Bauantrag in Mülheim an der Ruhr — genehmigt vom Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege

Weil Mülheim an der Ruhr kreisfrei ist, läuft jeder Bauantrag im Stadtgebiet bei derselben Stelle zusammen: dem Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege, kurz Amt 63, im Technischen Rathaus am Hans-Böckler-Platz 5. Ein zwischengeschalteter Landkreis fällt als zusätzliche Instanz weg, wie er für kreisangehörige Gemeinden sonst üblich wäre. Innerhalb des Amtes trennen sich die Zuständigkeiten nicht nach Broich, Styrum oder Speldorf, sondern nach Aufgabe: 63-1 prüft bautechnisch, 63-2 verwaltet den Bauantrag organisatorisch, 63-3 kümmert sich um den Denkmalschutz. Rechtsgrundlage ist wie in ganz Nordrhein-Westfalen die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ohne eine eigene Mülheimer Sonderfassung – die Besonderheit liegt in der Organisation, nicht im Gesetzestext.

Wann Sie in Mülheim eine Baugenehmigung brauchen

Ausgangspunkt ist § 60 Abs. 1 BauO NRW: Wer eine bauliche Anlage errichtet, ändert, nutzungsändert oder beseitigt, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung, soweit die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren tatsächlich greift, entscheidet Amt 63 anhand von Gebäudeklasse, Lage und Nutzung:

  • Verfahrensfrei nach § 62 BauO NRW bleiben kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder Einfriedungen – ohne Anzeige beim Amt, aber nicht ohne die Pflicht, das materielle Baurecht trotzdem einzuhalten.
  • Für Wohngebäude geringerer Gebäudeklasse innerhalb eines Bebauungsplangebiets kann die Freistellung nach § 63 BauO NRW genügen, wenn Erschließung und Plankonformität bereits feststehen und keine Abweichung beantragt wird.
  • Der Regelfall für gewöhnliche Wohnbauvorhaben ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW, in dem Amt 63 vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit prüft.
  • Großen Sonderbauten – etwa Versammlungsstätten oder Hochhäusern – bleibt das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW mit Prüfung über alle Fachbereiche hinweg vorbehalten.
Ein Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz zugleich

In vielen Städten sitzen die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Denkmalbehörde in getrennten Ämtern, die sich bei einem Vorhaben an einem geschützten Gebäude erst untereinander abstimmen müssen. In Mülheim gehören beide Aufgaben mit 63-1/63-2 und 63-3 zum selben Amt. Für die Praxis heißt das: Sobald ein Bauantrag ein Baudenkmal betrifft, bleibt die Beteiligung des Denkmalschutzes eine amtsinterne Abstimmung statt eines zusätzlichen Verfahrens bei einer externen Stelle. Wie eng beides zusammenhängen kann, zeigen die beiden ehemaligen Wassertürme in Broich und Styrum, die als Museen heute selbst Baudenkmäler sind – jede weitere bauliche Veränderung an ihnen liefe über genau dieselbe amtsinterne Schnittstelle.

Drei typische Verfahrenswege in Mülheim

Welcher Weg zutrifft, hängt weniger vom Stadtteil als vom Vorhaben selbst ab:

Freistellung für ein Wohngebäude im Bebauungsplangebiet

Liegt das Grundstück in einem gültigen Bebauungsplan, die Erschließung ist gesichert und es wird nicht von den Festsetzungen abgewichen, kann Amt 63 auf eine förmliche Genehmigung verzichten. Geprüft wird trotzdem, ob die eingereichten Unterlagen diese Voraussetzungen tatsächlich belegen.

Vereinfachtes Verfahren für ein gewöhnliches Wohnbauvorhaben

Der Regelfall: 63-1 prüft im Kern die planungsrechtliche Zulässigkeit, während die Verantwortung für die technische Richtigkeit von Standsicherheit, Brandschutz und weiteren Fachfragen beim bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser liegt.

Vorhaben an einem denkmalgeschützten Gebäude

Zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Prüfung stimmt sich 63-1 intern mit 63-3 ab, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Das betrifft nicht nur die beiden Wassertürme, sondern jedes in die Denkmalliste eingetragene Gebäude im Stadtgebiet.

Diese Bauvorlagen braucht Amt 63

Unabhängig vom gewählten Verfahren bildet ein bestimmter Kern an Unterlagen die Grundlage jedes Mülheimer Bauantrags:

  • Amtlicher Lageplan

    Zeigt Grundstück, Gebäude und Abstandsflächen im Verhältnis zur Umgebung – Grundlage für die planungsrechtliche Prüfung durch 63-1.

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten

    Bemaßt nach den Maßstabsvorgaben der BauPrüfVO NRW, für jedes Geschoss und jede Außenwand einzeln.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt Nutzung, Konstruktion und Ausstattung des Vorhabens in Textform, ergänzend zu den Zeichnungen.

  • Standsicherheitsnachweis, soweit erforderlich

    Je nach Gebäudeklasse und Sonderbau-Status verlangt die BauPrüfVO NRW einen eigenen Nachweis der Standsicherheit, gegebenenfalls geprüft durch einen unabhängigen Prüfingenieur.

Bauanträge in Mülheim an der Ruhr – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Einfamilienhauses in einem Ruhrbania-nahen Baugebiet

Liegt das Grundstück innerhalb eines gültigen Bebauungsplans und ist die Erschließung gesichert, reicht häufig die Freistellung nach § 63 BauO NRW – ohne förmlichen Genehmigungsbescheid, aber mit vollständigen Bauvorlagen.

Dachgeschossausbau in einem älteren Speldorfer Wohnhaus

Ein zusätzliches Vollgeschoss verändert die Gebäudeklasse selten, löst aber das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW aus – mit besonderem Augenmerk auf Dachschrägen und Raumhöhen im Schnitt.

Umnutzung eines Bestandsgebäudes in Styrum auf früherer Industriefläche

Wo einst produziert wurde, prüft 63-1 zusätzlich, ob die geplante Nutzung mit dem geltenden Planungsrecht vereinbar ist – unabhängig davon, ob das Grundstück selbst denkmalgeschützt ist.

Anbau an ein Gebäude mit Bezug zum Broicher Wasserturm-Ensemble

Grenzt ein Vorhaben unmittelbar an ein Baudenkmal, bezieht 63-1 die Einschätzung von 63-3 ein, bevor über den Bauantrag entschieden wird – innerhalb desselben Amtes, ohne externe Abstimmungsschleife.

So läuft Ihr Bauantrag in Mülheim an der Ruhr ab

Der gesetzliche Rahmen ist landesweit derselbe – in Mülheim kommt es vor allem auf die richtige Verfahrenswahl von Beginn an:

  1. Verfahren bestimmen

    Gebäudeklasse, Lage im oder außerhalb eines Bebauungsplangebiets und Nutzung entscheiden, ob Freistellung, vereinfachtes oder vollständiges Verfahren greift.

  2. Bauvorlagen erstellen

    Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Baubeschreibung entstehen nach den Formvorgaben der BauPrüfVO NRW.

  3. Antrag bei Amt 63 einreichen

    Die Unterlagen gehen an das Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege – bei Bedarf ergänzt um einen Standsicherheitsnachweis.

  4. Prüfung, gegebenenfalls mit Beteiligung von 63-3

    Betrifft das Vorhaben ein Baudenkmal, fließt die Einschätzung des Denkmalschutzes amtsintern in die Entscheidung ein.

  5. Genehmigung erhalten

    Mit dem Bescheid darf das Vorhaben im genehmigten Umfang begonnen werden.

Was den Aufwand für einen Bauantrag in Mülheim beeinflusst

Der Umfang der nötigen Unterlagen und Prüfschritte hängt an mehreren Stellschrauben:

  • Gewähltes Verfahren

    Freistellung, vereinfachtes oder vollständiges Verfahren unterscheiden sich deutlich im Prüfumfang und damit im Vorbereitungsaufwand der Bauvorlagen.

  • Denkmalschutz-Beteiligung

    Betrifft das Vorhaben ein in die Denkmalliste eingetragenes Gebäude, kommt die amtsinterne Abstimmung mit 63-3 als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.

  • Gebäudeklasse und Sonderbau-Status

    Bestimmt unter anderem, ob ein gesonderter, gegebenenfalls extern geprüfter Standsicherheitsnachweis erforderlich wird.

  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen

    Fehlende Angaben führen zu Rückfragen von Amt 63, die den Vorgang unabhängig vom gewählten Verfahren verlängern.

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