Nutzungsänderung in Ludwigshafen am Rhein — ohne eigene Zweckentfremdungssatzung, aber mit BASF-Nachbarschaft im Blick

Wer in Ludwigshafen am Rhein eine Nutzungsänderung plant, stößt auf eine Besonderheit, die sich von mehreren Nachbarstädten unterscheidet: Obwohl die FWG-Fraktion bereits 2021 einen Prüfauftrag für eine kommunale Zweckentfremdungsverbotssatzung durchsetzte, hat die Stadt nach den verfügbaren Quellen bis heute keine solche Satzung erlassen – anders als etwa Mainz, Speyer, Landau oder Kaiserslautern. Die Verwaltung begründet das unter anderem damit, dass die beim Zensus 2022 ermittelte Leerstandsquote von 3,2 Prozent, umgerechnet rund 2.900 Wohnungen, innerhalb der für einen funktionierenden Wohnungsmarkt für nötig gehaltenen Fluktuationsreserve von etwa drei Prozent liegt. Wer in Ludwigshafen also eine Wohnung dauerhaft anders nutzen will, braucht dafür keine gesonderte wohnraumrechtliche Genehmigung – wohl aber, wie überall, eine bauordnungsrechtliche Prüfung nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die in Nachbarschaft zum BASF-Werksgelände um eine immissionsschutzrechtliche Abstandsprüfung ergänzt wird.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Ludwigshafen genehmigungspflichtig?

Auch eine Nutzungsänderung ist nach § 61 Abs. 1 LBauO grundsätzlich genehmigungspflichtig, rechtlich gleichgestellt mit Errichtung, Änderung und Beseitigung einer baulichen Anlage. Ob tatsächlich ein Verfahren nötig wird, hängt davon ab, ob die künftige Nutzung andere Anforderungen auslöst als die bisherige:

  • Bleiben Rettungswege, Stellplatzbedarf und sonstige Anforderungen im Kern gleich, kann die Nutzungsänderung nach § 62 LBauO genehmigungsfrei bleiben – in der Praxis eher die Ausnahme.
  • Ändern sich konkrete Anforderungen, etwa an Brandschutz oder Schallschutz, greift das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO; an Stellplätzen scheitert das seit der Reform vom 1. November 2025 nur noch selten, wenn dadurch Wohnraum entsteht.
  • Wird die neue Nutzung selbst zu einem Sonderbau im Sinne des § 50 LBauO, etwa einer Verkaufs- oder Versammlungsstätte, bleibt nur das vollständige Baugenehmigungsverfahren mit Prüfung über alle Fachbereiche.
  • Grenzt das Gebäude an das BASF-Werksgelände, kommt unabhängig vom gewählten Verfahren die Prüfung des immissionsschutzrechtlichen Abstandsgrundsatzes aus § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinzu, sobald sich durch die neue Nutzung die Schutzbedürftigkeit ändert.
Warum Ludwigshafen bislang ohne eigene Zweckentfremdungssatzung auskommt

Seit dem Landesgesetz zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 11. Februar 2020 dürfen rheinland-pfälzische Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt per eigener Satzung festlegen, dass die dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum – etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche – genehmigungspflichtig wird. Die FWG-Fraktion beantragte im März 2021 einen entsprechenden Prüfauftrag für Ludwigshafen, vor allem mit Blick auf die Umwandlung von Wohnungen in Pensionen in einzelnen Stadtteilen; der Stadtrat nahm den Prüfauftrag im Juli 2021 an. Nach den verfügbaren Quellen ist eine solche Satzung für Ludwigshafen bis heute nicht in Kraft getreten – anders als in Mainz, Speyer, Landau oder Kaiserslautern, die inzwischen eigene Satzungen erlassen haben. Die Stadtverwaltung verweist dazu auf die beim Zensus 2022 ermittelte Leerstandsquote von 3,2 Prozent, umgerechnet rund 2.900 Wohnungen, die innerhalb der für einen funktionierenden Markt üblicherweise für nötig gehaltenen Fluktuationsreserve von etwa drei Prozent liegt. Für die praktische Bauantragspraxis bedeutet das: Eine Nutzungsänderung von Wohnraum durchläuft in Ludwigshafen ausschließlich die bauordnungsrechtliche Prüfung nach der LBauO, ohne dass zusätzlich eine wohnraumrechtliche Genehmigung eingeholt werden müsste.

Die Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung

Angewendet wird derselbe Vergleichsmaßstab aus § 61 LBauO wie beim Bauantrag – in Ludwigshafen ohne die zusätzliche wohnraumrechtliche Prüfschicht, die es in Städten mit eigener Zweckentfremdungssatzung gibt:

Genehmigungsfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 62 LBauO)

Kommt etwa beim Wechsel zwischen zwei ähnlich genutzten Ladenlokalen vor, sofern sich Rettungswege und Stellplatzbedarf nicht ändern.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 66 LBauO)

Der mit Abstand häufigste Weg, sobald sich Rettungswege, Schallschutz oder Brandschutz durch die neue Nutzung ändern – etwa bei der Umwandlung eines ehemaligen Werks- oder Infrastrukturgebäudes in eine öffentliche oder gewerbliche Nutzung.

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 50 i. V. m. §§ 63 ff. LBauO)

Zwingend, sobald die neue Nutzung selbst zu einem Sonderbau wird, etwa einer publikumsintensiven Kultur- oder Veranstaltungsnutzung in einem umgenutzten historischen Bauwerk.

Zusätzliche Abstandsprüfung in BASF-Nachbarschaft

Kein eigenes Verfahren, sondern eine ergänzende Prüfung innerhalb des jeweils einschlägigen Verfahrens, sobald ein Gebäude in Werksnähe eine schutzbedürftigere Nutzung erhalten soll als bisher.

Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Ludwigshafen braucht

Im Mittelpunkt jeder Nutzungsänderung steht der Nachweis, was sich durch die neue Nutzung gegenüber der bisherigen wirklich ändert:

  • Vergleichende Nutzungsbeschreibung

    Zeigt auf einen Blick, worin sich alte und neue Nutzung unterscheiden – die Grundlage für die Verfahrenswahl nach § 61 LBauO.

  • Bestandspläne mit Änderungseintrag

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes mit eingetragener neuer Nutzung; bei technischen Altbauten häufig ergänzt um eine Aufnahme der tragenden Bauteile.

  • Nachweis zu Rettungswegen, Schallschutz und Stellplätzen

    Fällt nur an, wenn die neue Nutzung andere Anforderungen stellt als bisher; seit der LBauO-Novelle vom 1. November 2025 entfällt der Stellplatznachweis, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht.

  • Immissionsschutzrechtliche Abstandsprüfung

    Bei Gebäuden in Nachbarschaft zum BASF-Werksgelände zusätzlich erforderlich, sobald die neue Nutzung schutzbedürftiger ist als die bisherige.

Nutzungsänderungen in Ludwigshafen – Beispiele aus der Praxis

Vom Luftschutzbunker über den Wasserturm zum Kulturzentrum

Der 1942 in Hemshof über achteckigem Grundriss errichtete Hochbunker bot einst Schutz für bis zu 13.000 Menschen. 1953 bauten die städtischen Werke ihn wegen Wasserknappheit zum Wasserturm mit einem Trinkwasserbehälter von zwei Millionen Litern Inhalt um; seit einer Umnutzung ab 2001 dient er als Konferenz- und Kulturzentrum mit Aussichtsplattform. Drei grundverschiedene Nutzungen in einem Gebäude – ein Musterfall für die bauordnungsrechtliche Prüfung nach § 61 LBauO.

Zentralumspannwerk wird Verwaltungsgebäude

Das 1928 errichtete Zentralumspannwerk der Stadt diente jahrzehntelang der Stromverteilung, bevor es 2010 zum städtischen Verwaltungsgebäude Stadthaus Lutherstraße umgenutzt wurde – von der technischen Infrastruktur zur Büronutzung mit entsprechend veränderten Anforderungen an Rettungswege und Schallschutz.

Mühlendirektorenvilla wird Forschungs- und Kulturzentrum

Die ehemalige Direktorenvilla der Walzmühle beherbergt seit der Eröffnung im November 2000 das Ernst-Bloch-Zentrum – ein Wandel von der herrschaftlichen Wohnnutzung zur öffentlichen kulturellen und wissenschaftlichen Nutzung.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Ludwigshafen ab

Rechtlich gilt landesweit derselbe Maßstab. Ludwigshafen-spezifisch sind der Verzicht auf eine eigene Zweckentfremdungsprüfung und die zusätzliche Prüfung bei Gebäuden in BASF-Nachbarschaft.

  1. Nutzungsvergleich als erster Schritt

    Zu Beginn steht die Frage, welche konkreten Anforderungen sich zwischen heutiger und geplanter Nutzung unterscheiden. Davon hängt ab, ob überhaupt ein bauordnungsrechtliches Verfahren nötig wird.

  2. Lage zum BASF-Werksgelände klären

    Grenzt das Gebäude an den Störfall-Betriebsbereich, wird frühzeitig geprüft, ob die neue Nutzung eine zusätzliche Abstandsprüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz auslöst.

  3. Unterlagen beim Bereich Bauaufsicht einreichen

    Bestandspläne, Nutzungsbeschreibung und die ausgelösten Zusatznachweise gehen an die Stadtverwaltung in der Halbergstraße 1, digital über das seit 29. September 2025 verfügbare Bauportal oder in Papierform.

  4. Prüfung in zwei Schritten

    Erst wird die Vollständigkeit der Unterlagen kontrolliert, danach inhaltlich bewertet, ob die neue Nutzung den geltenden Anforderungen entspricht.

  5. Bescheid oder grünes Licht für die neue Nutzung

    Je nach Verfahren folgt ein förmlicher Bescheid oder, im vereinfachten Verfahren nach Ablauf der gesetzlichen Frist, die Genehmigungsfiktion.

Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Ludwigshafen beeinflusst

Wie aufwendig eine Nutzungsänderung wird, hängt weniger an der Quadratmeterzahl als daran, wie weit neue und alte Nutzung inhaltlich auseinanderliegen. In Ludwigshafen zählen zusätzlich:

  • Nähe zwischen alter und neuer Nutzung

    Bleiben beide Nutzungen sich ähnlich, fällt die bauordnungsrechtliche Prüfung schlank aus. Der Sprung von einer technischen zu einer publikumsstarken Nutzung bindet dagegen deutlich mehr Aufwand.

  • Lage in Nachbarschaft zum BASF-Werksgelände

    Wird ein Gebäude in Werksnähe einer schutzbedürftigeren Nutzung zugeführt, kommt die immissionsschutzrechtliche Abstandsprüfung als zusätzlicher Schritt hinzu.

  • Entfall der Stellplatzpflicht bei neuem Wohnraum

    Entsteht durch die Nutzungsänderung neuer Wohnraum, entfällt die Stellplatzpflicht seit der Novelle vom 1. November 2025 vollständig und spart damit einen eigenen Nachweis.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine zügig zusammengestellte, vollständige Nutzungsbeschreibung spart vor allem in der eigenen Vorbereitung Zeit – an den gesetzlichen Prüffristen der Behörde ändert das nichts.

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