Energieausweis in Mülheim an der Ruhr — vom Thyssen-Ära-Wohnhaus bis zum Ruhrbania-Neubau

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bundesweit einheitlich und macht keinen Unterschied zwischen einer Stadt mit langer Industriegeschichte und einer ohne. Trotzdem zeigt sich der Energieausweis in Mülheim an der Ruhr an einem ungewöhnlich breiten Baualtersspektrum: Wohnhäuser aus der Zeit, in der August Thyssen 1871 in Styrum sein erstes Walzwerk gründete, stehen neben Gründerzeitbauten der Innenstadt und neu errichteten Eigentumswohnungen entlang der seit 2003 entwickelten Ruhrbania-Bebauung am Fluss. Welche Ausweisart zulässig ist und wie das Ergebnis ausfällt, hängt deshalb in Mülheim besonders sichtbar vom Baujahr des jeweiligen Gebäudes ab. Wer ein älteres Mülheimer Gebäude kauft, vermietet oder saniert, kommt an dieser Spannweite kaum vorbei – ebenso wenig wie an der Frage, welche Unterlagen für die jeweils vorgeschriebene Ausweisart überhaupt vorliegen müssen.

Wann Sie in Mülheim einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht zum Energieausweis knüpft nicht an den Ort, sondern an bestimmte Anlässe:

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert auszuhändigen.
  • Bereits in Immobilienanzeigen sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis wie Energieeffizienzklasse und Endenergiebedarf oder -verbrauch zu nennen.
  • Bei einem Neubau ist der Energieausweis Teil der Bauunterlagen und wird auf Grundlage der geplanten energetischen Eigenschaften erstellt.
Warum das Baujahr in Mülheim besonders stark streut

In kaum einer anderen Stadt liegt ein noch aktiv genutztes Wohnhaus aus der Frühindustrialisierung so nah an einem Neubau der Gegenwart wie in Mülheim: Wohnbebauung aus der Zeit um Thyssens ersten Walzwerksgründung 1871 und Gründerzeithäuser der Innenstadt stehen im selben Stadtgebiet wie die seit gut zwei Jahrzehnten entstehende Ruhrbania-Bebauung am Fluss. Für den Energieausweis bedeutet das: Bei älteren Mehrfamilienhäusern ohne Sanierung auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist regelmäßig der aufwendigere Bedarfsausweis vorgeschrieben, während ein aktueller Ruhrbania-Neubau meist ohnehin die energetischen Kennwerte aus seiner eigenen Baugenehmigung mitbringt.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Mülheimer Gebäude

Welche Ausweisart infrage kommt, hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Sanierungsstand ab:

Bedarfsausweis

Berechnet den Energiebedarf unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten anhand von Bauteilen, Anlagentechnik und Gebäudegeometrie. Verpflichtend für kleine Wohngebäude bis vier Wohnungen mit Baujahr des Bauantrags vor dem 1. November 1977 ohne Sanierung auf Neubauniveau der Wärmeschutzverordnung 1977, sowie für alle größeren unsanierten Altbauten dieses Baualters.

Verbrauchsausweis

Beruht auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten der letzten drei Abrechnungsjahre und ist überall dort zulässig, wo kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist – etwa bei einem aktuellen Ruhrbania-Neubau oder einem bereits sanierten Altbau. Vorteil dieser Variante ist der geringere Erhebungsaufwand, da keine Bauteildaten erfasst werden müssen; Nachteil ist die Abhängigkeit vom individuellen Heizverhalten der bisherigen Bewohner, das von Wohnung zu Wohnung erheblich schwanken kann.

Welche Unterlagen für Ihren Mülheimer Energieausweis nötig sind

Je nach gewählter Ausweisart unterscheiden sich die benötigten Angaben:

  • Wohnflächen und Baujahr

    Grundlage für beide Ausweisarten, meist aus vorhandenen Grundrissen oder einer aktuellen Wohnflächenberechnung.

  • Angaben zu Bauteilen und Anlagentechnik

    Für den Bedarfsausweis erforderlich: Dämmstandard von Dach, Wänden und Fenstern sowie Art der Heizungsanlage.

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

    Für den Verbrauchsausweis genügen die Heiz- und Warmwasserabrechnungen dieses Zeitraums.

  • Angaben zur Heizungsanlage

    Baujahr und Art des Wärmeerzeugers fließen in beide Ausweisarten ein und sind vor allem bei älteren, mehrfach modernisierten Anlagen zu klären.

Energieausweise in Mülheim an der Ruhr – Beispiele aus der Praxis

Unsaniertes Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit in der Innenstadt

Mit sechs Wohnungen und Baujahr vor 1977 ohne Sanierung auf Neubauniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist hier der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Neu errichtete Eigentumswohnung an der Ruhrpromenade

Die energetischen Kennwerte liegen bereits aus der Baugenehmigung vor; ein Verbrauchsausweis ist hier ebenso zulässig wie ein Bedarfsausweis.

Einfamilienhaus in Styrum aus der Zeit der frühen Werkswohnungen

Ohne durchgreifende Sanierung fällt der Energiebedarf spürbar höher aus als bei einem vergleichbaren Neubau – der Bedarfsausweis macht diesen Unterschied konkret sichtbar.

Vermietetes Reihenhaus in Broich mit vollständigen Verbrauchsdaten

Da das Gebäude mehr als vier Wohnungen nicht erreicht und nach 1977 errichtet wurde, genügt ein Verbrauchsausweis auf Grundlage der vorhandenen Heizkostenabrechnungen.

Gewerbeeinheit in einem umgenutzten Gebäude in Speldorf

Für Nichtwohngebäude gelten eigene Berechnungsregeln des GEG; bei gemischt genutzten Gebäuden wird zwischen dem Wohn- und dem Gewerbeanteil unterschieden, bevor der jeweils passende Ausweis erstellt wird.

So erhalten Sie Ihren Energieausweis für Mülheim an der Ruhr

Vom Baujahr zur fertigen Ausweisurkunde:

  1. Ausweisart klären

    Baujahr, Wohnungszahl und Sanierungsstand entscheiden, ob ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist oder ein Verbrauchsausweis genügt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Je nach Ausweisart Grundrisse und Bauteildaten oder die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.

  3. Berechnung durchführen

    Auf Basis der Unterlagen wird der Energiebedarf oder -verbrauch nach den Vorgaben des GEG ermittelt.

  4. Energieausweis ausstellen

    Mit Energieeffizienzklasse und den für Anzeigen nötigen Pflichtangaben.

  5. Übergabe an Eigentümer

    Zur Vorlage bei Besichtigung, Vermietung oder Verkauf.

Was den Aufwand für einen Energieausweis in Mülheim beeinflusst

Diese Punkte spielen eine Rolle:

  • Gewählte Ausweisart

    Ein Bedarfsausweis verlangt mehr Angaben zu Bauteilen und Anlagentechnik als ein Verbrauchsausweis auf Basis vorhandener Abrechnungen.

  • Baujahr und Sanierungsstand

    Bei älteren, unsanierten Gebäuden fällt die Datenerhebung für den vorgeschriebenen Bedarfsausweis umfangreicher aus als bei einem Neubau.

  • Verfügbarkeit vorhandener Pläne

    Liegen Grundrisse und Bauteildaten bereits vor, verkürzt sich die Erstellung gegenüber einer vollständigen Neuaufnahme.

  • Gebäudegröße und Zahl der Wohnungen

    Größere Mehrfamilienhäuser mit unterschiedlich sanierten Einheiten verlangen mehr Abstimmung als ein einzelnes Reihenhaus.

  • Gemischte Nutzung im Gebäude

    Enthält ein Gebäude sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen, müssen beide Anteile getrennt betrachtet werden, was den Erhebungsaufwand gegenüber einem reinen Wohngebäude erhöht.

Alle Leistungen in Mülheim an der Ruhr

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Mülheim an der Ruhr ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Ganz einfach und direkt zur Erstellung Ihres Energieausweises.