mit Höhen, Öffnungen und Materialangaben.
Ansichten mit Straßenabwicklung
Für Vorhaben innerhalb der Erhaltungssatzung wird das eigene Gebäude zusätzlich im Zusammenhang mit der Nachbarbebauung dargestellt.
Ansichten für Neubau und Anbau
Geplanter Neubau oder Anbau wird gemeinsam mit dem vorhandenen Baukörper in einer durchgehenden Zeichnung dargestellt.
Ansichten für Nutzungsänderungen
Wo neue Fenster, Türen oder Zugänge entstehen sollen, wird die veränderte Fassade der bisherigen gegenübergestellt.
Was wir benötigen und was Sie erhalten
Der Umfang richtet sich nach Vorhaben und Lage:
- Aufmaß oder vorhandene Pläne
Grundlage der Ansichten ist entweder eine eigene Aufnahme oder ein geprüfter Bestandsplan.
- Angaben zu Materialien und Farben
Fassadenverkleidung, Putzstruktur und Farbton werden erfasst, insbesondere innerhalb der Erhaltungssatzung.
- Fotos der Nachbarbebauung
Für Vorhaben in der Innenstadt hilfreich, um die Straßenabwicklung realistisch darzustellen.
- Bemaßte Ansichten als Ergebnis
Alle Fassadenseiten, mit Höhenangaben, Öffnungen und, wo nötig, Bezug zur Nachbarbebauung.
- Abstimmung mit Grundriss und Schnitt
Alle Zeichnungen werden gegeneinander geprüft, damit die Bauvorlage widerspruchsfrei bleibt.
Typische Oranienburger Anlässe
Fassadensanierung an einem Altbau in der Mittelstadt
Die Ansicht zeigt Bestand und geplante Änderung im Vergleich, ergänzt um die Straßenabwicklung für die Erhaltungssatzung.
Dachgeschossausbau mit neuen Gauben
Bestehende und geplante Dachansicht werden gegenübergestellt, um die veränderte Kubatur nachvollziehbar zu machen.
Anbau an ein Einfamilienhaus in einem Ortsteil
Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Baukörper an das bestehende Gebäude anschließt, ohne Bezug zur Erhaltungssatzung.
Nutzungsänderung eines ehemaligen Ladenlokals
Ein neuer Eingang und geänderte Fensteröffnungen werden in der Ansicht dokumentiert und der Bauaufsicht vorgelegt.
So entstehen Ihre Ansichten
Vier Schritte bis zur einreichfähigen Zeichnung:
- Lage und Vorhaben klären
Wir prüfen, ob das Grundstück innerhalb der Erhaltungssatzung liegt und welche Angaben deshalb zusätzlich nötig sind.
- Fassaden aufnehmen
Vor Ort werden Höhen, Öffnungen, Materialien und, wo relevant, die Nachbarbebauung erfasst.
- Ansichten zeichnen
Alle Fassadenseiten entstehen maßstäblich und bemaßt, abgestimmt auf Grundriss und Schnitt.
- Ergebnis übergeben
Sie erhalten die fertigen Ansichten digital, einreichfähig für den Bauantrag.
Was den Aufwand bestimmt
Vier Faktoren erklären den Umfang der Zeichnung:
- Lage innerhalb der Erhaltungssatzung
Der zusätzliche Bezug zur Nachbarbebauung erhöht den Aufwand gegenüber einer reinen Einzelgebäude-Ansicht.
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Ein punktueller Fassadeneingriff braucht weniger Darstellung als eine vollständige Aufstockung oder ein Neubau.
- Verfügbarkeit einer Aufmaßgrundlage
Liegt bereits eine Aufnahme aus Grundriss oder Schnitt vor, lassen sich die Ansichten direkt daraus ableiten.
- Detailgrad der Materialdarstellung
Innerhalb der Erhaltungssatzung wird die Fassadengestaltung genauer geprüft als bei einem freistehenden Neubau am Stadtrand.
Alle Leistungen in Oranienburg
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