Bemaßte Ansichten in Oberursel — die Fachwerkzeile wird als Ganzes beurteilt

Über das äußere Erscheinungsbild eines Vorhabens entscheidet in der Regel eine einzige Zeichnung: die Ansicht. Sie stellt eine Gebäudeseite maßstäblich dar — Öffnungen mit Format und Achse, Trauf- und Firsthöhe, Material und Gliederung sowie den Anschluss an das umgebende Gelände. Nur was darin auftaucht, wird auch geprüft; was falsch dargestellt ist, wird nachträglich zur Auflage.

In Oberursel kommt der Ansicht an zwei Stellen zusätzliches Gewicht zu. Um Marktplatz und Epinayplatz gilt seit den frühen 1970er-Jahren ein förmliches Sanierungsgebiet, das den mit erheblichem öffentlichem Aufwand wiederhergestellten Fachwerkbestand vor unabgestimmten Einzeleingriffen bewahren soll — Fassadenänderungen sind dort grundsätzlich genehmigungspflichtig, selbst wenn sie außerhalb des Gebiets verfahrensfrei wären. An den Hanglagen wiederum verläuft dieselbe Fassade auf der Bergseite anders im Gelände als auf der Talseite; ohne dargestellten Geländeanschluss lässt sich ihre Höhenlage nicht beurteilen.

Wann Sie in Oberursel bemaßte Ansichten brauchen

Sobald sich am Äußeren etwas ändert oder ein Verfahren beginnt:

  • Als Teil der Bauvorlagen zu jedem Bauantrag.
  • Bei jeder Veränderung an Fassade, Fenstern oder Dach im Sanierungsgebiet der Altstadt.
  • Bei Anbau, Aufstockung oder veränderter Dachform.
  • Beim Einbau von Gauben oder Dachflächenfenstern.
  • Bei energetischen Maßnahmen, die die Fassade sichtbar verändern.
  • Vor denkmalrechtlichen Abstimmungen, bevor der eigentliche Entwurf entsteht.
Weshalb ein einfacher Fenstertausch in der Altstadt zeichnerisch belegt sein muss

Viele gehen davon aus: Ein Fenster gegen ein gleich großes zu tauschen, ist eine Nebensache, für die niemand eine Zeichnung verlangt. Im Sanierungsgebiet der Oberurseler Altstadt trifft das nicht zu. Geschützt wird dort nicht das einzelne Gebäude, sondern das Erscheinungsbild der ganzen Fachwerkzeile — und das entsteht gerade aus Details, die auf den ersten Blick belanglos wirken: der Sprossenteilung, dem Verhältnis von Öffnung zu Wandfläche innerhalb eines Gefachs, der Lage des Fensters im Fachwerkraster. Zwei Fenster mit identischem Rohbaumaß können ein völlig unterschiedliches Bild ergeben, je nachdem, wie sie geteilt und eingefasst sind. Genau deshalb sind Eingriffe an der äußeren Hülle im Sanierungsgebiet grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob sie andernorts als geringfügig gälten. Für die Ansicht bedeutet das zweierlei: Sie muss so genau bemaßt sein, dass sich auch kleine Änderungen — etwa eine zwei Zentimeter breitere Sprosse — ablesen lassen, und sie sollte, wo es um die Wirkung in der Zeile geht, die unmittelbaren Nachbargebäude mit ihren Trauf- und Firsthöhen zeigen. Eine Ansicht, die aus einer alten Bauzeichnung übernommen wurde, hilft dabei selten weiter: Sie zeigt meist einen Zustand von vor der Altstadtsanierung der 1970er-Jahre, der heute nicht mehr existiert. Wer stattdessen mit einer aktuellen, am Gebäude selbst erstellten Aufnahme in das Gespräch mit der Stadt geht, spart sich in aller Regel mindestens eine Nachbesserungsrunde.

Was in der Ansicht dargestellt sein muss

Vier Angaben tragen gemeinsam die Beurteilung:

Öffnungen nach Format und Achse

Größe, Sprossenteilung und Lage von Fenstern und Türen — im Sanierungsgebiet der am häufigsten geprüfte Punkt.

Höhenbezug

Trauf- und Firsthöhe mit Bezug auf einen festen Punkt sowie der Anschluss an das Gelände.

Material und Gliederung

Gefachteilung, Fachwerkraster und Dacheindeckung, soweit sie das Erscheinungsbild bestimmen.

Angrenzende Bebauung

In der Fachwerkzeile gehören Nachbarhäuser mit ihren Höhen häufig in dieselbe Zeichnung.

Was für die Erstellung gebraucht wird

  • Aufnahme am Gebäude selbst

    Öffnungsmaße, Achsabstände und Gefacheinteilung werden gemessen, nicht aus einem Foto geschätzt.

  • Ein fester Höhenbezugspunkt

    Auf ihn werden Traufe, First und Geländeanschluss einheitlich bezogen.

  • Angaben zu den Nachbarhäusern

    Deren Trauf- und Firsthöhen sowie die Lage ihrer Fensterachsen, sofern im Sanierungsgebiet relevant.

  • Klare Beschreibung der geplanten Änderung

    Sie legt fest, wie umfangreich die Darstellung ausfallen muss.

  • Material- und Farbangaben

    Teil der Grundlage bei einer denkmalrechtlichen Abstimmung.

  • Zugang zu allen betroffenen Seiten

    Auch nicht von der Straße einsehbare Fassaden gehören in den Plansatz, wenn sie verändert werden.

  • Vorherige Genehmigungen oder Auflagen

    Frühere Bescheide zeigen, welche Vorgaben für dieses Gebäude schon einmal galten und weiterhin gelten könnten.

Typische Oberurseler Fälle

Fenstertausch am Marktplatz

Format und Sprossenteilung werden gegen Bestand und Nachbarhäuser bemaßt — davon hängt die Genehmigung ab.

Neue Gaube in einem Fachwerkhaus

Die Ansicht zeigt Breite, Höhe und Lage im Verhältnis zur Dachfläche und zum darunterliegenden Fachwerkraster.

Fassadendämmung an einem Gebäude im Sanierungsgebiet

Die veränderte Wandstärke verschiebt Fensterleibungen und Gesimse — sichtbar erst in der bemaßten Ansicht.

Anbau an ein Grundstück in Oberstedten

Der Geländeanschluss wird beidseitig dargestellt, damit sich die Höhenlage überhaupt beurteilen lässt.

Neu gestaltete Schaufensterfront am Marktplatz

Höhe, Teilung und Material der neuen Front werden gegen die bestehende Zeile bemaßt, bevor gebaut wird.

So entstehen die Ansichten

  1. Umfang abstimmen

    Welche Seiten betroffen sind und ob eine denkmalrechtliche Beurteilung folgt, bestimmt die Detailtiefe.

  2. Fassade vermessen

    Öffnungen, Achsen, Höhen und Gefacheinteilung werden direkt am Gebäude aufgenommen.

  3. Bestandsansicht zeichnen

    Der heutige Zustand entsteht maßstäblich, im Sanierungsgebiet zusammen mit den angrenzenden Häusern.

  4. Planung einarbeiten

    Die geplante Änderung wird bemaßt und in der vorgeschriebenen Kennzeichnung ergänzt.

  5. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Höhen und Öffnungen werden geprüft, damit der gesamte Plansatz widerspruchsfrei bleibt.

Was den Aufwand in Oberursel beeinflusst

Umfang der Aufnahme und Anspruch der Darstellung:

  • Zahl der betroffenen Seiten

    Jede Ansicht ist eine eigene Zeichnung mit eigener Vermessung.

  • Gliederung der Fachwerkfassade

    Gefache, Streben und wechselnde Öffnungsformate erfordern deutlich mehr Messpunkte als eine glatte Putzfassade.

  • Lage im Sanierungsgebiet

    Die zusätzliche Erfassung der Nachbarhäuser kommt hinzu, weil im Zusammenhang beurteilt wird.

  • Geländeanschluss

    Am Hang muss der Verlauf entlang jeder dargestellten Seite mit aufgenommen werden.

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