Abgeschlossenheitsbescheinigung in Oberursel — der Plan entscheidet, nicht der Ortstermin

Bevor aus einem Gebäude einzeln verkäufliche Wohnungen werden, braucht es eine behördliche Bestätigung: dass jede geplante Einheit samt ihrer Nebenräume tatsächlich eine in sich geschlossene Einheit bildet. Erst mit dieser Bescheinigung legt das Grundbuchamt eigene Wohnungsgrundbücher an — und erst dann lässt sich eine einzelne Wohnung verkaufen, beleihen oder vererben.

In Hessen liegt diese Zuständigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde. In Oberursel ist das die Stadt selbst, obwohl Oberursel keine Sonderstatus-Stadt nach § 4a HGO ist — die Bauaufsicht wurde ihr nach § 60 HBO als eigenständige Aufgabe übertragen, und dazu gehört auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wichtiger als die Frage, welches Amt zuständig ist, bleibt aber, was dort tatsächlich geprüft wird: Es kommt niemand ins Haus. Beurteilt wird ausschließlich der eingereichte Aufteilungsplan — ein baulich vollkommen abgeschlossenes Gebäude kann die Bescheinigung trotzdem nicht bekommen, wenn der Plan das nicht eindeutig zeigt.

Wann Sie die Bescheinigung in Oberursel brauchen

Immer dann, wenn aus einem Gebäude mehrere selbstständige Eigentumsrechte entstehen sollen:

  • Beim Verkauf einzelner Wohnungen aus einem Fachwerkhaus oder Mehrfamilienhaus.
  • Bei der Übertragung einer Wohnung an Kinder oder Geschwister.
  • Bei der Teilung eines Zweifamilienhauses in zwei Eigentumsrechte.
  • Nach der Umnutzung eines Gebäudes in mehrere Wohnungen.
  • Wenn sich der Zuschnitt gegenüber einer früheren Aufteilung verändert hat.
  • Nach dem Zusammenlegen oder Neuschneiden von Einheiten.
Warum Aufteilungen im Altbestand fast nie an der Definition scheitern

Das Gesetz verlangt zwei Dinge: bauliche Trennung nach allen Seiten und einen eigenen, abschließbaren Zugang. In der Praxis scheitern Anträge selten an dieser Formel selbst, sondern an konkreten Details, die sich im Oberurseler Altbestand über Generationen eingeschlichen haben. Am häufigsten ist ein Zugang, der über eine fremde Wohnung führt — etwa ein Zimmer, das einst zur Nachbareinheit gehörte und über eine später zugemauerte Verbindungstür erreichbar war, oder ein Speicherraum, der nur durch den Hausflur einer anderen Partei zu erreichen ist. Fast ebenso häufig ist eine gemeinsam genutzte Sanitärzone: In manchen über die Jahre geteilten Fachwerkhäusern teilen sich zwei Einheiten noch immer ein Bad, das ursprünglich für das ganze Haus gedacht war — solange das so bleibt, ist keine der beiden Einheiten abgeschlossen. Der dritte Stolperstein betrifft Nebenräume: Ein Kellerabteil oder ein Speicher zählt nur dann zum Sondereigentum, wenn er dauerhaft baulich abgegrenzt und im Plan mit derselben Nummer wie die zugehörige Wohnung versehen ist — eine seit Jahrzehnten gelebte, aber nicht dokumentierte Zuordnung reicht dafür nicht. Wer diese drei Punkte vor der Antragstellung durchgeht, kann sie meist mit überschaubarem Aufwand lösen. Fällt einer davon erst bei der Ablehnung auf, steht der gesamte Verkaufs- oder Übertragungsplan still. Deshalb gehört eine kurze Vorabprüfung dieser drei Punkte für uns standardmäßig zum ersten Ortstermin, nicht erst zum fertigen Plansatz.

Woran die Prüfung sich orientiert

Vier feste Kriterien bestimmen das Ergebnis:

Vollständige bauliche Trennung

Wände und Decken grenzen jede Einheit vollständig gegen andere Einheiten und das Gemeinschaftseigentum ab.

Ein eigener, abschließbarer Zugang

Er darf nicht durch eine fremde Wohnung führen — im gewachsenen Bestand der häufigste Ablehnungsgrund.

Eigene Küche und eigenes Bad

Gemeinsam genutzte Sanitärbereiche verhindern die Abgeschlossenheit, unabhängig vom übrigen Zuschnitt.

Eindeutige Kennzeichnung im Plan

Sämtliche zu einer Einheit gehörenden Räume tragen dieselbe Nummer, bis hinunter zum Kellerabteil.

Was für den Antrag zusammenkommen muss

  • Aufteilungsplan aller Geschosse

    Maßstäblich, mit fortlaufender Nummerierung und eindeutiger Zuordnung jedes einzelnen Raums.

  • Tatsächlich vermessener Umriss je Ebene

    Bei Vorkragungen im Fachwerkhaus reicht ein pauschal übertragener Umriss nicht aus.

  • Nebenräume und Stellplätze

    Sie gehören vollständig in den Plansatz, sobald sie einem Sondereigentum zugeordnet werden sollen.

  • Der heutige, nicht der ursprüngliche Zuschnitt

    Im Altbestand liegen zwischen genehmigtem und tatsächlichem Zustand nicht selten mehrere Jahrhunderte.

  • Nachweis der Antragsberechtigung

    Antragstellend ist die Eigentümerseite oder eine schriftlich Bevollmächtigte.

  • Verortung über Gemarkung und Flurstück

    Damit der Vorgang eindeutig dem richtigen Grundstück zugeordnet werden kann.

  • Frühere Bescheide zum Gebäude

    Sie zeigen, welche Aufteilung oder Nutzung zuletzt behördlich genehmigt war.

Typische Oberurseler Fälle

Fachwerkhaus mit über Generationen gewachsener Teilung

Räume haben mehrfach die Zugehörigkeit gewechselt. Vor dem Antrag klären wir, welcher Zuschnitt überhaupt abschließbar ist.

Mehrfamilienhaus in einem der Ortsteile

Kellerabteile sind seit Jahrzehnten faktisch zugeordnet, aber nie baulich abgegrenzt — das wird vor der Aufteilung nachgeholt.

Zweifamilienhaus innerhalb der Familie

Auch bei vollständiger Einigkeit setzt die Übertragung einer Wohnung eine förmliche Aufteilung voraus.

Umgenutztes Gebäude am Urselbach

Aus einer früheren gewerblichen Nutzung entstehen Wohnungen — bescheinigungsfähig erst mit eigenem Zugang, Küche und Bad.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Vor Ort erfassen

    Wohnungen, Nebenräume, Zugänge und Stellplätze werden aufgenommen, wie sie tatsächlich bestehen.

  2. Machbarkeit prüfen

    Schon vor der ersten Zeichnung klären wir, ob der gewünschte Zuschnitt überhaupt bescheinigungsfähig ist.

  3. Plansatz zeichnen

    Alle Geschosse maßstäblich, im Fachwerkhaus mit dem tatsächlichen Umriss jeder vorkragenden Ebene.

  4. Antrag einreichen

    Zeichnungen und Angaben gehen gebündelt an die Bauaufsicht der Stadt Oberursel.

  5. Übergabe an Notariat und Grundbuchamt

    Bescheinigung und Plan bilden die bauliche Grundlage für Teilungserklärung und Grundbuchvollzug.

Was den Aufwand in Oberursel beeinflusst

Umfang des Gebäudes und Zuverlässigkeit der vorhandenen Unterlagen:

  • Zahl der Einheiten

    Jede zusätzliche Einheit erhöht Zeichen- und Prüfaufwand, weil alle zugehörigen Räume durchgängig zuzuordnen sind.

  • Vorkragungen im Fachwerkhaus

    Jede Ebene braucht eine eigene, tatsächlich vermessene Kontur statt eines übernommenen Umrisses.

  • Abstand zwischen Plan und Wirklichkeit

    Je stärker der gelebte Zuschnitt von den Unterlagen abweicht, desto aufwendiger die Aufnahme.

  • Eindeutigkeit der gewünschten Aufteilung

    Offene Zuschnittsfragen erzeugen Varianten; eine feststehende Aufteilung lässt sich rascher umsetzen.

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