Bemaßte Ansichten in Offenbach am Main — von der Renaissance-Fassade bis zur Passivhaus-Zeile

Eine Ansicht zeigt, was Offenbach am Main baulich so unterschiedlich macht: auf der einen Seite die historische Fassade des Isenburger Schlosses aus dem 16. Jahrhundert oder des neubarock umgestalteten Büsing-Palais, auf der anderen Seite die geradlinigen, seriell wiederkehrenden Fassadenabschnitte der Wohnzeilen im Hafenquartier, darunter das im Passivhausstandard errichtete Mainzeile-Ensemble. Der hessische Bauvorlagenerlass stellt an beide Fälle dieselben formalen Grundanforderungen – inhaltlich gefüllt werden sie zwischen Kulturdenkmal und Neubauzeile jedoch grundverschieden, und zuständig für beide Fälle ist in Offenbach dasselbe Amt: das Bauaufsichtsamt (Amt 60), das zugleich als untere Denkmalschutzbehörde amtiert.

Was eine Ansicht für Offenbach zeigen muss

Der Bauvorlagenerlass stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Maßstab in der Regel 1:100, mit numerischer Angabe und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
  • Aus der Zeichnung muss die Bauvorlageberechtigung hervorgehen; ohne die Unterschrift eines dazu befugten Architekten oder Ingenieurs nimmt das Amt 60 die Ansicht nicht als vollständige Bauvorlage an.
Ein Amt prüft Fassade und Denkmalschutz zugleich

Für das Isenburger Schloss, das nach einem Brand 1564 bis 1578 in seiner heutigen Form wiederhergestellt wurde und heute Teile der Hochschule für Gestaltung beherbergt, ebenso wie für das 1775 errichtete und zwischen 1901 und 1907 neubarock umgestaltete Büsing-Palais gilt der Schutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Weil die untere Denkmalschutzbehörde in Offenbach direkt beim Bauaufsichtsamt angesiedelt ist, prüft dieselbe Stelle, die auch den Bauantrag bearbeitet, ob Fassadenfarbe, Material und Fensterproportion einer geplanten Veränderung mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Das erspart den Umweg über ein zweites Amt, verlangt aber, dass die Ansicht von Anfang an so detailliert ausfällt, dass beide Prüfungen – Bauordnungsrecht und Denkmalschutz – aus derselben Zeichnung heraus beantwortet werden können.

Drei Ausgangslagen für eine Offenbacher Ansicht

Je nachdem, wo in der Stadt und an welchem Gebäudetyp gebaut wird, unterscheidet sich die Herangehensweise deutlich:

Bestandsfassade im Altbau der Manufakturzeit

Für einen Fenstertausch oder einen Balkonanbau braucht es zunächst ein Aufmaß der betroffenen Fassade, sofern die vorhandene Bauakte den heutigen Zustand nicht mehr korrekt zeigt.

Serielle Wohnzeile im Hafenquartier

Statt einzelner, individuell gestalteter Fassadenabschnitte zeigt die Ansicht ein sich wiederholendes Muster über mehrere gleichartige Gebäudeteile – bei einem Passivhaus-Ensemble wie der Mainzeile ergänzt um die für die Gebäudehülle relevanten technischen Angaben.

Vorhaben an einem Kulturdenkmal

Für das Isenburger Schloss oder das Büsing-Palais verlangt die Ansicht zusätzlich zur reinen Fassadendarstellung eine genaue Dokumentation von Material, Farbe und Fensterteilung für die untere Denkmalschutzbehörde beim Amt 60.

Was zu einem vollständigen Ansichten-Satz in Offenbach gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab in der Regel 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, den das Amt 60 als Ganzes prüft.

  • Hinweis auf Denkmalschutz

    Liegt das Gebäude im Geltungsbereich des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, fließt das von Anfang an in die Detailtiefe der Fassadendarstellung ein.

  • Angaben zur seriellen Fassadenstruktur bei Zeilenbauten

    Bei Wohnzeilen im Hafenquartier wird die für mehrere Abschnitte identische Struktur einmal exemplarisch bemaßt, statt jeden Abschnitt einzeln durchzuzeichnen.

Bemaßte Ansichten in Offenbach am Main – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Wohnhaus der Lederindustrie-Zeit

Die Ansicht zeigt die neuen Fensteröffnungen im Vergleich zum historischen Bestand, auf Grundlage eines Aufmaßes, weil die vorhandene Bauakte den aktuellen Fassadenzustand nicht mehr vollständig abbildet.

Neubauzeile im Hafenquartier

Statt einzelner Fenster zeigt die Ansicht ein sich wiederholendes Fassadenmuster über mehrere Gebäudeabschnitte, ergänzt um die für den Passivhausstandard relevanten technischen Angaben zur Gebäudehülle.

Fassadenänderung am Isenburger Schloss

Weil die untere Denkmalschutzbehörde und das Bauaufsichtsamt dieselbe Stelle sind, dokumentiert die Ansicht Material und Farbgebung so detailliert, dass beide Prüfungen aus einer Zeichnung heraus erfolgen können.

So entsteht Ihre Ansicht für Offenbach am Main

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Lage klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude im Geltungsbereich des Denkmalschutzes?

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Für viele Altbauten dank der guten Bestandslage des Amts-60-Archivs auffindbar, sonst ein direktes Aufmaß vor Ort.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab in der Regel 1:100, mit allen Pflichtangaben des Bauvorlagenerlasses.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für das Amt 60 zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal Hessen, bei Bedarf mit Blick auf die denkmalschutzrechtliche Prüfung.

Was den Aufwand einer Ansicht in Offenbach beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Erfassungs- und Zeichenaufwand:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht bei Reihenbebauung ist rascher erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Denkmalschutz-Anforderungen

    Bei Kulturdenkmälern wie dem Isenburger Schloss braucht es zusätzliche Sorgfalt bei Material- und Farbangaben, die ein gewöhnlicher Neubau ohne solche Vorgaben nicht verlangt.

  • Serielle Struktur bei Zeilenbauten

    Ein sich wiederholendes Fassadenmuster im Hafenquartier lässt sich effizienter erfassen als eine Vielzahl individuell unterschiedlicher Fassadenabschnitte.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare, aktuelle Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

Alle Leistungen in Offenbach am Main

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