Nutzungsänderung in Oberursel — von der Mühle am Urselbach zur Wohnadresse

Kaum eine Genehmigungspflicht wird so leicht übersehen wie die der Nutzungsänderung, weil sie an der Baustelle nichts sichtbar macht. Kein Gerüst, kein Bauschutt, oft nicht einmal eine veränderte Fassade — und trotzdem erforderlich, sobald an einen Raum andere Anforderungen gestellt werden als bisher. Ausschlaggebend ist die neue Nutzung selbst, nicht ein baulicher Eingriff.

In Oberursel häufen sich solche Fälle an drei sehr unterschiedlichen Stellen. Am Urselbach entstanden zwischen dem Mittelalter und dem 19. Jahrhundert zahlreiche Mühlen und später Industriebetriebe, darunter die Motorenfabrik Oberursel — viele dieser Gebäude sind heute bereits umgenutzt oder stehen vor einer Umnutzung zu Wohnraum, Büro oder Atelier. In der Altstadt um Marktplatz und Epinayplatz wechseln Ladenlokale immer wieder ihre Nutzung, und im Sanierungsgebiet berührt das häufig auch die Schaufensterfront. Im Wohnquartier Camp King schließlich stehen neben den überwiegend als Wohnhäuser errichteten Gebäuden auch einzelne frühere Funktionsbauten der Militäranlage, für die sich die Frage nach einer neuen Nutzung eigenständig stellt.

Wann eine Nutzungsänderung in Oberursel genehmigungspflichtig ist

Immer dann, wenn die neue Nutzung eigene Anforderungen mit sich bringt:

  • Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum und umgekehrt.
  • Einrichtung einer Praxis, Kanzlei oder Agentur in einer bisherigen Wohnung.
  • Umnutzung ehemaliger Mühlen-, Lager- oder Fabrikgebäude am Urselbach.
  • Umnutzung eines Ladenlokals in der Altstadt, gewerblich oder zu Wohnzwecken.
  • Teilung einer bestehenden Wohnung in mehrere kleinere Einheiten.
  • Wechsel der gewerblichen Nutzungsart mit verändertem Stellplatz- oder Emissionsbedarf.
Drei Fragen, die eine alte Industriehalle vor der Umnutzung beantworten muss

Wer ein früheres Mühlen- oder Fabrikgebäude am Urselbach in Wohnraum, Büro oder Atelier verwandeln will, stößt auf Fragen, die im klassischen Wohnungsbau gar nicht erst auftauchen. Zunächst die Statik: Solche Gebäude sind für andere Lasten ausgelegt, mit weiten Spannweiten, Gussstützen oder Holzbalkendecken, deren Tragfähigkeit für die geplante Nutzung eigens nachgewiesen werden muss. Danach die Belichtung: Fabrikfenster sitzen dort, wo sie für die frühere Produktion sinnvoll waren, nicht dort, wo ein Aufenthaltsraum sie braucht — ob der vorhandene Fensteranteil für Wohnzwecke genügt oder ergänzt werden muss, verlangt eine eigene Prüfung. Und schließlich der Stellplatznachweis, in Oberursel meist der praktisch schwierigste Punkt: Ein früherer Gewerbebetrieb bringt eigene Erschließungsflächen mit, die für die neue Nutzung neu bewertet werden, während die Grundstücke am Urselbach vielerorts beengt sind und zusätzliche Stellplätze kaum nachweisbar machen. Wer diese drei Fragen erst nach der ersten Entwurfsskizze angeht, riskiert eine Konzeption, die sich am Ende nicht genehmigen lässt — sinnvoller ist, Statik, Belichtung und Stellplatzsituation an den Beginn der Planung zu stellen.

Wie das Verfahren abläuft

Die Nutzungsänderung folgt den Regeln des Baugenehmigungsverfahrens:

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Der Regelfall — geprüft werden vor allem Planungsrecht und beantragte Abweichungen.

Umfassendes Verfahren

Wenn durch die neue Nutzung ein Sonderbau entsteht, etwa eine größere Versammlungs- oder Beherbergungsstätte.

Zusätzliche denkmalrechtliche Erlaubnis

Bei geschützten Gebäuden in Altstadt oder Camp King, sobald die Änderung das äußere Erscheinungsbild betrifft.

Isolierte Abweichung

Wenn die neue Nutzung eine bauordnungsrechtliche Anforderung nicht erfüllen kann und eine Abweichung beantragt werden muss.

Welche Nachweise gebraucht werden

  • Bestandspläne des heutigen Zustands

    Ohne sie lässt sich nicht darstellen, was sich ändert — bei ehemaligen Industriegebäuden meist neu aufzunehmen.

  • Pläne der geplanten Nutzung

    Grundriss mit neuer Raumaufteilung und Nutzungsangaben.

  • Betriebsbeschreibung

    Bei gewerblicher Nutzung: Art, Umfang, Betriebszeiten und zu erwartender Publikumsverkehr.

  • Stellplatznachweis

    Rechnerischer Bedarf der neuen Nutzung und seine Deckung — an den beengten Grundstücken am Urselbach oft der kritische Punkt.

  • Nachweis der Aufenthaltsqualität

    Lichte Höhen, Belichtung und Belüftung; bei Fabrikgebäuden zusätzlich die Statik der Deckenkonstruktion.

  • Frühere Genehmigungen

    Sie belegen, welche Nutzung rechtlich zulässig ist — nicht zwingend, welche zuletzt tatsächlich stattfand.

Typische Oberurseler Fälle

Ehemaliges Mühlengebäude am Urselbach wird Wohnraum

Statik der Deckenkonstruktion, Belichtung und Stellplatznachweis werden vor dem Entwurf geklärt, nicht danach.

Ladenlokal am Marktplatz wird Wohnung

Neben der Nutzungsänderung steht die Frage der Schaufensterfront: Ihre Veränderung berührt das Sanierungsrecht der Altstadt.

Praxis in einer Wohnung in Stierstadt

Der Publikumsverkehr verändert den Stellplatzbedarf und die Anforderungen an Zugang und Rettungswege.

Ehemaliges Funktionsgebäude in Camp King

Die Umnutzung ist planungsrechtlich anspruchsvoll und beginnt mit der Frage, was der geltende Bebauungsplan an dieser Stelle zulässt.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Zulässigkeit klären

    Ob die neue Nutzung am Standort zulässig ist, entscheidet sich vor jeder Zeichnung — im Zweifel per Bauvoranfrage.

  2. Stellplatzbedarf prüfen

    Früh, nicht am Ende: Ein nicht deckbarer Bedarf verändert die Konzeption, nicht nur die Unterlagen.

  3. Bestand aufnehmen

    Räume, Höhen und Öffnungen des heutigen Zustands, bei Industriegebäuden einschließlich der tragenden Struktur.

  4. Unterlagen erstellen

    Bestands- und Planungszeichnungen, Betriebsbeschreibung und Nachweise entstehen aufeinander abgestimmt.

  5. Einreichen und begleiten

    Der Antrag geht an die Bauaufsicht der Stadt Oberursel; Rückfragen werden bearbeitet, bis der Bescheid vorliegt.

Was den Aufwand einer Nutzungsänderung in Oberursel beeinflusst

Vor allem, wie weit alte und neue Nutzung auseinanderliegen:

  • Abstand der Nutzungsarten

    Von Büro zu Praxis ist der Schritt klein, von Industriehalle zu Wohnnutzung groß und mit zahlreichen neuen Anforderungen verbunden.

  • Stellplatzsituation

    Lässt sich der Bedarf auf dem Grundstück selbst decken, bleibt die Sache einfach; an beengten Lagen am Urselbach beginnt sonst eine eigene Klärung.

  • Lage im Sanierungsgebiet

    Berührt die Änderung das Äußere eines Gebäudes in der Altstadt, kommt eine gesonderte Abstimmung hinzu.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlen aktuelle Pläne, beginnt die Arbeit mit der Aufnahme des heutigen Zustands.

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