Bemaßte Ansichten in Jena — Fassaden vom Fürstengraben-Ensemble bis zum Plattenbau
Eine Ansicht beantwortet eine einzige Frage: Wie sieht das Gebäude von außen aus, und wie fügt es sich in seine Umgebung ein? In den meisten Fällen genügt dafür eine saubere, bemaßte Standarddarstellung. Anders liegt der Fall am Fürstengraben vor der Universität, wo Gebäude und historische Denkmäler entlang der Allee gemeinsam ein geschütztes Ensemble bilden: Hier beurteilt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nicht nur die einzelne Fassade, sondern deren Wirkung im Zusammenspiel mit den Nachbargebäuden und den erhaltenen Resten der historischen Stadtbefestigung. Die bemaßte Ansicht wird damit – neben Grundriss und Schnitt Teil des koordinierten Plansatzes nach der Thüringer Bauvorlagenverordnung – zur zentralen Zeichnung für diese Beurteilung.
Was eine Ansicht für Jena zeigen muss
Formale Grundlage ist auch für Ansichten die ThürBauVorlVO, inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:
- Höhen, Öffnungen und Proportionen jeder dargestellten Fassadenseite sind im Maßstab 1:100 vollständig zu bemaßen.
- Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Veränderungen an bestehenden Fassaden ist zwischen zu beseitigenden und neuen Bauteilen eindeutig zu unterscheiden.
- Die Ansicht muss mit Grundriss und Schnitt in Höhen und Öffnungspositionen übereinstimmen, damit der gesamte Plansatz widerspruchsfrei bleibt.
<p>Der Fürstengraben, bereits 1406 unter dem Namen Leimgraben urkundlich erwähnt, verläuft heute als Allee vor dem Hauptgebäude der Universität und ist gemeinsam mit erhaltenen Resten der historischen Stadtbefestigung, darunter der Pulverturm, als Denkmalensemble geschützt. Verstärkt wird dieser Schutz durch eine seit dem 19. Jahrhundert gewachsene Reihe von Denkmälern bedeutender Universitätspersönlichkeiten, von Georg Wilhelm Friedrich Hegel bis Fritz Reuter. Für ein Gebäude in diesem Umfeld reicht die übliche Einzelbetrachtung einer Fassade nicht aus: Die bemaßte Ansicht muss zeigen, wie sich das Bauwerk in die gemeinsame Wirkung des Ensembles einfügt, bevor der Fachdienst über die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz entscheiden kann. Eine ähnlich hohe Detailtiefe verlangen die reich gegliederten Fassaden von Gründerzeitbauten wie der 1890 errichteten Villa Rosenthal, während sich die standardisierten Fassaden der Plattenbaugebiete Neulobeda und Winzerla mit deutlich einfacheren Ansichten erfassen lassen.</p>
Wie unterschiedlich Jenaer Fassaden dokumentiert werden
Je nach Gebäudetyp verschiebt sich der Schwerpunkt der Ansicht:
Ensemble- oder denkmalgeschützte Fassade
Neben Höhen und Öffnungen sind Material, Farbe und Gliederung so detailliert darzustellen, dass sich die Wirkung im Zusammenspiel mit Nachbargebäuden beurteilen lässt.
Gründerzeitfassade ohne Ensemblebindung
Erker, Gesimse und Fensterproportionen werden im Detail erfasst, auch ohne dass ein förmlicher Ensembleschutz besteht.
Standardisierte Fassade
Bei einem Plattenbau oder einem gewöhnlichen Neubau genügt meist eine einfachere, auf Höhen und Öffnungen konzentrierte Darstellung.
Fassade im Sanierungsgebiet
Für Gebäude in der Westlichen Innenstadt muss die Ansicht zusätzlich als Grundlage für die sanierungsrechtliche Prüfung nach §§ 142 ff. BauGB taugen.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Jena gehört
Eine Ansicht steht nicht für sich allein, sondern ist Teil eines abgestimmten Satzes:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und den relevanten Materialangaben.
- Zugehöriger Grundriss und Schnitt
Damit Öffnungspositionen und Geschosshöhen zwischen allen Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Hinweis auf Ensemble- oder Denkmalbezug
Liegt das Gebäude im Bereich des Fürstengraben-Ensembles oder betrifft es ein anderes geschütztes Bauwerk, richtet sich die Detailtiefe der Ansicht danach.
- Bestehende Bauakte oder aktuelles Aufmaß
Als Ausgangspunkt für die Bemaßung, insbesondere wenn frühere Umbauten den ursprünglichen Zustand der Fassade bereits verändert haben.
Bemaßte Ansichten in Jena – Beispiele aus der Praxis
Fassadenänderung an einem Gebäude nahe dem Fürstengraben
Die Ansicht muss die Einordnung in das geschützte Ensemble erkennbar machen – Grundlage für die Prüfung durch den Fachdienst.
Sanierung in der Westlichen Innenstadt
Für Gebäude im seit November 2024 geltenden Sanierungsgebiet dient dieselbe Ansicht zusätzlich als Grundlage für die sanierungsrechtliche Prüfung.
Balkonverglasung an einem Plattenbau in Winzerla
Auch eine einzelne, von der Straße sichtbare Veränderung an einem standardisierten Gebäude braucht eine eigene, bemaßte Ansicht.
Neubau mit mehreren Fassadenseiten im Umfeld des Eichplatzes
Bei einem freistehenden Neubau entstehen die Ansichten aller Seiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt direkt aus der laufenden Planung.
So entsteht Ihre Ansicht für Jena
Von der Bestandsaufnahme zur einreichfertigen Zeichnung:
- Fassadenseiten und Umfeld klären
Welche Seiten sind betroffen, und liegt das Gebäude im Bereich eines Ensembles oder an einem Einzeldenkmal?
- Bestand erfassen
Aus vorhandener Bauakte oder einem aktuellen Aufmaß der betroffenen Fassade.
- Ansicht bemaßen
Im Maßstab 1:100, mit den je nach Umfeld nötigen Material- und Farbangaben.
- Mit dem übrigen Plansatz abgleichen
Damit Grundriss, Schnitt und Ansicht widerspruchsfrei zusammenpassen.
- Zur Einreichung zusammenstellen
Digital aufbereitet für den Fachdienst, bei Bedarf innerhalb derselben Organisationseinheit mit dem Denkmalschutz abgestimmt.
Was den Preis für eine Ansicht in Jena beeinflusst
Der Aufwand hängt vor allem von diesen Punkten ab:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.
- Detailgrad der Fassade
Eine reich gegliederte Gründerzeitfassade verlangt mehr Zeichenaufwand als eine standardisierte Plattenbaufassade.
- Ensemble- oder Denkmalbezug
Muss die Ansicht zusätzlich als Grundlage für die denkmalschutzrechtliche Prüfung taugen, steigt der Detaillierungsaufwand.
- Verfügbarkeit vorhandener Unterlagen
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu.
- Zusätzlicher Sanierungsgebiet-Bezug
Muss die Ansicht auch als Grundlage für eine sanierungsrechtliche Prüfung dienen, steigt der Abstimmungsaufwand entsprechend.
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