Bauvoranfrage in Kiel — Vorbescheid nach § 75 LBO für Vorhaben mit unklarer baulicher Vorgeschichte

Bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird, lässt sich in Kiel wie überall in Schleswig-Holstein per Bauvoranfrage eine verbindliche Antwort auf einzelne, konkret gestellte Fragen einholen – geregelt in § 75 LBO. Zuständig ist dasselbe Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, das später auch über den vollständigen Bauantrag entscheidet. Besonders gefragt ist dieses Instrument in Kiel bei Vorhaben an Gebäuden, deren bauliche Vorgeschichte nicht auf den ersten Blick klar ist: Weil ein großer Teil der Stadt im Zweiten Weltkrieg zerstört und in unterschiedlichen Wiederaufbau-Etappen neu errichtet wurde, lässt sich die Genehmigungsfähigkeit einer Umnutzung oder Aufstockung oft nicht ohne Weiteres einschätzen, bevor wenigstens die grundsätzlichen Fragen geklärt sind.

Was eine Bauvoranfrage in Kiel klären kann

§ 75 LBO eröffnet für jedes genehmigungspflichtige Vorhaben die Möglichkeit, einzelne Fragen vorab verbindlich klären zu lassen:

  • Gefragt werden kann grundsätzlich alles, was auch im späteren Bauantrag geprüft würde – etwa die planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen oder einzelne bauordnungsrechtliche Anforderungen.
  • Der positive Bescheid bindet das Amt für Bauordnung im späteren Bauantragsverfahren, aber ausschließlich für die tatsächlich gestellten und beantworteten Fragen.
  • Bei Vorhaben oberhalb der Hochhausschwelle von 22 Metern nach § 51 LBO oder in einem vom Kieler Hochhauskonzept erfassten Bereich lässt sich die städtebauliche Einordnung sinnvollerweise bereits über die Bauvoranfrage klären.
Geltungsdauer: drei Jahre, verlängerbar

Ein Vorbescheid nach § 75 LBO Schleswig-Holstein gilt drei Jahre – die in den meisten Bundesländern übliche Regelfrist. Auf rechtzeitigen, vor Fristablauf gestellten Antrag lässt sich die Geltungsdauer verlängern, sodass sich auch länger laufende Planungen absichern lassen. Ob die umfassende Novelle der Landesbauordnung zum 5. Juli 2024 die Vorschrift zum Vorbescheid selbst inhaltlich verändert hat, lässt sich unabhängig nicht bestätigen – die dokumentierten Änderungen der Novelle betreffen vor allem die neue automatische Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren sowie erleichterte Vorgaben etwa für Wärmepumpen in Abstandsflächen und den Wärmeschutznachweis. Wer eine Bauvoranfrage plant, sollte den aktuellen Verfahrensstand deshalb direkt beim Amt für Bauordnung erfragen, statt sich allein auf eine pauschale Zusammenfassung zu verlassen.

Wofür sich eine Bauvoranfrage in Kiel besonders lohnt

Zwei Fragestellungen kommen in der Kieler Praxis besonders häufig vor:

Planungsrechtliche und städtebauliche Vorabklärung

Etwa ob ein Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB bebaubar ist oder ob ein geplantes Gebäude oberhalb der Hochhausschwelle mit dem Kieler Hochhauskonzept vereinbar wäre – Fragen, die sich vor einem Grundstückskauf oder einer größeren Investition klären lassen, ohne bereits die vollständige Bauplanung zu beauftragen.

Bauordnungsrechtliche Vorabklärung bei unklarer Bausubstanz

Bei einer geplanten Umnutzung oder Aufstockung eines Gebäudes aus einer der Wiederaufbau-Etappen lässt sich per Vorbescheid klären, ob die grundsätzlichen Anforderungen überhaupt erfüllbar erscheinen, bevor eine aufwendige Standsicherheitsprüfung des Bestands beauftragt wird.

Welche Unterlagen Ihre Bauvoranfrage in Kiel braucht

Der Umfang bleibt deutlich unter dem eines vollständigen Bauantrags:

  • Antragsformular des Amts für Bauordnung

    Darin werden die zu klärenden Fragen präzise formuliert – die Qualität dieser Formulierung entscheidet über den Wert des späteren Bescheids.

  • Lageplan

    Aktueller Katasterauszug mit Darstellung des Flurstücks, auf das sich die Fragen beziehen.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens

    Je nach gestellter Frage genügt eine knappe Beschreibung von Art, Maß und Nutzung – ein vollständiger Satz Bauzeichnungen ist für die Bauvoranfrage selbst noch nicht erforderlich.

Bauvoranfragen in Kiel – Beispiele aus der Praxis

Grundstück im unbeplanten Innenbereich vor dem Kauf prüfen

Liegt ein Grundstück außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, entscheidet § 34 BauGB über die Bebaubarkeit. Eine Bauvoranfrage klärt das verbindlich, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Vereinbarkeit mit dem Hochhauskonzept vor einer Aufstockung

Vor der vollständigen Planung lässt sich klären, ob ein Vorhaben oberhalb der Hochhausschwelle von 22 Metern mit den Ausschluss- und Potenzialbereichen des Kieler Hochhauskonzepts vereinbar wäre.

Umnutzung eines Wiederaufbau-Gebäudes mit unklarer Baugeschichte

Für ein in den 1950er- oder 1960er-Jahren errichtetes Gebäude ohne vollständige Bauakte klärt der Vorbescheid die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Umnutzung, bevor eine kostenintensive Standsicherheitsprüfung des Bestands in Auftrag gegeben wird.

So läuft Ihre Bauvoranfrage in Kiel ab

Der Weg zur Bauvoranfrage folgt in Kiel denselben rechtlichen Grundzügen wie andernorts, mit der zentralen Zuständigkeit des Amts für Bauordnung als durchgängigem Fixpunkt:

  1. Fragen konkret formulieren

    Der Wert des späteren Bescheids hängt vollständig davon ab, wie präzise die gestellten Fragen sind – zu allgemeine Formulierungen erzeugen Antworten, auf die sich später niemand berufen kann.

  2. Unterlagen beim Amt für Bauordnung einreichen

    Formular, Lageplan und Kurzbeschreibung gehen an die zentrale Stelle am Fleethörn – digital oder auf Papier.

  3. Bearbeitung durch das Amt

    Das Amt prüft die gestellten Fragen und kann bei Bedarf Rückfragen stellen oder weitere Unterlagen nachfordern.

  4. Bescheid erhalten

    Der positive Bescheid bindet das Amt für Bauordnung für die beantworteten Fragen drei Jahre lang.

  5. Bei Bedarf rechtzeitig verlängern lassen

    Zieht sich ein Vorhaben länger hin, sollte die Verlängerung vor Ablauf der ursprünglichen Frist beim Amt für Bauordnung beantragt werden.

Was den Aufwand einer Bauvoranfrage in Kiel beeinflusst

Die Behördengebühr ist unabhängig von unserem Honorar für die Vorbereitung. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Anzahl und Komplexität der Fragen

    Jede zusätzliche Frage, die verbindlich beantwortet werden soll, erhöht den Prüfaufwand des Amts für Bauordnung.

  • Ob eine Prüfung nach dem Hochhauskonzept hinzukommt

    Bei Vorhaben oberhalb der Hochhausschwelle oder in einem erfassten Bereich verlangt die städtebauliche Einordnung zusätzliche Abstimmung.

  • Unklarheit der vorhandenen Bausubstanz

    Bei Gebäuden aus den Wiederaufbau-Jahren ohne vollständige Bauakte braucht die Formulierung der richtigen Fragen oft mehr Vorarbeit als bei einem gut dokumentierten Neubau.

  • Auslastung des Amts für Bauordnung

    Wie bei anderen Verfahren wirkt sich die aktuelle Bearbeitungslast auf die Dauer aus, nicht aber auf die gesetzliche Gebührenhöhe.

Alle Leistungen in Kiel

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Kiel ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Schildern Sie Ihr Vorhaben – wir melden uns mit einem Angebot für die Bauvoranfrage.