Bauantrag in Leverkusen — ein Fachbereich für 13 Stadtteile, ein Sonderregime für den Chempark
Wer in Leverkusen einen Bauantrag stellt, hat es mit genau einer Behörde zu tun: dem Fachbereich 63 – Bauaufsicht im Dezernat V der Stadtverwaltung, zuständig für das gesamte Stadtgebiet und damit für alle drei Stadtbezirke und 13 Stadtteile gleichermaßen – von den vier Gemeinden, die sich 1930 zur Stadt zusammenschlossen, bis zu den erst 1975 hinzugekommenen Stadtteilen Opladen, Bergisch Neukirchen und Hitdorf. Rechtsgrundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), fachlich übergeordnet ist die Bezirksregierung Köln, die zugleich für Köln, Bonn und Aachen zuständig ist. Eine Besonderheit gilt für den Osten der Stadt: Die industriellen Betriebsbereiche des Chempark durchlaufen kein gewöhnliches Baugenehmigungsverfahren beim Fachbereich 63, sondern werden von der Bezirksregierung Köln immissionsschutzrechtlich genehmigt. Für alle anderen Vorhaben in Leverkusen bleibt eine vollständige, auf den Fachbereich 63 zugeschnittene Unterlage der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren.
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Leverkusen?
Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW sind Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, soweit die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren im Einzelfall greift, hängt von Gebäudeklasse, Nutzung und Standort ab:
- Verfahrensfreie Vorhaben – etwa kleinere Nebenanlagen – benötigen weder Anzeige noch Genehmigung, müssen aber trotzdem geltendes Baurecht einhalten.
- Die Genehmigungsfreistellung gilt für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen in einem Bebauungsplangebiet: Die Bauvorlagen werden eingereicht, ein förmlicher Bescheid bleibt aus.
- Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren trägt praktisch jedes Vorhaben, das kein großer Sonderbau ist – der Regelfall für die meisten Bauanträge in Leverkusen, ob in Wiesdorf, Opladen oder Schlebusch.
- Das Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten prüft umfassend über alle Fachbereiche hinweg und ist im Gesetz abschließend eingegrenzt.
Der Chempark Leverkusen im Osten der Stadt, das frühere Bayerwerk, ist keine gewöhnliche Gewerbefläche. Die dortigen industriellen Betriebsbereiche des Betreibers Currenta gelten als Störfallbetriebe und werden nicht nach der BauO NRW vom Fachbereich 63 genehmigt, sondern immissionsschutzrechtlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch die Bezirksregierung Köln geprüft und überwacht. Für ein Bauvorhaben auf dem Chempark-Gelände bedeutet das: Wer sich an den üblichen Ablauf eines Bauantrags beim Fachbereich 63 hält, ist an der falschen Stelle – zuständig ist stattdessen die BImSchG-Abteilung der Bezirksregierung. Für alle Grundstücke außerhalb des eingezäunten Werksgeländes, auch für die unmittelbar angrenzenden Bereiche, bleibt es dagegen beim gewöhnlichen Verfahren des Fachbereichs 63.
Die vier Verfahrensarten im Detail
Jedes Verfahren ist eigens in der BauO NRW geregelt, mit unterschiedlicher Prüftiefe und Bearbeitungsdauer:
Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)
Ein eigener Katalog zählt auf, was ganz ohne Verfahren entstehen darf – kleinere Nebengebäude etwa, oder Einfriedungen. Abstandsflächen, Standsicherheit und ein geltender Bebauungsplan sind trotzdem einzuhalten; der Fachbereich 63 kann bei Verstößen jederzeit eingreifen.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen samt Garagen und Nebenanlagen genügt im Bebauungsplangebiet die vollständige Bauvorlage – vorausgesetzt, es braucht keine Befreiung nach dem Baugesetzbuch, und die Erschließung ist gesichert.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Vom Einfamilienhaus bis zum mehrgeschossigen Wohnungsbau läuft hier der Großteil der Leverkusener Bauanträge. Betrifft das Vorhaben ein denkmalgeschütztes Gebäude der Bayer-Werkssiedlungen, bezieht der Fachbereich 63 amtsintern die Einschätzung der Denkmalpflege ein, bevor er entscheidet.
Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)
Zwingend für die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten – etwa Hochhäuser, größere Versammlungsstätten oder Schulen –, inklusive eigenem Brandschutzkonzept und umfassender Prüfung. Bauliche Anlagen innerhalb der Chempark-Betriebsbereiche fallen von vornherein nicht in dieses Verfahren, sondern in das BImSchG-Verfahren der Bezirksregierung Köln.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Leverkusen braucht
Unabhängig vom Verfahren gilt: Die Bauvorlagen müssen vollständig sein und zu den Vorgaben des Fachbereichs 63 passen. Typischerweise gehören dazu:
- Lageplan
Ein aktueller Katasterauszug mit Flurstück und geplantem Vorhaben.
- Bauzeichnungen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Vorhaben eindeutig zeigen – Maßstab und Detailtiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.
- Baubeschreibung
Erläutert Nutzung, Konstruktion und Ausführung in Textform, ergänzt um Angaben zu gewerblichen Anlagen, sofern vorhanden.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Je nach Gebäudeklasse und Vorhaben gefordert – bei großen Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer, bei kleineren Vorhaben oft reduziert.
- Stellungnahme der Denkmalpflege, bei Bedarf
Für Vorhaben an einem der denkmalgeschützten Bayer-Häuser holt der Fachbereich 63 diese amtsintern über die Abteilung 631 ein, statt eine externe Stelle einzuschalten.
Bauanträge in Leverkusen – Beispiele aus der Praxis
Anbau an ein Einfamilienhaus in Schlebusch oder Rheindorf
Ein gewöhnlicher Anbau fällt meist in Gebäudeklasse 1 oder 2 und durchläuft das vereinfachte Verfahren – unabhängig davon, dass Schlebusch und Rheindorf erst 1930 Teil der Stadt wurden, gilt hier dieselbe Zuständigkeit wie im übrigen Stadtgebiet.
Umbau eines Hauses in der Bayer-Siedlung Kolonie II („Anna“) in Wiesdorf
Weil das Gebäude denkmalgeschützt ist, prüft der Fachbereich 63 zusätzlich zur baurechtlichen Zulässigkeit, ob die geplante Änderung mit dem Erhalt der historischen Substanz vereinbar ist – amtsintern über die Abteilung 631.
Erweiterung einer Anlage innerhalb des Chempark-Betriebsbereichs
Ein solches Vorhaben durchläuft kein Verfahren des Fachbereichs 63, sondern das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung Köln nach dem BImSchG.
Mehrfamilienhaus-Neubau in Opladen
Der 1975 eingemeindete Stadtteil unterliegt derselben zentralen Zuständigkeit wie das übrige Stadtgebiet; ein Neubau mit mehreren Wohneinheiten bleibt meist im vereinfachten Verfahren.
So läuft Ihr Bauantrag in Leverkusen ab
Den rechtlichen Rahmen gibt die BauO NRW landesweit vor. Leverkusens Besonderheit liegt in der klaren Trennung zwischen dem städtischen Fachbereich 63 und dem BImSchG-Sonderregime für den Chempark:
- Zuständigkeit und Gebäudeklasse klären
Zunächst wird geprüft, ob das Grundstück innerhalb der Chempark-Betriebsbereiche liegt oder dem gewöhnlichen Verfahren des Fachbereichs 63 unterliegt, und welche Gebäudeklasse einschlägig ist.
- Bauvorlagen für den Fachbereich 63 zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden nach den Vorgaben der Bauaufsicht aufbereitet.
- Vollständigkeitsprüfung
Der Fachbereich 63 prüft zunächst formal, ob alle Unterlagen vorliegen. Eine vollständige Einreichung von Beginn an verkürzt diesen Schritt spürbar.
- Fachliche Prüfung, bei denkmalgeschützten Gebäuden mit Denkmalpflege
Betrifft das Vorhaben eine der Bayer-Werkssiedlungen, fließt die Einschätzung der Denkmalpflege amtsintern über die Abteilung 631 in die Entscheidung ein.
- Genehmigung erhalten
Mit dem Bescheid darf das Vorhaben im genehmigten Umfang begonnen werden – die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt von der aktuellen Auslastung der Bauaufsicht ab.
Was den Preis für einen Bauantrag in Leverkusen beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag seriös nicht nennen – zu unterschiedlich sind die Vorhaben im Stadtgebiet. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Ein verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau.
- Denkmalschutz-Beteiligung
Betrifft das Vorhaben ein Gebäude der Bayer-Werkssiedlungen, kommt die amtsinterne Abstimmung mit der Denkmalpflege als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.
- Umfang der Bauvorlagen
Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa Standsicherheit oder Stellplatznachweis.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine vollständig vorbereitete Unterlage verkürzt die eigene Vorlaufzeit – an der aktuellen Auslastung des Fachbereichs 63 selbst ändert das nichts.
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