Nutzungsänderung in Kassel — von der Gießhalle bis zum Schwimmbecken sauber eingeordnet

Kassel hat das Umnutzen von Bestandsgebäuden zur Routine gemacht, aus zwei Gründen: Die Industrie hinterließ nach dem Rückzug der Henschel-Werke vom Holländischen Platz ganze Areale, und die documenta braucht seit 1955 alle fünf Jahre Räume, die zwischen den Ausstellungen anders dienen. Aus einer Gießerei von 1836/37 wurde erst ein Museum und dann ein Veranstaltungssaal der Universität, aus einem Klosterrest von 1298 ein Pflegeheim und später ein Hotel, aus einer 1930 eröffneten Schwimmhalle ein Ort für Büros, Praxen und Veranstaltungen. Die Bauaufsicht der Stadt Kassel legt an all das denselben, keineswegs baulichen Maßstab an: Nicht die Gebäudeklasse gibt den Ausschlag, sondern ob die künftige Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen auslöst als die bisherige. Weil viele Kasseler Bestandsbauten zugleich Kulturdenkmäler sind, tritt neben die Einordnung nach der Hessischen Bauordnung (HBO) häufig eine zweite Prüfung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG).

Wann ist eine Nutzungsänderung in Kassel genehmigungspflichtig?

§ 62 HBO behandelt den Nutzungswechsel wie das Bauen selbst: Auch wer keinen Stein bewegt, eine Fläche aber künftig anders verwendet, braucht im Ausgangspunkt eine Baugenehmigung, soweit die §§ 63 ff. HBO nichts anderes bestimmen. Welche Bahn einschlägig ist, ergibt der Abgleich der Anforderungen:

  • Deckt die neue Nutzung dieselben Anforderungen ab wie die bisherige – bei Bauplanungsrecht, Rettungswegen, Stellplätzen und Schallschutz –, kann es nach § 63 HBO verfahrensfrei bleiben. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
  • Die Freistellung nach § 64 HBO passt vor allem, wenn die Umnutzung Teil eines Umbaus an einem Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Bebauungsplangebiet ist; § 64a HBO ergänzt seit Oktober 2025 befristet den Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich.
  • Verschieben sich konkrete Pflichten, ist § 65 HBO der übliche Weg – mit der Genehmigungsfiktion des § 65 Abs. 2 HBO nach drei Monaten.
  • Wird die neue Nutzung selbst zum Sonderbau nach § 2 Abs. 9 HBO – etwa als Versammlungsstätte für mehr als 200 Besucher oder als Beherbergungsbetrieb –, führt kein Weg am Vollverfahren nach § 66 HBO vorbei.
Vom Industriedenkmal zum Hochschulcampus: Kassels Umnutzungstradition

Die Henschel-Werke prägten Kassel über anderthalb Jahrhunderte; das Hauptwerk am Holländischen Platz lief bis Ende der 1970er-Jahre. Auf dem freigewordenen Gelände entstand zwischen 1975 und 1995 nach Entwürfen von Horst Höfler und Lutz Kandel der Hauptcampus der heutigen Universität Kassel. Nicht alles wurde dabei abgeräumt: Geschützte Werksbauten blieben stehen und bekamen neue Funktionen, das ehemalige Verwaltungsgebäude K10 diente bis 2016 als Hauptgebäude des Fachbereichs Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung. Das eindrucksvollste Stück ist das Gießhaus an der Mönchebergstraße – 1836/37 nach Plänen von Carl Anton Henschel errichtet, mit rundem Grundriss und großer Kuppel an das römische Pantheon erinnernd, nur bis 1918 als Gießerei betrieben, ab 1935 als Museum genutzt und heute Veranstaltungsort der Universität. Solche Ketten aus Produktion, Leerstand und neuer Nutzung zeigen, worauf es ankommt: Jeder Schritt darin ist eine eigenständige Nutzungsänderung, weil sich mit dem Zweck auch Rettungswege, Besucherzahlen, Stellplatzbedarf und Brandschutzanforderungen verschieben. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, prüft die Denkmalschutzabteilung parallel, ob die neue Nutzung mit dem geschützten Bestand vereinbar ist und sich die nötigen Einbauten substanzschonend ausführen lassen.

Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung

Die Bahnen sind dieselben wie beim Bauantrag, die Weiche stellt aber der Abstand zwischen alter und neuer Nutzung:

Ohne Verfahren bei unveränderten Anforderungen (§ 63 HBO)

Denkbar, wenn eine Bürofläche einer vergleichbaren Büronutzung weicht oder ein Ladenlokal den Betreiber, nicht aber das Nutzungsprofil wechselt. Denkmalrechtlich ändert das nichts: Bei einem geschützten Gebäude bleibt die Prüfung nach dem HDSchG davon unberührt.

Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO)

Für eine reine Umnutzung selten der passende Weg, weil die Freistellung an Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans anknüpft. Relevant wird sie dort, wo der Nutzungswechsel ohnehin in einen größeren Umbau eingebettet ist.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)

Der Standardfall in Kassel, sobald die neue Nutzung mehr Stellplätze verlangt, das Lärmprofil verändert oder andere Rettungswege nötig macht – etwa bei einer Praxis in einer Gründerzeitwohnung im Vorderen Westen oder bei Büros in einer früheren Werkshalle.

Baugenehmigungsverfahren – Vollverfahren (§ 66 HBO)

Erforderlich, wenn erst die neue Nutzung den Sonderbau-Status begründet. Das trifft Hotels ebenso wie Ausstellungs- und Veranstaltungsräume mit größerem Publikum – ein in der documenta-Stadt regelmäßig auftretender Fall, weil Bestandsgebäude für Ausstellungen ertüchtigt werden.

Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Kassel braucht

Alles dreht sich um den Nachweis der Differenz: Was verlangt die neue Nutzung, was verlangte die alte? Je nach Gebäude kommen weitere Belege dazu:

  • Vergleichende Nutzungsbeschreibung

    Setzt bisherige und geplante Nutzung nebeneinander und macht sichtbar, welche Anforderungen sich verschieben. Sie trägt die gesamte Verfahrenseinordnung nach § 62 HBO.

  • Bestandspläne mit eingetragener Änderung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes, üblicherweise im Maßstab 1:100, ergänzt um die neue Raumaufteilung. Bei Industrie- und Nachkriegsbauten fehlen belastbare Altpläne oft – dann steht ein Aufmaß am Anfang.

  • Brandschutz- und Rettungswegkonzept

    Wird zum Kernstück, sobald aus einer wenig frequentierten Fläche eine publikumswirksame wird. Große Hallenräume ohne innere Unterteilung verlangen hier besondere Sorgfalt.

  • Stellplatz- und Schallschutznachweis

    Nur fällig, wenn die neue Nutzung mehr Stellplätze bindet oder ein anderes Lärmprofil erzeugt – etwa bei Gastronomie in einem zuvor anders genutzten Gebäude.

  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach dem HDSchG

    Notwendig bei Kulturdenkmälern und, über den Umgebungsschutz des § 18 HDSchG, bei Vorhaben in deren Nähe. Zuständig ist die Denkmalschutzabteilung 633 im selben Amt.

Nutzungsänderungen in Kassel – Beispiele aus der Praxis

Schwimmhalle wird Büro-, Praxis- und Veranstaltungsort: Hallenbad Ost

Das 1929 im Bauhausstil errichtete und im Juni 1930 eröffnete Hallenbad in Bettenhausen schloss 2007 und stand jahrelang leer. Zwischen 2019 und 2021 bauten Kasseler Architekten den geschützten Bau um: Die frühere Schwimmhalle dient nun als Veranstaltungsraum, ringsum entstanden Büros und Praxen. 2022 war das Haus Spielort der documenta fifteen und erhielt den ersten Preis des Hessischen Denkmalschutzpreises in der Kategorie Transformatives Bauen.

Hauptbahnhof wird Kulturstandort: der KulturBahnhof

Als der Fernverkehr Anfang der 1990er-Jahre zum neuen ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe wechselte, verlor der alte Hauptbahnhof seine Funktion. 1995 wurde er saniert und als KulturBahnhof neu gedacht – mit Galerien, Gastronomie, den wiedereröffneten Bahnhofslichtspielen und der Caricatura als Museum für komische Kunst. Zur documenta X entstanden 1997 im Südflügel weitere Ausstellungsflächen; die Umnutzung galt als weltweites Projekt der EXPO 2000.

Klosterrest wird Pflegeheim, dann Hotel: der Renthof

Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex neben der Brüderkirche geht auf ein 1298 gegründetes Karmeliterkloster zurück. Die Nutzung als Pflegeheim endete im Sommer 2013, 2014 wechselte das Anwesen den Eigentümer, 2017 eröffnete darin ein Hotel mit Gastronomie und 55 Zimmern und Suiten. Als Beherbergungsbetrieb in geschützter Substanz verlangte das die volle bauordnungs- und denkmalrechtliche Prüfung.

Wohnung wird Praxis oder Kanzlei im Vorderen Westen

Im Vorderen Westen überstanden rund um den Bebelplatz zahlreiche Bauten des Historismus, des Heimatstils und des Jugendstils die Luftangriffe. Zieht in eine solche Wohnung eine Praxis oder Kanzlei ein, bleibt die Fassade meist unberührt; geprüft werden Stellplatzbedarf, Schallschutz gegenüber den Nachbarn und die Rettungswege.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Kassel ab

Der rechtliche Maßstab kommt aus der HBO und gilt hessenweit. Kassel-spezifisch ist, wie oft der Denkmalschutz mitreden muss – und wie häufig belastbare Bestandsunterlagen erst erarbeitet werden müssen.

  1. Anforderungen alt gegen neu stellen

    Zuerst wird ermittelt, welche öffentlich-rechtlichen Vorgaben sich durch die geplante Nutzung tatsächlich verschieben. Dieses Ergebnis entscheidet, ob überhaupt ein Verfahren nötig wird und welches.

  2. Bestand aufnehmen und dokumentieren

    Bei Werkshallen, Bädern und Nachkriegsbauten stimmen alte Pläne selten mit der Wirklichkeit überein. Ein sauberes Aufmaß mit aktualisierten Grundrissen verhindert Rückfragen und Nachforderungen im laufenden Verfahren.

  3. Denkmalstatus und Lage klären

    Steht das Gebäude auf der Denkmalliste oder liegt es im Umgriff eines geschützten Objekts, wird die Prüfung nach dem HDSchG parallel angestoßen, statt sie an das Ende des Verfahrens zu schieben.

  4. Unterlagen bei der Bauaufsicht einreichen

    Nutzungsbeschreibung, Bestandspläne und die tatsächlich ausgelösten Nachweise gehen an die Bauaufsicht der Stadt Kassel; das Bauportal Hessen steht seit dem 1. April 2025 landesweit für Anträge nach der HBO bereit.

  5. Entscheidung abwarten und Nutzung aufnehmen

    Je nach Bahn endet das Verfahren mit einem Bescheid oder – im vereinfachten Verfahren – mit der Fiktion nach Fristablauf. Ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, darf die neue Nutzung erst danach starten.

Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Kassel beeinflusst

Nicht die Fläche treibt den Aufwand, sondern die Distanz zwischen bisherigem und künftigem Zweck. In Kassel kommen diese Punkte regelmäßig dazu:

  • Wie weit alte und neue Nutzung auseinanderliegen

    Der Wechsel von einem Büro ins nächste bleibt schlank. Der Sprung von einer stillgelegten Halle zu einem Veranstaltungsort zieht dagegen Brandschutz, Rettungswege und Stellplätze in voller Breite nach sich.

  • Qualität der vorhandenen Bestandsunterlagen

    Fehlen prüffähige Altpläne – bei Industrie- und Nachkriegsbauten der Normalfall –, muss der Bestand zuerst aufgemessen und neu gezeichnet werden.

  • Denkmalschutz und Welterbe-Umgriff

    Ein Kulturdenkmal oder eine Adresse in der Pufferzone entlang der Wilhelmshöher Allee bringt eine zweite Genehmigungsspur nach dem HDSchG mit sich.

  • Umfang der ausgelösten Fachnachweise

    Schallschutz, Stellplätze, Entwässerung, Barrierefreiheit: Welche Nachweise anfallen, bestimmt allein die neue Nutzung – jeder einzelne erweitert die Unterlagen.

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