Teilungserklärung in Jena — ohne Umwandlungsgenehmigung trotz angespanntem Wohnungsmarkt

Seit 2021 dürfen Bundesländer nach § 250 BauGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine eigene Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführen. Thüringen hat von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht. Bemerkenswert ist das gerade für Jena, denn die Stadt zählt selbst zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, weshalb hier bei Wiedervermietung die Mietpreisbremse greift – genau das Kriterium also, das andere Länder für ihre eigenen Umwandlungsregeln heranziehen. Wer eine Immobilie in Jena in Wohnungseigentum aufteilen möchte, kommt deshalb weiterhin mit dem einstufigen, bundesweit einheitlichen Verfahren aus Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und notarieller Beurkundung aus.

Wann Sie in Jena eine Teilungserklärung brauchen

Sobald eine Immobilie in einzeln verkaufbares Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, wird eine Teilungserklärung nötig – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, ein Gründerzeithaus oder eine Plattenbauetage handelt.

  • Rechtlich maßgeblich ist § 7 WEG: Die notarielle Beurkundung setzt einen bemaßten, von der Bauaufsicht bestätigten Aufteilungsplan voraus.
  • Einen zusätzlichen behördlichen Genehmigungsschritt, wie ihn einige andere Bundesländer inzwischen verlangen, gibt es in Jena nicht – Thüringen hat die Ermächtigung des § 250 BauGB bislang nicht genutzt.
  • Die Zahl der betroffenen Wohnungen spielt dabei keine Rolle: Ein Zweifamilienhaus durchläuft denselben rechtlichen Weg wie ein größeres Mehrfamilienhaus.
Ein Kriterium erfüllt, die Konsequenz zieht Thüringen trotzdem nicht

<p>Mehrere Bundesländer haben in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt inzwischen eine eigene Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeführt, gestützt auf die 2021 eingeführte und bis Ende 2030 verlängerte Ermächtigung des § 250 BauGB. Jena erfüllt nach den bei der Recherche zu dieser Seite ausgewerteten Quellen genau das Kriterium, das solche Regelungen typischerweise auslöst: Die Stadt gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, in dem bei Wiedervermietung die Mietpreisbremse gilt, getragen vom anhaltenden Zuzug einer wachsenden Universitäts- und Fachhochschulstadt mit mehr als 20.000 Studierenden. Trotzdem hat Thüringen bislang keine entsprechende Landesverordnung erlassen. Eine Teilungserklärung in Jena kommt deshalb ohne den zusätzlichen Genehmigungsschritt aus, den Eigentümer in Berlin oder München einplanen müssen. Ändert sich die Rechtslage künftig, wäre das an dieser Stelle nachzutragen.</p>

Zwei Ausgangslagen für den Aufteilungsplan

Die notarielle Beurkundung folgt überall demselben Muster, unterschiedlich ist nur, wie die zugrunde liegende Planungsgrundlage entsteht:

Genehmigte Planung liegt bereits vor

Bei Neubauten und jüngeren Gebäuden lässt sich der Aufteilungsplan meist unmittelbar aus der vorhandenen Genehmigungsplanung ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten.

Keine aktuelle Planungsgrundlage vorhanden

Weicht der heutige Zustand eines Gründerzeithauses erkennbar von der ursprünglichen Bauakte ab, entsteht der Aufteilungsplan aus einer eigenen Vor-Ort-Vermessung.

Offene Fragen vorab per Bauvoranfrage klären

Bei einem dicht bebauten Grundstück lohnt sich mitunter zusätzlich ein Vorbescheid, der klärt, ob eine für die Aufteilung nötige bauliche Änderung überhaupt genehmigungsfähig wäre.

Welche Unterlagen für Ihre Teilungserklärung in Jena nötig sind

Drei Bausteine bilden den Kern jeder Teilungserklärung, unabhängig vom Gebäudetyp:

  • Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Bemaßt und durchgehend nummeriert nach § 7 WEG, bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Fachdienstes.

  • Aktueller Grundbuchauszug

    Als Eigentumsnachweis, erhältlich beim Amtsgericht Jena.

  • Gemeinschaftsordnung und Teilungsvertrag

    Regeln das Verhältnis der künftigen Eigentümer zueinander, etwa Stimmrechte und Kostenverteilung.

  • Notartermin

    Die notarielle Beurkundung von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Teilungsvertrag setzt Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung voraus.

Teilungserklärungen in Jena – Beispiele aus der Praxis

Mehrgeschossiges Gründerzeithaus ohne aktuellen Plan

Die Planungsgrundlage entsteht per Vor-Ort-Vermessung; anders als in Berlin entfällt anschließend jede Frage nach einer zusätzlichen Umwandlungsgenehmigung.

Plattenbau-Mehrfamilienhaus mit vorhandener Wohnungsübersicht

Der Aufteilungsplan lässt sich hier meist zügig aus dem bestehenden Typengrundriss ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten.

Neu errichtetes Gebäude im Umfeld des Eichplatzes

Die Genehmigungsplanung dient unmittelbar als Grundlage des Aufteilungsplans, sodass sich die Teilungserklärung meist ohne zusätzliche Vermessung vorbereiten lässt.

Zweifamilienhaus in einem äußeren Ortsteil

Auch bei nur zwei Einheiten durchläuft die Teilungserklärung denselben rechtlichen Weg wie bei einem größeren Mehrfamilienhaus, meist mit deutlich geringerem Abstimmungsaufwand zwischen den künftigen Eigentümern.

So läuft Ihre Teilungserklärung in Jena ab

Der rechtliche Rahmen gilt bundesweit einheitlich. In Jena ist zusätzlich zu beachten, dass ein Fachdienst und ein Amtsgericht sowohl das Stadtgebiet als auch Teile des Umlands abdecken:

  1. Bestand und Aktenlage prüfen

    Zunächst wird geklärt, ob eine verwertbare Planungsgrundlage existiert oder eine eigene Erfassung nötig wird.

  2. Aufteilungsplan erstellen

    Die Einheiten werden bemaßt, durchgehend nummeriert und eindeutig gegen Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.

  3. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Auf Grundlage des fertigen Aufteilungsplans bestätigt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz die bauliche Abgeschlossenheit.

  4. Notariell beurkunden lassen

    Der Notar beurkundet Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Teilungsvertrag.

  5. Eintragung ins Wohnungsgrundbuch

    Das Amtsgericht Jena trägt die neuen Einheiten ein, unabhängig davon, ob das Grundstück in der Stadt selbst oder in einer der mitzuständigen Umlandgemeinden liegt.

Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Jena beeinflusst

Weil in Jena keine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung anfällt, bestimmen andere Punkte den verbleibenden Aufwand:

  • Zustand vorhandener Bestandspläne

    Ein aktueller, bemaßter Plan verkürzt die Erstellung des Aufteilungsplans erheblich gegenüber einer vollständigen Neuvermessung.

  • Alter und Zustand der Bausubstanz

    Ein mehrfach umgebautes Gründerzeithaus verlangt mehr Sorgfalt bei der Vermessung als ein Gebäude mit standardisiertem Typengrundriss.

  • Zahl der aufzuteilenden Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand in Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung.

  • Abstimmung zwischen den künftigen Eigentümern

    Bei mehreren Miteigentümern verlängert sich häufig die Einigung zur Gemeinschaftsordnung, unabhängig vom baulichen Aufwand.

  • Notwendigkeit einer vorherigen Bauvoranfrage

    Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit einer baulichen Änderung für die Aufteilung, verlängert eine vorgeschaltete Bauvoranfrage den Gesamtablauf, schafft aber frühzeitig Planungssicherheit.

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