Bauzeichnung in Jena — der koordinierte Plansatz nach der Thüringer Bauvorlagenverordnung
Eine einzelne Zeichnung reicht dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz selten aus. Verlangt wird ein Satz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, in dem Maße und Bauteile widerspruchsfrei zusammenpassen – geregelt in der Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO). Wie anspruchsvoll das bei einem bestehenden Gebäude werden kann, zeigt der Umbau des heutigen JenTower 1999/2000: Aus dem einstigen Forschungs- und späteren Universitätshochhaus wurde ein privat genutztes Bürogebäude, und in den zugehörigen Zeichnungen mussten bestehende und neue Bauteile über mehrere Geschosse hinweg eindeutig auseinandergehalten werden. Genau diese Sorgfalt verlangt jedes Umbauvorhaben in Jena, wenn auch selten in dieser Größenordnung.
Was eine vollständige Bauzeichnung für Jena leisten muss
Die ThürBauVorlVO definiert, wann eine Zeichnung als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab und Vollständigkeit richten sich nach § 7 und § 8 ThürBauVorlVO – Lageplan mindestens 1:500, übrige Zeichnungen grundsätzlich 1:100.
- Die wesentlichen Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar dargestellt sein.
- Bei einem Eingriff in vorhandene Bausubstanz ist zwischen zu beseitigenden und neuen Bauteilen eindeutig zu unterscheiden.
- Zeichen und Farben in Bauzeichnung und Lageplan folgen der Anlage zur ThürBauVorlVO beziehungsweise sinngemäß der bundesweiten Planzeichenverordnung.
<p>Als der heutige JenTower 1999/2000 vom Hochschulgebäude zum privat genutzten Bürohochhaus mit Aussichtsplattform, Hotel und Restaurant umgebaut wurde, lag darin eine besondere zeichnerische Herausforderung: Bestand und Neuplanung mussten über zahlreiche Geschosse hinweg eindeutig getrennt dargestellt werden, obwohl das Gebäude zuvor bereits mehrfach die Nutzung gewechselt hatte – vom als Forschungshochhaus geplanten Bau über die Universitätsnutzung bis zur heutigen gewerblichen Mehrfachnutzung. Für Gebäude mit Denkmalbezug gilt dabei kein eigener, zusätzlicher Plansatz nach der Bauvorlagenverordnung; die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 ThürDSchG wird als eigenständiger Prüfschritt vom selben Fachdienst erteilt, der auch die Bauaufsicht führt – ohne Abstimmung zwischen zwei getrennten Ämtern.</p>
Wie der Plansatz je nach Ausgangslage entsteht
Ob ein Gebäude neu geplant oder umgebaut wird, verändert die Herangehensweise deutlich:
Durchgehend neu geplant
Bei Neubauten entstehen Grundriss, Schnitt und Ansicht gemeinsam aus einer Planung und sind von Beginn an aufeinander abgestimmt.
An bestehende Substanz angepasst
Bei Umbauten müssen die neuen Zeichnungen den vorhandenen Bestand korrekt abbilden – ohne verwertbare Bauakte ist dafür zunächst ein eigenes Aufmaß nötig.
Aus einem standardisierten Typenbau abgeleitet
Bei einer Erweiterung an einem Plattenbau in Neulobeda oder Winzerla lässt sich der überwiegende Teil des Plansatzes aus dem bekannten Typengrundriss übernehmen und muss nur um den neuen Gebäudeteil ergänzt werden.
Was zu einem vollständigen Plansatz für Jena gehört
Für die Einreichung wird mehr als eine Einzelzeichnung gebraucht:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Kennzeichnung der wesentlichen Bauprodukte und Bauarten.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt und im selben Maßstab gehalten.
- Amtlicher Lageplan
Mindestens im Maßstab 1:500 nach § 7 ThürBauVorlVO, mit Darstellung des Vorhabens und der Nachbargrundstücke.
- Baubeschreibung
Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, die den Plansatz ergänzt und bei Bedarf Angaben zu gewerblichen Anlagen enthält.
Bauzeichnungen in Jena – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses
Sämtliche Zeichnungen entstehen als abgestimmter Satz unmittelbar aus der laufenden Planung.
Umbau eines mehrfach umgenutzten Bestandsgebäudes
Wie beim JenTower müssen Bestand und Neuplanung in denselben Zeichnungen eindeutig getrennt bleiben, besonders wenn frühere Umbauten den ursprünglichen Zustand bereits verändert haben.
Erweiterung eines Typenbaus in Winzerla
Auch für eine Erweiterung an einem standardisierten Gebäude braucht es einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz statt einer isolierten Einzelzeichnung.
Sanierung eines Gebäudes in der Westlichen Innenstadt
Für Vorhaben im seit November 2024 geltenden Sanierungsgebiet muss der Plansatz zusätzlich als Grundlage für die dortige sanierungsrechtliche Prüfung taugen.
So entsteht Ihr Plansatz für Jena
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Bestand oder Neuplanung einordnen
Es wird geklärt, ob eine verwertbare Bauakte existiert oder ein eigenes Aufmaß nötig ist.
- Grundrisse zeichnen
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der ThürBauVorlVO.
- Schnitte und Ansichten ergänzen
Aufeinander und auf den Grundriss abgestimmt, damit keine Widersprüche zwischen den Zeichnungen entstehen.
- Bestand und Neuplanung kennzeichnen
Bei Umbauten werden zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt.
- Für die Einreichung zusammenstellen
Der fertige Plansatz geht digital an den Fachdienst, bei Denkmalbezug innerhalb derselben Organisationseinheit abgestimmt.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Jena beeinflusst
Der Aufwand für einen Plansatz hängt von mehreren Punkten ab:
- Neubau oder Bestand
Ein Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht in der Regel zügiger als die Anpassung an einen unklaren, gewachsenen Bestand.
- Verfügbarkeit vorhandener Unterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Denkmalbezug des Gebäudes
Muss der Plansatz zusätzlich als Grundlage für die denkmalschutzrechtliche Prüfung taugen, steigt der Detaillierungsaufwand.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.
- Lage im Sanierungsgebiet
Muss der Plansatz zusätzlich als Grundlage für eine sanierungsrechtliche Prüfung nach §§ 142 ff. BauGB dienen, kommt ein weiterer Abstimmungsschritt hinzu.
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